Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist durchaus prekär. Ohne auf die konkreten Daten der einzigen landesunmittelbaren Krankenkasse im Land, der AOK Sachsen-Anhalt, einzugehen, möchte ich Ihnen dies anhand einiger aktueller Daten des Bundesgesundheitsministeriums verdeutlichen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind leider auch im Jahr 2025 wieder erheblich schneller gestiegen als die Einnahmen. So stand ein Einnahmeplus von 5,3 % einem Ausgabenanstieg von 7,8 % gegenüber. Ohne Berücksichtigung der weniger stark gestiegenen Verwaltungsausgaben, die bei etwas über 5 % lagen, gäbe es sogar einen Ausgabenanstieg um 8 %.
Innerhalb der einzelnen Leistungsarten gibt es zudem eine große Spannbreite. Da die Krankenhausausgaben etwa ein Drittel der gesamten Leistungsausgaben ausmachen, wirkt sich hier eine höhere Steigerungsrate von sogar 9,6 % gravierend aus.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass seit 2020 zweimal die Obergrenze für die gesetzliche Rücklage der Krankenkassen gesenkt wurde, auf inzwischen nur noch 0,2 Monatsausgaben. Gekoppelt war diese Absenkung mit einer Abführung des darüber liegenden Vermögens, was wir erinnern uns allein bei der hiesigen AOK einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag ausmachte.
Es ist zwar richtig, dass gesetzliche Krankenkassen keine Sparkassen sind, aber eine so geringe Monatsausgabe, die im Augenblick über alle GKV-Kassen hinweg sogar noch unterschritten wird, reicht nicht aus, um Ausgabenschwankungen ohne Anpassung des Zusatzbeitrages zu begegnen. Vielleicht sollte noch einmal geschaut werden, ob die Obergrenze doch wieder angehoben wird.
(Zustimmung bei der FDP)
Den Medien ist nun zu entnehmen, dass Krankenkassen gegen den Bund klagen wollen, weil für die Bürgergeldempfänger zu geringe, die Ausgaben nicht deckende Beitragssätze gezahlt werden. Konkret geht es wohl um Klagen gegen die Zuweisungsbescheide aus dem Gesundheitsfonds für das nächste Jahr, die im November vom Bundesamt für Soziale Sicherung an alle Krankenkassen ergangen sind.
Die Thematik der finanziellen Unterdeckung durch sogenannte versicherungsfremde Leistungen ist auch im politischen Raum schon seit Längerem bekannt und wurde auch hier im Hohen Haus verschiedentlich thematisiert. Auch meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern und ich haben immer wieder gefordert, dass endlich die notwendigen gesetzlichen Anpassungen geben muss. Meines Wissens sind sie hier in der Koalitionsvereinbarung eigentlich auch schon angekündigt.
(Dr. Katja Pähle, SPD: Ja!)
Übrigens und nur der Vollständigkeit halber: Versicherungsfremde Leistungen sind keinesfalls nur Kosten für Bürgergeldempfangende oder, wie man jetzt sagen muss, Grundsicherungsempfangende. Auch die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die Mitversicherung von geringfügig beschäftigten Ehegatten, das Mutterschaftsgeld oder das Kinderkrankengeld sind sogenannte versicherungsfremde Leistungen.
Der GKV-Spitzenverband Bund berechnet die genannte Unterdeckung pro Jahr auf 10 Milliarden €. Das heißt, dass bei einer auskömmlichen Finanzierung vermutlich Beitragssatzanpassungen nicht erforderlich würden. Auch hierbei lohnt sich demnach die Idee, eine Verbreiterung der Einnahmebasis zu prüfen; denn ein gerechtes Solidarsystem lebt davon, dass sich eben alle beteiligen.
(Zustimmung bei der SPD - Guido Kosmehl, FDP: Ist das die Auffassung der Landesregierung?)
- Also, hinsichtlich der versicherungsfremden Leistungen,
(Guido Kosmehl, FDP: Die ja!)
das ist ausdrücklich die Auffassung der Landesregierung. Mehr habe ich hier auch gar nicht gesagt. Im Prinzip eine Verbreiterung der Einnahmebasis, damit man die Ausgaben um 10 Milliarden € aus dem herausnimmt, wozu jetzt im Augenblick bezahlt werden muss. Ich weiß, worauf Sie hinauswollen, das habe ich aber in dem Zusammenhang nicht so gesehen. Obwohl in der Koalitionsvereinbarung auch dafür eine Prüfung vorgesehen ist durch die Kommission zur Reform der Pflegeversicherung.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch wenn ich, wie schon gesagt, nicht die Zeit für ein weiteres Abwarten sehe, möchte ich doch darauf hinweisen, dass auf der Bundesebene inzwischen die Finanzkommission Gesundheit arbeitet, deren Mitglieder aus den Bereichen Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention stammen. Konkret soll die Kommission mögliche Maßnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung vorschlagen, mit denen allerdings grundsätzlich erst ab 2027 die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisiert werden können. Ein erster Bericht soll Ende 2026 vorgelegt werden.
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege war nun ein erstes kurzfristiges Sparprogramm enthalten. Das Problem bei solchen Gesetzesvorhaben ist aber, dass sie häufig unausgewogen sind, weil sie den Fokus auf lediglich ein Problem legen. Das birgt die Gefahr, dass mit einzelnen, schnellen Maßnahmen wiederum dauerhafte Finanz- und sogar Versorgungsprobleme produziert werden, die später vielleicht nicht mehr eingefangen werden können.
So haben es die Länder insgesamt in Bezug auf die geplanten Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden € bei den Kliniken gesehen und deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen. Ich bin dem Ministerpräsidenten sehr dankbar. Er hat schon darüber informiert, dass der Vermittlungsausschuss gestern wohl einen Kompromiss gefunden hat, den die Länder mittragen, sodass es zwar bei Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden € im nächsten Jahr bleibt, die Summe dann in den nachfolgenden Jahren 2027 und 2028 aber tatsächlich wieder erhöht wird
(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)
hinsichtlich der Leistungen, damit die Kliniken dann weiterhin solche Leistungen erwirtschaften können, ohne illiquide zu werden.
Meines Wissens ist das ein Vorschlag unter anderem der Deutschen Krankenhausgesellschaft gewesen. Wir hoffen, dass dieser Kompromiss am Freitag im Bundesrat auch beschlossen wird.
Die Sicherung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung ist eine zentrale soziale Frage. Ich persönlich sehe es nicht so, dass das Solidarsystem nicht die richtige Antwort auf diese Fragen ist - ganz im Gegenteil.
(Zustimmung bei der SPD)
Ich sage Ihnen zu, mich in die kommenden grundsätzlichen Diskussionen weiter so einzubringen, dass die Interessenlagen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft unseres Landes nach einer bezahlbaren gesetzlichen Krankenversicherung bei guter medizinischer Versorgung weiterhin Gehör finden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

