Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Um es vorwegzunehmen, ich kann mich einzelnen Beschlussvorschlägen des Antrages in Teilen anschließen; denn darin wird unterstrichen, was ich seit geraumer Zeit immer wieder betone. Dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in der aktuellen Fassung die Planungshoheit der Länder stark einschränkt und die Länder gerade in Bezug auf die Ausnahmen und Kooperationen mehr Spielraum benötigen, das habe ich hier bereits mehrfach vorgetragen. Ich möchte es auch an dieser Stelle wieder hervorheben. Ebenso sehe ich die Notwendigkeit, dass auch künftig die kinder- und jugendmedizinische Versorgung in den Krankenhäusern unseres Landes flächendeckend gewährleistet bleiben muss. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hohmann hat es schon ausgeführt, der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes wurde zwischenzeitlich vom Bundeskabinett beschlossen. Die beiden Leistungsgruppen der speziellen Kinder- und Jugendmedizin und der speziellen Kinder- und Jugendchirurgie sind nicht enthalten. Ich möchte Ihnen aber etwas die Sorge nehmen, dass ein Entfall beider Leistungsgruppen bedeutet, dass Kinder und Jugendliche künftig von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden, die auf Erwachsene spezialisiert sind. 

Wie Sie alle sicherlich wissen   das habe ich auch vorgestern gegenüber der Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht  , ist das Antragsverfahren in Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Der Medizinische Dienst Sachsen-Anhalt wurde fristgerecht mit der Prüfung der Qualitäts- und Strukturvoraussetzungen beauftragt. Bei der internen Prüfung der Anträge im Sozialministerium hat sich herausgestellt, dass diese beiden Leistungsgruppen ausschließlich von Krankenhäusern beantragt wurden, welche gleichzeitig einen Antrag auf Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinder- und Jugendchirurgie gestellt haben. Das heißt, alle Krankenhäuser im Land, welche die Leistung künftig anbieten werden, verfügen über eine ausreichende Anzahl von Fachärzten auf den Gebieten der Kinder- und Jugendmedizin und der Kinder- und Jugendchirurgie. 

Gleichwohl werde ich das Problem nicht aus den Augen verlieren. Im Gesetzentwurf sind gleich an mehreren Stellen die Evaluierung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen angelegt. Sollte es im Gesetzgebungsverfahren dabei bleiben, dass diese Leistungsgruppen entfallen, wird das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus diese Fälle letztlich anderen Leistungsgruppen zuordnen müssen. 

Im Bundesratsverfahren wird sodann auch zu prüfen sein, ob sich Sachsen-Anhalt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, ggf. auch noch aus weiteren Gründen, einsetzen wird. 

Mein Ziel ist es, unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen begonnene Planungsverfahren unter Einbeziehung der Reform zeitgerecht zu Ende zu führen. Ich bin mir sicher, dieses Ziel treibt vor allem die Krankenhäuser in unserem Land um. - Herzlichen Dank.