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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 1

Erste Beratung

a)    Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2022

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/809

b)    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/810


Meine Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe werden zunächst von dem Minister der Finanzen eingebracht. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 120 Minuten   das ist die Redezeitstruktur F   vereinbart. Ich sage an, wie sich die Redezeiten der einzelnen Fraktionen darstellen. Aber ich glaube, das weiß auch jeder. Ich erteile dem Finanzminister das Wort.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen dafür, dass Sie mit dieser Sondersitzung den Weg für eine zeitnahe Einbringung des Haushaltsplanentwurfes der Landesregierung in den Landtag frei gemacht haben. Herr Präsident, es wäre gut, wenn wir den Haushaltsplan heute schon verabschieden könnten.

(Lachen)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ach so, naja.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Ich weiß ebenso den ambitionierten Zeitplan zu schätzen, der es ermöglicht, die parlamentarischen Verhandlungen des Haushaltsplanes in den Fachausschüssen bis Anfang Mai abzuschließen. So können Sie schon Ende Mai den Haushaltsplan 2022 verabschieden. Die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung kann dadurch so kurz wie möglich gehalten werden. Das ist in unser aller Interesse.

Lassen mich kurz zurückschauen. Nach den Wahlen im Juni 2021 wurde im September eine neue Landesregierung gebildet, die sich sofort dem Thema Sondervermögen „Corona“ als wesentlichen Teil eines Nachtragshaushaltes 2021 gewidmet hat. Schon dies war eine anspruchsvolle Aufgabe. Erinnern möchte ich allein an die intensiven Beratungen zu den Einzelmaßnahmen in den Fachausschüssen und an die Diskussion zur rechtlichen Vertretbarkeit der Maßnahmen im Sondervermögen.

Die Vorarbeiten für den Haushaltsplanentwurf 2022 konnten somit erst Ende November 2021, parallel zu den Haushaltsverhandlungen zum Nachtragshaushalt 2021 starten. Auch diese Verhandlungen waren sehr intensiv, da die Deckungslücke   das ist kein Geheimnis   zwischen den geplanten Ausgaben und den zu erwartenden Einnahmen beträchtlich war.

Nun liegt Ihnen der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung vor. Meine Damen und Herren! Wenn Sie mich als Finanzminister fragen, ob ich all das erreicht habe, was ich mir für den Haushalt 2022 vorgenommen habe, dann muss ich ehrlich sagen, es ist nicht in Gänze gelungen, einen realistischen Haushalt so aufzustellen, dass wir davon ausgehen können, dass wir alles ohne Probleme zum Abfluss bekommen.

Die Landesregierung hatte sich in einer intensiven Haushaltsklausur im November vorgenommen, Schwerpunkte festzulegen, die Grundlage des Haushaltsplanentwurfs werden sollten. Teilweise haben wir es geschafft, teilweise haben wir es noch nicht geschafft. Insoweit haben wir für das Jahr 2023 und die folgenden Jahre noch einiges vor. Darauf werde ich nachher noch zu sprechen kommen. Aber wie gesagt: Wir haben immerhin die ersten Schritte gemacht.

Einige reden von einem Rekordhaushalt. Ja, wenn wir uns allein das coronabereinigte Gesamtvolumen von mehr als 13,348 Milliarden € anschauen, dann ist festzustellen, dass wir eine riesige Summe zur Verfügung haben. Hinzu kommen coronabedingte Ausgaben in Höhe von mehr als 206 Millionen €; diese werden wie in den Vorjahren über eine Notlagenkreditermächtigung im Notlagenjahr 2022 finanziert.

Um den Haushaltsplanentwurf in seiner Dimension ins Verhältnis zu setzen, bietet sich ein coronabereinigter Vergleich zu den Vorjahren an. Das Haushaltsvolumen lag im Jahr 2020 im Ist bei 11,5 Milliarden €. Im vorläufigen Ist betrug das Haushaltsvolumen 2021   11,8  Milliarden €. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf weist ein Volumen von sage und schreibe 13,3 Milliarden € aus. Das bedeutet ein Plus von 1,5 Milliarden € gegenüber dem Vorjahr, und das ohne die pandemiebezogenen Maßnahmen des Sondervermögens „Corona“. Hierfür sind für dieses Jahr Mittel in Höhe von 699 Millionen € eingeplant worden.

