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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Meister (GRÜNE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir abschließend über die Novelle des Hochschulgesetzes und des Hochschulmedizingesetzes, zwei Gesetze, die zentrale Weichen für die Zukunft unseres Wissenschaftsstandortes für gute Lehre, für verlässliche Forschung, für demokratische Hochschulen und für eine leistungsfähige Universitätsmedizin stellen.

Ich will vorweg Folgendes sagen: Ja, die Novelle enthält Fortschritte. Gerade im Hochschulmedizingesetz gibt es wichtige, notwendige Klarstellungen, etwa zur Zusammenarbeit von Klinikum und Fakultät, zur Stärkung der Gleichstellungsarbeit an Universitätsklinika oder zur besseren strukturellen Absicherung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung.

Auch die Kreditaufnahme haben wir geregelt. Dazu hat Herr Kollege Lange gerade kritische Dinge gesagt. Diesbezüglich war ich jetzt gar nicht so kritisch, weil doch bei diversen Punkten - ich habe es gerade herausgesucht: § 23 Abs. 6 - die Bestätigung durch den Finanzausschuss erforderlich ist. Es gibt also tatsächlich Sicherungsmechanismen, damit es nicht gänzlich außer Kontrolle des Landtages gerät.

Die Novelle hat es in Bezug auf das Hochschulgesetz nicht leicht, weil die letzte Novelle - der Minister wies darauf hin - schon so gut war. Das muss man tatsächlich neidlos anerkennen. Das war eine tolle Arbeit.

(Hendrik Lange, Die Linke: Das ist jetzt ein bisschen Eigenlob! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Und auch zu Recht!)

- Na ja, ein bisschen.

Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wären den Weg an mehreren Punkten aber tatsächlich noch weiter gegangen. Auch wir hatten Änderungsanträge zum aktuellen Gesetzentwurf gestellt, die jedoch keine Mehrheiten fanden.

Wer Hochschulen gestalten will, muss die Menschen beteiligen, die dort lernen, arbeiten und forschen. Das gilt natürlich insbesondere für die Studierenden. Wir Bündnisgrünen haben immer wieder gefordert, ein studentisches Prorektorat als echtes Mitglied der Hochschulleitung zu ermöglichen. Herr Kollege Lange hat gerade einen ähnlichen Vorstoß vorgestellt. Studierende sind die größte Statusgruppe an unseren Hochschulen. Entscheidungen zu Lehre, Prüfungen, Digitalisierung oder Studienorganisation betreffen sie unmittelbar. Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern haben damit positive Erfahrungen gemacht. Dass das auch diesmal wieder keinen Einzug in die Hochschulgesetzesnovelle gefunden hat, ist eine vertane Chance. Es gab diese Bemühungen auch schon während der Kenia-Koalition bei dem hochgelobten Gesetz.

(Zuruf von Hendrik Lange, Die Linke)

Das hat damals nicht funktioniert. Wir hatten damals versucht, es in die Verhandlungen einzubringen, aber es scheiterte und kam nicht zur Umsetzung.

(Hendrik Lange, Die Linke: Also, wir hätten zugestimmt!)

Ich meine, das wäre ein wichtiges Signal für mehr Hochschuldemokratie gewesen.

Ein zweiter Punkt ist auch für uns die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Die Langzeitstudiengebühren haben wir damals tatsächlich gekippt. Wir leben in einer Zeit, in der Lebensläufe nicht mehr linear sind. Berufliche Neuorientierung, Weiterbildung, zweite Qualifikation, all das ist längst Realität. Zweitstudiengebühren setzen hier falsche Anreize. Sie bestrafen Menschen, die Verantwortung für ihr Leben übernehmen und sich neu qualifizieren wollen. Das ist weder sozial gerecht noch klug für ein Land, das über Fachkräftemangel klagt und auf lebenslanges Lernen angewiesen ist. Deshalb meinen wir, sie gehören abgeschafft.

Ein dritter Punkt, der viele Studierende konkret unter den Nägeln brennt, ist die Frage der Prüfungsunfähigkeit. Bis heute gilt in Sachsen-Anhalt, dass nicht Ärztinnen und Ärzte letztlich über die Prüfungsunfähigkeit entscheiden, sondern die Prüfungsämter. Das ist bürokratisch misstrauisch und unnötig belastend für Studierende, Verwaltung und Hochschulen.

(Zustimmung von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

Deswegen wollen wir, dass die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit denen obliegt, die auch das Fachwissen dazu haben, nämlich den Ärztinnen und Ärzten. Die vorliegende Novelle geht diesen Schritt leider nicht. Auch hierbei bleibt Sachsen-Anhalt unnötig restriktiv.

Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, der im Gesetzgebungsverfahren zu Recht viel Aufmerksamkeit bekommen hat, und das war die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, eine Abwahlmöglichkeit für Gleichstellungsbeauftragte einzuführen. Das wäre ein massiver Einschnitt gewesen, denn Gleichstellungsbeauftragte brauchen Unabhängigkeit, gerade weil ihre Position unbequem ist, weil es Teil ihrer Aufgabenbeschreibung ist, anzuecken.

In der Anhörung haben die anwesenden Gleichstellungsbeauftragten sehr deutlich gemacht, dass eine Abwahlmöglichkeit Druck erzeugt, Selbstzensur begünstigt und die Gleichstellungsarbeit geschwächt hätte. Insofern ist es gut, dass die Abwahlmöglichkeit im parlamentarischen Verfahren wieder gestrichen wurde. Das war eine notwendige Korrektur. Gleichstellungsarbeit lebt von Rückhalt, nicht von Drohkulisse.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der Linken)

Gerade im heutigen politischen Klima ist die Absicherung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wichtiger denn je.

Diese Gesetzesnovelle ist kein Rückschritt, aber sie ist auch nicht der ganz große Wurf. Sie modernisiert Strukturen, aber sie verpasst gleichzeitig Chancen bei der Stärkung der Hochschuldemokratie und für weniger Hürden beim Zugang zum Studium. Wir Bündnisgrünen werden diesen Weg weitergehen und uns für die von uns vorgeschlagenen Änderungen einsetzen. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf werden wir uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Meister.