Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Immer mehr Menschen beantragen die Erst- bzw. Neufeststellung eines Grades der Behinderung nach § 152 SGB IX. Dies mag einerseits an der demografischen Entwicklung in Verbindung mit entsprechenden altersbedingten Erkrankungen liegen, andererseits aber auch daran, dass unser Land im bundesweiten Vergleich bei bestimmten Krankheitsbildern leider eine sehr hohe Krankenlast aufweist.
Allein im Jahre 2024 sind im Landesverwaltungsamt insgesamt mehr als 45 000 Anträge auf Feststellung von Behinderungen eingegangen, ca. 26 600 Erst- sowie ca. 18 600 Folgeanträge. Auch in diesem Jahr liegt die Zahl der durchschnittlichen monatlichen Antragseingänge bei ca. 3 600.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Trotz aller Bemühungen und Anstrengungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes bringen die hohen Antragszahlen das System zunehmend an die Belastungsgrenze und darüber hinaus. So stieg die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge wir haben es gehört auf inzwischen neun Monate.
Lassen Sie mich an dieser Stelle allerdings einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes danken, die trotz allem jeden Tag versuchen, möglichst vielen Menschen zu helfen.
(Zustimmung bei der Linken und bei der FDP)
Ich stimme jedoch mit Ihnen überein, dass die langen Bearbeitungszeiten insbesondere für die betroffenen Menschen ein nicht hinnehmbarer Zustand sind. Dies wird auch in jedem Brief deutlich, der mich erreicht und bei dem es mir wichtig ist, ihn zu beantworten.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zentrales Instrument im Rahmen der Feststellung von Behinderungen ist die medizinische Begutachtung nach Aktenlage. Hierin liegt ein wesentlicher Grund für die Verzögerungen. Zwar wird ein erheblicher Teil der Gutachten durch externe, vertraglich gebundene Ärztinnen und Ärzte erstellt, die vorhandenen Kapazitäten reichen aber bei Weitem nicht mehr aus, um das Antragsvolumen zeitgerecht zu bearbeiten. Aus diesem Grund sucht das Landesverwaltungsamt Ärztinnen und Ärzte, die sich in diesen Prozess einbringen wollen und aufgrund ihrer Qualifikation können, und hat unter anderem im September im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt einen Aufruf zur Gewinnung von externen Gutachterinnen und Gutachtern gestartet. Der Präsident hat mir gestern bestätigt, dass sich ganz viele gemeldet haben.
Ferner bereitet das Landesverwaltungsamt aktuell ein Vergabeverfahren für die Akquise eines privaten Begutachtungsinstituts für die Erstellung von medizinischen Begutachtungen vor. Aber zur Gewinnung dieser externen Gutachterinnen und Gutachter und zur effizienten Einbindung dieser in die Prozesse müssen erste Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung des Verfahrens und zur Einführung einer E Akte unternommen werden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zur Offenheit gehört es allerdings auch zu sagen, dass mit dem im Landesverwaltungsamt derzeit zur Verfügung stehenden Personal kurzfristig mit keinem signifikanten Abbau der Rückstände zu rechnen ist. Deshalb werde ich mich zeitnah das haben wir auch schon getan zusammen mit dem Ministerium für Inneres und Sport für eine Lösung einsetzen; denn es ist mir wichtig, dass es künftig wieder eine angemessene Bearbeitungszeit für Anträge zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaften geben wird. - Vielen Dank.