In Summe stehen im Jahr 2022 damit Mittel in Höhe von 14 Milliarden € für Ausgaben bereit. Sie können davon ausgehen, dass wir uns sehr wohl die Abflusszahlen im Laufe dieses Jahres anschauen werden; denn diese sind auch bedeutsam für die Verhandlungen zu dem Haushaltsplan 2023. Der Finanzminister wird sich mit den einzelnen Fachministern und Fachministerinnen sehr wohl auseinandersetzen, um zu schauen, ob die Abflusszahlen tatsächlich dem entsprechen, was wir im Kabinett für den Haushaltsplan 2022 gemeinsam beschlossen haben.

(Zustimmung)

Meine Damen und Herren! Ich komme zu dem Haushaltsplan 2022 im Einzelnen. Sie sehen, die Landesregierung hat sich für das Jahr 2022 sehr viel vorgenommen. Wir werden die Ärmel hochkrempeln, auch hochkrempeln müssen.

Die Digitalisierung bei den Kommunen, in der Krankenhauslandschaft, in der Landesverwaltung, in den Schulen und bei der Polizei muss unbedingt vorangebracht werden. Hierzu sind Mittel im IT-Haushalt, im Einzelplan 19, und im Sondervermögen „Corona“ vorgesehen. Eine Gesamtbetrachtung ist an dieser Stelle essenziell. Im Einzelplan 19 wurde für die anstehenden Aufgaben in ausreichendem Umfang hauswirtschaftliche Vorsorge getroffen und eine globale Mehrausgabe in Höhe von 45 Millionen € zusätzlich veranschlagt.

Die wichtigsten Vorhaben sind nach wie vor die Modernisierung des Landesdatennetzes und die Umsetzung der Einzelmaßnahmen nach dem Onlinezugangsgesetz. Es stehen massiv Mittel in Höhe von insgesamt 700 Millionen € im Sondervermögen „Corona“ bereit. Digitalisierung kann also geschehen, Digitalisierung muss geschehen. Sie wird mittel- bis langfristig eine Digitalisierungsrendite zeitigen, die an anderer Stelle Spielräume eröffnet.

Meine Damen und Herren! Fast ein Drittel des Haushaltvolumens erhalten die Kommunen. Die Leistungen auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes erhöhen sich um 107 Millionen € auf 1,735 Milliarden €. Darüber hinaus sind im Haushaltsplanentwurf zahlreiche weitere Zahlungen an die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes veranschlagt worden. Das sind zum Beispiel Zuweisungen für Investitionen in Kreisstraßen, für das Kinderförderungsgesetz und für weitere Sozialleistungen.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle die Übersicht zu den „Zahlungen des Landes an den kommunalen Bereich“ im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfes 2020/2022 ans Herz legen. Darin werden die Zahlen aufgegliedert nach Leistungen aus dem FAG, nach sonstigen in den Einzelplänen veranschlagten Zahlungen sowie nach deren Rechtsgrundlage.

Die Zahlungen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes summieren sich auf insgesamt 2,445 Milliarden € und machen damit fast 60 % der Gesamtzahlungen an die Kommunen in Höhe von 4,18 Milliarden € aus. Das ist ein Plus von 577 Millionen € gegenüber dem Vorjahr. Ich bitte Sie, sich das in Anbetracht der Diskussion, die in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren geführt wurde, vor Augen zu halten.

Der Haushaltsplanentwurf zeigt, dass das Land, bezogen auf seine eigene Leistungsfähigkeit, mehr als angemessen auf die Belange der Kommunen eingeht. Den Kommunen werden z. B. im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 240 Millionen € zur Verbesserung ihrer kommunalen Infrastruktur   ein mir sehr wichtiges Thema   pauschal zur Verfügung gestellt. Wenn Sie sich die Zahlen für das Jahr 2021 anschauen, sehen Sie, dass wir hier eine Erhöhung um 25 Millionen € haben.

Auch schon in den vergangenen beiden Coronajahren hat das Land seine Kommunen tatkräftig unterstützt. Das Land lebt die Partnerschaft zu seinen Kommunen. Das Land braucht leistungsstarke Kommunen. Die Kommunen brauchen aber auch ein dauerhaft leistungsfähiges Land.

