Tagesordnungspunkt 10
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbstständige Förderbank
Gesetzentwurf Fraktion Die Linke - Drs. 8/5012
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/6172
(Erste Beratung in der 82. Sitzung des Landtages am 22.01.2025)
Berichterstatter ist Herr Ruland. - Herr Ruland, bitte.
Stefan Ruland (Berichterstatter):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/5012 in der 82. Sitzung am 22. Januar 2025 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen.
Die Fraktion Die Linke möchte mit der Gesetzesänderung die Streichung der Aufgabenbereiche gemäß den Nummern 9, 10, 13, 14, 18 und 21 des § 5 Abs. 1 Satz 4 erreichen. Diese sollen wieder von den zuständigen Stellen in der Landesverwaltung exekutiert werden. Außerdem soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für bereits bestehende und übertragene bzw. neue Förderprogramme in jedem Fall erforderlich sein.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 77. Sitzung am 27. Februar 2025 erstmals mit diesem Gesetzentwurf. Er kam überein, dass sich zunächst die Obleute der Fraktionen darüber verständigen, wer zu den von der Fraktion Die Linke beantragten Anhörungen eingeladen werden soll.
In der 78. Sitzung am 3. April 2025 wurde der Gesetzentwurf von der Tagesordnung genommen, weil eine Verständigung unter den Obleuten bisher nicht stattgefunden hat.
Die Anhörung, zu der verschiedene Behörden und Institutionen eingeladen wurden, fand schließlich in der 82. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 18. September 2025 statt. Zu der Anhörung erschienen die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, der Landkreistag Sachsen-Anhalt, der Bund der Steuerzahler, der Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. sowie die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte der obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt.
An dieser Stelle möchte ich auf die Niederschrift über diese Anhörung sowie die eingereichten Stellungnahmen verweisen. Diese Unterlagen wurden in das Informationssystem des Landtages eingestellt und können dort nachgelesen werden.
Die abschließende Beratung zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf fand in der 83. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 30. Oktober 2025 statt. Im Ergebnis der Beratung stimmten zwei Ausschussmitglieder für den Gesetzentwurf, sieben stimmten dagegen und drei enthielten sich der Stimme.
Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/6172 vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen und somit den Gesetzentwurf abzulehnen. - Vielen Dank.

