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Plenarsitzung

Transkript

Elrid Pasbrig (SPD):

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die Vorfälle in Sachsen-Anhalt im Januar   mehr als 400 tote und über 600 verwahrloste Schafe in Magdeburg   und die Misshandlungen in einer Ferkelzuchtanlage im Jerichower Land im vergangenen Sommer haben mit Recht Empörung ausgelöst und uns aufgeschreckt. Diese Fälle zeigen, dass wir beim Tierschutz nicht lockerlassen dürfen. Ich denke, hierin sind wir uns einig.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vor diesem Hintergrund ist die Motivation für den vorliegenden Antrag nachvollziehbar, doch er geht aus unserer Sicht bei den vorgeschlagenen Forderungen fehl. Der Antrag will neue Prüfroutinen zum Erkennen von Schmerzen bei Nutztieren einführen, mit Testlauf in einem Landkreis. Wir fragen: Ist das wirklich notwendig?

Einen umfassenden Rechtsrahmen haben wir dank EU-Richtlinien, die die Mitgliedstaaten verpflichten, Tierwohl sicherzustellen. Auf Bundesebene haben wir den Tierschutz in Artikel 20 a Grundgesetz seit dem Jahr 2002 festgeschrieben. Auch das Tierschutzgesetz schützt Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden; das haben wir bereits gehört. Es enthält Strafvorschriften und erlaubt detaillierte Schutzverordnungen.

Darüber hinaus haben wir noch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnungen, die die Haltung von allen Tieren, die zu Erwerbswecken gehalten werden, regelt. Und wir haben noch eine Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz.

Die Rechtslage ist eindeutig, aber sie wird in der Fläche nicht immer ausreichend durchgesetzt. Es ist schon so, dass wir Engpässe beim Personal in den Veterinärämtern zu verzeichnen haben, insbesondere in Situationen, wenn Maul- und Klauenseuche, Afrikanische Schweinpest oder Geflügelpest dazukommen.

Die Zuständigkeit liegt in Sachsen-Anhalt bei den Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Behörden verfügen über die nötigen Werkzeuge. Sie brauchen aber Ressourcen und Rückendeckung. Was sie nicht brauchen, sind neue Prüfroutinen.

In der Begründung des Antrages heißt es, der Fokus der Kontrollen läge bei der Tierhaltung auf der Infrastruktur, den Ställen mit ihren Einrichtungen zum Tränken, Füttern, Lüften, Beleuchtung usw. Das unterstellt, dass die Ärztinnen und Ärzte der Veterinärbehörden bei den Tieren wegschauen würden. Das kann und will ich hier nicht so stehenlassen.

(Zuruf: Genau!)

Die Veterinärinnen und Veterinäre leisten gute Arbeit, und sie haben diese Laufbahn nicht eingeschlagen, um die Infrastruktur bei der Stallhaltung zu begutachten, sondern weil ihnen das Wohl der Tiere am Herzen liegt.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wer so etwas in einen Antrag schreibt, der muss auch damit rechnen, dass wir diesen ablehnen.

Um das Gesagte zu untermauern, zitiere ich aus einem Schreiben, das uns von einer Tierärztin zugegangen ist:

Der tierärztliche Blick erfasst die grundlegenden Anforderungen wie Futter, Wasser, Platz, Licht und Schadgase. Es gibt das ‚Handbuch Nutztierhaltung

  das haben wir gerade vom Minister gehört  

und es gibt Vorgaben bei der Tierschutznutztierhaltungsverordnung. Diese werden bei Bedarf angewandt, dürfen aber den tiermedizinischen Sachverstand nicht ersetzen und einschränken. Gleichzeitig werden die Tiergruppen sowie die Auffälligkeiten der Einzeltiere beurteilt. Schmerzanzeichen sind hier mit zu erheben, sind aber nicht für sich allein eindeutig mit einer Ursache zu korrelieren. Hierfür ist gerade die tierschutzgesetzliche Gesamtschau des Einzeltiers, Schmerzen, Schäden und Leiden gemeinsam und im Zusammenhang mit dem Umfeld zu bewerten.

Und später heißt es in diesem Schreiben:

Eine Beurteilung spezifisch auf Schmerz mag sich aus Laiensicht empathisch richtig anfühlen, aber tiermedizinisch ist dies nicht ausreichend.

(Zurufe)

In diesem Sinne komme ich zum Schluss: Wir lehnen diesen Antrag ab. - Vielen Dank.