Ich erinnere daran, dass im Jahr 2021   Stichwort: Ausgleich der Gewerbesteuer   Mittel in Höhe von 162 Millionen €   übrigens weit überkompensiert, weil die Ausfälle nicht so stark waren   und darüber hinaus Mittel in Höhe von 66 Millionen € für andere Steuerarten zur Verfügung standen. Insgesamt waren es 22 Millionen €; auch dort gab es eine starke Überkompensierung. Sie sehen, dass wir auch im Jahr 2021 eine Menge in diesem Bereich getan haben. Im Übrigen: Im Gegensatz zum Land, das erhebliche Schulden aufnehmen musste, konnten die Kommunen sogar Schulden tilgen. Genau diese Balance ist die Herausforderung, der sich beide Seiten stellen müssen.

Das Land stockt die Gesamtzahlungen an die Kommunen um rund 577 Millionen € auf. Darin ist die Zahlung der Kommunalpauschale aus dem Sondervermögen in Höhe von 145 Millionen € noch nicht eingerechnet.

Priorität hat jetzt, dass die Mittel fair und effizient an die kommunalen Gruppen ausgereicht werden. Vor diesem Hintergrund werden wir die finanzielle Verteilung der Mittel innerhalb der kommunalen Familie analysieren und   davon gehe ich aus   anpassen müssen. Auch hierbei sind wir mit tatkräftiger Unterstützung des Finanzausschusses tätig.

(Zustimmung)

Meine Damen und Herren! Ein weiterer großer Brocken im Haushaltsplan des Landes ist der Sozialhaushalt im Einzelplan 05. Während die Ausgaben im Bereich der Kinderförderung im Vorjahresvergleich nur sehr moderat steigen   das hängt mit der Zahl der Kinder zusammen  , sind sie im Fünfjahresvergleich   das ist schon von Bedeutung   von 346 Millionen € im Jahr 2018 auf mittlerweile 442 Millionen € im Haushaltsplanentwurf 2022 angestiegen. Das bedeutet ein Plus von fast 100 Millionen €, und das in fünf Jahren.

Die Krankenhausinvestitionen werden von rund 48 Millionen € im vorläufigen Ist auf 82 Millionen € ansteigen. Wie wichtig der Gesundheitssektor ist, hat uns die Coronapandemie vor Augen geführt. Ergänzt werden können diese Investitionen wiederum um Mittel aus dem Sondervermögen „Corona“. Für die Stärkung des Gesundheitswesens und des Gesundheitsmanagements stehen im Sondervermögen ca. 975 Millionen € zur Verfügung. Hierbei müssen wir koordiniert, schnell und zukunftsweisend agieren. Es braucht schnell eine gesunde, leistungsstarke und zukunftsgerichtete gesundheitspolitische Strategie. Auch dieser Aufgabe haben wir uns als Landesregierung verschrieben.

Im Koalitionsvertrag haben wir geregelt, dass unverzüglich ein Gutachten zur Ermittlung des zukünftigen regionalen Versorgungsbedarfs und der Versorgungsstrukturen inklusive der Notfallstrukturen sowie des sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs auszuschreiben ist, damit der langfristige Investitionsbedarf ermittelt werden kann. Die großen Summen, die der Haushaltsgesetzgeber für diese Aufgaben zur Verfügung stellt, sollen in Strukturen fließen, die zukunftsfest sind.

(Zustimmung)

Im Sozialhaushalt muss auch die Bedeutung der Sozial- und Eingliederungshilfe nochmals herausgehoben werden. Dies sind Rechtsverpflichtungen aufgrund von Bundesgesetzen, die im Haushaltsplanentwurf einen Zuschussbetrag von nunmehr 693 Millionen € ausmachen.

Meine Damen und Herren! Im Personalbereich gab es zugegebenermaßen die härtesten Verhandlungen innerhalb der Landesregierung. Wichtig ist, dass alle Anwärterinnen und Anwärter bei der Polizei und alle Referendarinnen und Referendare bei den Schulen übernommen werden können. Wir müssen in diesen Bereichen vor die Kurve kommen und den zu erwartenden Altersabgängen, insbesondere bei Polizisten und Lehrern, schon jetzt und in naher Zukunft noch viel mehr kräftig entgegenwirken. Unser VZÄ-Ziel, also das Ziel der beschäftigten Vollzeitäquivalente, steigt daher auf 42 900 VZÄ leicht an. Das sind fast 1 500 VZÄ mehr als im Ist des Jahres 2021.

Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz verweilen. Wir hatten im Kabinett besprochen, dass wir 42 500 VZÄ anstreben. Ausgangspunkt war der 31. Dezember 2020. Ich nenne dazu einige Zahlen, damit man das auch einordnen kann: Wir hatten Ende 2021 ein Ist von 41 425 VZÄ. Nun geht jeder   wir haben für 2021 entsprechend höhere VZÄ-Zahlen eingeplant   davon aus, dass die Zahl auch ansteigt. Nein, das war nicht der Fall. Wir haben sogar noch acht VZÄ weniger als im Jahr 2020 gebraucht, nämlich 41 418.

In den Diskussionen, die man mit den lieben Kolleginnen und Kollegen hat, heißt es dann: Im Dezember wird noch viel umgesetzt. - Das war leider nicht so. Wir haben insgesamt noch 50 VZÄ weniger gehabt als zum Ende des Monats November 2021. Nun wird immer gesagt: Der große Zuwachs entsteht durch die Polizei, den Vollzug und die Verwaltung oder durch die Schulen, allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen. Ich zeige einmal eine andere Zahl auf: Wir haben in allen anderen Bereichen zusammen einen Aufwuchs nach 2022 von insgesamt 727 VZÄ. Die Diskussion, die man führt, sollte man also von beiden Seiten aus sehen. Man sollte nicht nur den beiden großen Bereichen die Verantwortung zuschieben. Auch hierbei haben wir also einen erheblichen Zuwachs.

Was heißt das in der Umsetzung für das Jahr 2022? - Wenn man das alles zusammenrechnet, das Ist von 2020 oder von mir aus auch von 2021, dann sind wir jetzt bei 42 900 VZÄ. Darüber hinaus gehen insgesamt rund 575 VZÄ aus der Verwaltung heraus - das sind Altersabgänge, die tatsächlich ausscheiden müssen. Darüber hinaus reden wir von einer „sonstigen Fluktuation“ - das sind all diejenigen, die früher ausscheiden. Sie können davon ausgehen, dass wir ungefähr bei über 1 700 VZÄ liegen werden. Das heißt, insgesamt werden fast 3 800 VZÄ zur Verfügung stehen. Wir schaffen im Schnitt 2 000 bis 2 500 VZÄ. Es wird also sehr interessant werden, ob die Zahlen in diesem Jahr erreicht werden können.

Ich blicke einmal zu Herrn Lippmann; er schaut mich so an. Bei dem Thema Schulen, allgemeinbildende Schulen und Lehrer werden Sie nicht die Zahl 14 500 sehen, sondern Sie werden dort die Zahl 14 000 sehen, weil wir sie für realistischer halten. Wir müssen das schließlich auch finanziell untersetzen. Ich will ganz deutlich sagen: Sind wir in der Lage sind, mehr Lehrer einzustellen, so können wir auch 14 500 einstellen, weil wir dazu über Personalverstärkungsmittel in der Lage wären. Ich sage das nur, damit es keine Irritationen dahin gehend gibt, dass wir bei der Lehrerzahl sparen würden. - Das zu den Zahlen.

(Zuruf: Die Kürzung der Personalkostenbudgets sind viel größer als die 500!)

- Dazu kann man im Einzelnen kommen, Herr Lippmann.

(Zuruf: Machen wir ja auch!)

Nun gucken wir einmal, ob dieser Personalanstieg sich auch bei der aktuellen Arbeitsmarktsituation realisieren lässt. Insoweit bleibt das abzuwarten. Wir befinden uns in einem sehr starken Spannungsverhältnis: Auf der einen Seite steigt der Personalbedarf für die Umsetzung der Vorhaben der Digitalisierung, auf der anderen Seite steht der Fachkräftemangel. Hinzu kommt die finanzpolitische Notwendigkeit, den Gesamtpersonalbestand auf den Länderdurchschnitt pro 100 000 Einwohner zurückzufahren.

Ich erkläre Ihnen auch gleich den Hintergrund dessen: Sachsen-Anhalt liegt hierbei über dem Durchschnitt, und wir können uns das nur für kurze Zeit leisten, und zwar aufgrund der immer noch sehr geringen Belastungen durch Pensionen für Beamte leisten. Doch mit jedem Beamtenjahrgang, der neu in den Ruhestand geht, nimmt dieser historische Vorteil gegenüber den westdeutschen Bundesländern ab. Schauen Sie einmal nach Bayern oder Baden-Württemberg, dort ist das kaum noch beherrschbar, wenn man sich die ganzen Pensionäre anschaut und den damit verbundenen Aufwand, der dort mit dem Personalhaushalt betrieben wird. Insoweit, sage ich, haben wir Einiges zu tun, um letztlich zu einer realistischen Personalzahl, zu einem realistischen Personalbestand zu kommen.

Meine Damen und Herren! Ein wichtiges Zukunftsthema, welches auch im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung seinen Niederschlag findet, ist die Schaffung einer Wasserstoffinfrastruktur und hierauf folgende Aufbau von Wasserstoffproduktionsstätten auch in Sachsen-Anhalt. Wir als Land müssen für den Wettbewerb unter den Regionen in Deutschland und in Europa Vorsorge treffen.

In dem Haushaltsplanentwurf ist daher bereits eine Verpflichtungsermächtigung im Umfang von 42,7 Millionen € im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums vorgesehen. Damit soll das Land gewappnet werden, Landeskofinanzierungsmittel sicherzustellen, falls der Bund   hoffentlich   Projekten in Sachsen-Anhalt den Zuschlag erteilt. Wenn während in der parlamentarischen Beratung über den Haushalt Veranschlagungsreife entsteht, werden wir Ihnen auch eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für den Einzelplan des Umweltministeriums empfehlen. Auf alle Fälle ist das Engagement des Bundes zu begrüßen; denn ein Infrastrukturaufbau ist nur gemeinsam in Abstimmung mit dem Bund finanziell für das Land zu stemmen und wirtschaftlich sinnvoll.

Kommen wir zu dem Thema Bau. Beim Landeshochbau und beim Hochschulbau werden das Jahr 2022 und auch der Haushaltsplan 2022 eine Zäsur darstellen. Wir müssen hierbei neue Wege gehen. Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 120,3 Millionen € für den Ressortbau vorgesehen. Hiervon sind allein 37 Millionen € für die Bauerhaltung und für kleine Baumaßnahmen eingeplant. Auch das weitere Vorantreiben der laufenden Bauprojekte hat Priorität. So sind bspw. für das strukturprägende Projekt „Polizeiinspektion Magdeburg“ Mittel in Höhe von 35,4 Millionen € im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt worden, in der Hoffnung, dass wir das so schnell wie möglich einsetzen können, damit wir den Bau in den nächsten Jahren abschließend realisieren können.

Im Hochschulbau sind Ausgaben in Höhe von insgesamt 79,5 Millionen € vorgesehen, davon 29,7 Millionen € für Bauunterhaltung und kleinere Maßnahmen und 13,7 Millionen € für die Fortführung des Projektes „MLU Halle, Ernst-Grube-Straße“. Zum anderen plant die Landesregierung, neue Bauprojekte zukünftig über die Projekt- und Planungsgesellschaft IPS in die Wege zu leiten. Wir wollen bei der Finanzierung wichtiger großer Bauprojekte neue Wege gehen und gleichzeitig die Umsetzung der Baumaßnahmen zeitlich deutlich straffen.

Die Bauprojekte der IPS sollen über Kapitalzuweisungen des Gesellschafters Land finanziert werden. Diese Kapitalzuweisungen wiederum stellen finanzielle Transaktionen im finanzwirtschaftlichen Sinne für das Land dar und können im Einklang mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse grundsätzlich kreditfinanziert werden. Die landesgesetzliche Schuldenbremse lässt dies aktuell noch nicht zu. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz wird daher eine Anpassung der landesgesetzlichen Schuldenbremse in § 18 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung vorgesehen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass von den im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung vorgesehenen Kapitalzuführungen in Höhe von 25 Millionen € bei Anwendung dieser neuen Regelung 21,2 Millionen € über eine Kreditermächtigung finanziert werden können. Als erstes großes Projekt der IPS ist der Neubau des Landeskriminalamtes geplant.

Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen einige Beispiele für wichtige Aufgabenbereiche wie Kommunen und Personal bzw. für bestimmte Vorhaben wie Wasserstoffinfrastruktur, Digitalisierung von Krankenhausinvestitionen der Landesregierung gegeben. Natürlich beinhaltet der Haushaltsplanentwurf noch mehr zukunftsweisende Vorhaben der Landesregierung. Ich bin sicher, dass Sie dazu in den Fachausschüssen intensiv beraten werden.

Nun fragt man sich: Wie kann man das alles finanzieren, wenn man vorher eine Lücke von 1,5 Milliarden € hatte? Ich habe vorhin schon gesagt: Die Beratungen waren intensiv. Ungefähr die Hälfte der Mittel wurde durch die Beratungen eingesammelt, wie man so schön sagt. Aber das reicht nicht aus, um Ausgaben in Höhe von 13,4 Milliarden € stemmen zu können.

Ein Weg zur Finanzierung des Ausgabenaufwuchses ergibt sich dadurch, dass die Steuerschätzung im November 2021 deutlich besser ausgefallen ist als die Steuerschätzung im Mai 2021. Dadurch ergab sich eine Verbesserung um insgesamt 431 Millionen €.

Des Weiteren haben wir die Möglichkeit gehabt   ich sage ausdrücklich: das war im Jahr 2022 möglich; das wird im Jahr 2023 nicht mehr der Fall sein  , dass wir Zahlungsanträge der EU-Strukturfonds ESF, EFRE und ELER aus dem Jahr 2021 mit einem Volumen von rund 285 Millionen € in das Jahr 2022 verschieben konnten.

Weiterhin kann der deutliche Aufgabenaufwuchs finanziert werden durch:

•    das Vorziehen der Kosten der Nachalimentation von Beamten mit Kindern vom Jahr 2022 auf das Jahr 2021 in Höhe von rund 130 Millionen €,

•    die Verschiebung der Auflösung der Steuerschwankungsreserve in Höhe von 105 Millionen € vom Jahr 2021 in das Jahr 2022,

•    den Verzicht der geplanten Tilgung von 100 Millionen €   das tut besonders weh   und

•    eine Kreditaufnahme in Höhe von 227 Millionen € auch im Jahr 2022.

Ich habe vorhin schon gesagt, das sind eine notlagenbedingte Kreditaufnahme in Höhe von 206 Millionen € und darüber hinaus eine Kreditaufnahme für finanzielle Transaktionen in Höhe von 21 Millionen €.

Das alles zusammen hat dazu geführt, dass wir diesen Haushalt insgesamt ausgleichen konnten. Ich sage ausdrücklich: Das gilt für das Jahr 2022. Ich komme auf das Jahr 2023 noch zu sprechen. Da bin ich noch gar nicht bei der konkreten Situation, die sicherlich noch ganz andere Auswirkungen auf unser Land haben wird.

(Zustimmung)

Anders als in den Vorjahren   das war die Kritik dieses Hohen Hauses   wird der Aufwuchs bei den Ausgaben nicht durch eine allgemeine Globale Minderausgabe   kurz: GMA   bei Einzelplan 13   Allgemeine Finanzverwaltung - finanziert. Für die Jahre 2020 und 2021 hatten wir jeweils noch eine GMA in Höhe von 222,5 Millionen € eingestellt. Der Verzicht auf eine GMA in dieser Größenordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einem soliden Haushalt.

Ich muss sagen: Es gibt hierbei eine Ausnahme. Das ist die GAW. Dort haben wir auch in den Vorjahren immer eine kleine GMA berücksichtigt. Das hängt einfach mit den Verschiebungen zusammen, die dort zwangsläufig sind. Dort haben wir eine GMA in Höhe von 15,7 Millionen € vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für das Jahr 2022 zeigt, dass Zukunftsthemen angegangen werden. Dies ist unser Anspruch.

Der Vollzug des Haushaltsplans mit dem Ziel, das Geld auf die Straße zu bringen, wird für die Landesverwaltung die zentrale Herausforderung im Jahr 2022 sein. Es ist keine GMA eingestellt worden, die die Häuser daran hindern könnte, beim Mittelabfluss in die Vollen zu gehen.

Hinzu kommt das Sondervermögen Corona, dessen Maßnahmen alle noch im Jahr 2022 begonnen werden müssen. Das haben Sie mit uns erörtert und entsprechend beschlossen. Das Geld für Maßnahmen, die im Jahr 2022 nicht begonnen werden, geht sofort in die Tilgung.

(Zustimmung)

Die Mittel aus dem Corona-Sondervermögen sind den Ressorts zugewiesen worden und können bereits seit Beginn des Jahres 2022 verausgabt werden.

Für meinen Teil habe ich die von Ihnen beschlossene Kommunalpauschale in Höhe von 45 Millionen € bereits am 31. Januar 2022 den Kommunen zugewiesen. Das sind die ersten 45 Millionen € von knapp 2 Milliarden €.

(Zustimmung)

Am Donnerstag der vergangenen Woche habe ich gemeinsam mit dem Wissenschaftsminister die Betrauungsvereinbarungen mit den Universitätsklinika in Höhe von insgesamt 434 Millionen € unterzeichnet. Die Summe wird mit 320 Millionen € aus dem Corona-Sondervermögen sowie mit 114 Millionen € aus dem Nachtragshaushalt 2021 finanziert. Beide Uniklinika können sich im Ergebnis mit den gleichen finanziellen Startbedingungen den Herausforderungen der Zukunft stellen. Ich werbe dafür, dass sie dies gemeinsam tun.

Meine Damen und Herren! Schon jetzt zeigt sich   das möchte ich in aller Klarheit sagen  , dass nur ein kleines finanzpolitisches Zeitfenster für den Zukunftsschub des Sondervermögens besteht. Diesen Zukunftsschub nach der Pandemiekrise halte ich für unbedingt notwendig. Wie für alle Krisen gilt: Wir wollen und werden stärker aus ihr herauskommen, als wir hineingeschlittert sind.

(Zustimmung)

Schon im Jahr 2023 wird der finanzpolitische Spielraum wesentlich enger sein. Ich erinnere hierbei z. B. an die Tarifsteigerungen ab Dezember 2022 um 2,8 %   für Sie eine Hausnummer: das entspricht knapp 100 Millionen €   und an die aktuelle Inflation. Sie müssen wissen, dass die Steuerschätzung im November2021 davon ausging, dass die Inflation auf keinen Fall so hoch sein wird, wie es sich jetzt zeigt und wie sie sicherlich in den nächsten Monaten anhalten wird.

Darüber hinaus ist die Steuerschätzung im November noch davon ausgegangen, dass die Lieferkette wieder stehen; auch das sieht nicht danach aus. So wird es dazu führen, dass wir sicherlich die Mai-Steuerschätzung abwarten und sehen müssen, ob tatsächlich das Mehr gegenüber der Steuerschätzung für das Jahr 2021 von 300 Millionen € auch wirklich eintreten wird.

Und ich hatte es schon gesagt: Viele Sondereffekte, die wir auf der Einnahmenseite im Jahr 2021 noch generieren konnten, wird es nicht mehr geben. Damit bin ich noch nicht beim Ukraine-Krieg. Wir wissen alle noch nicht, wie sich das national und international gesamtwirtschaftlich gesehen auswirken wird und welche Konsequenzen daraus für die Steuereinnahmen und die öffentlichen Haushalte resultieren werden.

Aber ich sage jetzt schon: Es wird sicherlich auch zu Auswirkungen kommen, sodass wir sehen müssen, wie wir in den nächsten Monaten zu einer realistischen Einschätzung der Einnahmeseite und der Ausgabenseite für das Jahr 2023 kommen werden.

Hinzu kommt, dass wir für das Jahr 2023 auch Mittel für die Tilgung vorsehen müssen, zumindest nach jetzigem Stand wird das voraussichtlich so sein.

Alles zusammen wird dazu führen, dass die Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2023 sicherlich weitaus anstrengender sein werden, als das, was wir bisher hatten.

Ich möchte noch zum Haushaltsgesetz selber etwas sagen. Wir haben auch dort einige Anpassungen vorgenommen. Wir haben den Bürgschaftsrahmen auf 4 Milliarden € erhöht, um das Instrument der Bürgschaft gerade im Zusammenhang mit Förderprogrammen der Investitionsbank zu stärken.

Die Flexibilisierungsregelungen für die Umsetzung von Bundesprogrammen, wie die Stärkung der Kohleregion, für die Umsetzung der EU-Strukturfonds und für sich zeitlich verschiebende Bauvorhaben des Landes wurden vereinheitlicht und teilweise neu aufgenommen.

Die Auflösung der Steuerschwankungsreserve ist um ein Jahr nach hinten verschoben worden, damit wir sie im Jahr 2022, wie vorhin schon ausgeführt, für die Kompensation von Steuermindereinnahmen gegenüber der letzten Vor-Pandemie-Steuerschätzung einsetzen können.

Meine Damen und Herren! Abschließend lassen Sie mich bitte noch diesen Haushalt anhand folgender finanzwirtschaftlicher Quoten einordnen:

Die Investitionsquote steigt auf 18,2 %. Jedes alte Bundesland würde uns dafür bewundern. Ich muss aber auch deutlich sagen: Wir hatten im Haushaltsplan für das Jahr 2021 eine Investitionsquote von mehr als 16 % vorgesehen, aber   das ist ein Problem, das wir in diesem Land seit Jahren haben   sie lag tatsächlich nur bei 12,5 %. Das heißt, Investitionsmittel fließen in erheblichen Größenordnungen nicht ab.

Die Steuerdeckungsquote ist mit 60,2 % immer noch nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau. Im Ist 2019 betrug sie 64,7 % und im Ist 2018 sogar 65,4 %.

Ich möchte an dieser Stelle die Zahl einmal genannt haben: Wenn der Haushalt, so wie geplant, vollzogen wird, wird die Verschuldung des Landes Ende des Jahres 2022 bei insgesamt etwas mehr als 23,2 Milliarden € liegen. Ich erinnere auch daran, dass die Zinsaufwendungen in den Zeiten, in denen die Zinsen weitaus höher waren und wir eine Verschuldung noch nicht in dieser Größenordnung hatten, knapp unter 1 Milliarde € lagen.

(Zustimmung)

Mittlerweile sind wir bei etwas mehr als 300 Millionen €. Das heißt, wenn sich an der Zinsschraube einiges dreht, dann wird sich das natürlich auch massiv auf den Haushalt auswirken, wobei ich dazu sagen muss: Die Anlagestrategie ist bei uns so, dass wir natürlich versuchen, das so zu verteilen, dass es uns, wenn die Zinsen hochgehen, ich sage mal, nicht sofort erwischen wird, sondern es wird sich über Jahre hinziehen.

Ich appelliere an Sie, wenn Sie in den Beratungen über die eine oder andere Mehrausgabe sprechen   es ist schon einiges über die Presse verlautbart worden   denken Sie bitte daran, wenn Sie auf der einen Seite Dauertatbestände schaffen, dass   das sage ich Ihnen wirklich in dieser Klarheit   Sie auf der anderen Seite Dauertatbestände eindämmen bzw. vermindern müssen, ansonsten wird das in den Folgejahren nicht mehr aufgehen.

(Beifall)

Ich bitte um Unterstützung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2022 sowie der beiden Gesetzentwürfe und wünsche mir konstruktive Beratungen und Ergebnisse im Finanzausschuss und in den Fachausschüssen. Lassen Sie uns die Herausforderungen im Sinne einer zukunftsgewandten Entwicklung unseres Landes annehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Minister. Ich denke, ich habe vorhin eine Frage von Herrn Siegmund gesehen. Würden Sie diese beantworten?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Ja.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Siegmund bitte.


Ulrich Siegmund (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine Frage zum Gutachten bezüglich der medizinischen Versorgungslandschaft in Sachsen-Anhalt. Das war in der letzten Legislaturperiode ein ziemlicher Konfliktpunkt. Jetzt soll es doch gemacht werden. Ich möchte Sie fragen: Welche Kosten planen Sie allein für dieses Gutachten ein? Mit welchen Kosten rechnen Sie? Haben Sie einen Planungshorizont, wann wir mit einem Ergebnis rechnen können?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Im Nachtragshaushalt für das letzte Jahr sind dafür Mittel in Höhe von 4 500 € eingestellt worden. Ich gehe davon aus, dass die Gesundheitsministerin und wir im Kabinett jetzt recht schnell in der Lage sein werden, dieses Gutachten zu beauftragen.