Dr. Jan Moldenhauer (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Nicht nur im Finanzausschuss, sondern auch hier im Hohen Haus stellt die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf über das Sondervermögen Infrastruktur.
Die Gründe für diesen Antrag sind wie folgt: In den vergangenen Jahren hat die CDU-geführte Landesregierung eindrucksvoll bewiesen, dass sie nicht in der Lage ist, mit den Finanzmitteln des Landes ordentlich zu haushalten. Darum muss damit gerechnet werden, dass die in den Landesarm eingestellten und schuldenfinanzierten Mittel in Höhe von 1 Milliarde € nicht für zielgenaue Investitionen in die Infrastruktur des Landes genutzt werden.
Die folgende Äußerung zeigt, dass die Verwendung der Finanzmittel auf der Landesebene nicht mit Bedacht und mit Augenmaß erfolgen wird. An dieser Stelle zitiere ich Ministerpräsident Reiner Haseloff wie folgt: Wir wollen natürlich, dass sich überall erkennbar und auch kommunizierbar etwas darstellt, und zwar vor dem Wahltermin. In diesem Kontext berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“: ‚Haseloff machte deutlich, dass er sich von dem Investitionsprogramm einen Stimmungsumschwung bis zur Landtagswahl am 6. September 2026 erhofft.
Angesichts der desaströsen Umfragewerte von CDU, SPD und FDP will die Landesregierung also in überstürzter Eile ein schuldenfinanziertes Strohfeuer entfachen, um den Wählern einen nachhaltigen Aufschwung vorzutäuschen. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass die Landesregierung Maßnahmen, die eigentlich im Kernhaushalt des Landes abgebildet werden müssen, aus diesem herauslöst. Stattdessen wird eine Finanzierung über das Sondervermögen „Infrastruktur“ erfolgen. Auf diese Weise wird im Kernhaushalt finanzieller Spielraum bspw. für Ausgaben zur Alimentierung illegaler Zuwanderer geschaffen.
Während Bund und Land das Steuergeld der Bürger mit vollen Händen ausgeben, fehlt den Kommunen das Geld an allen Ecken und Enden. Seit Jahren werden die Kommunen mit immer mehr Aufgaben belastet, ohne dass ihnen die dazu notwendigen Finanzmittel an die Hand gegeben werden. Dadurch wird das im Grundgesetz verankerte Konnexitätsprinzip dauerhaft ausgehebelt. Dieses Problem muss mittelfristig an der Wurzel gelöst werden. Dafür müssen die Kommunen von Aufgaben wie dem sogenannten Kampf gegen den Klimawandel befreit werden.
Ungeachtet dessen muss den im Stich gelassenen Kommunen im Land auch kurzfristig geholfen werden. Die Not ist dort mittlerweile so groß, dass selbst die im Sondervermögen vorgesehenen 1,5 Milliarden € nicht ausreichen werden, um wenigstens die drängendsten Probleme vor Ort zu lösen.
An dieser Stelle setzt der Änderungsantrag der AfD-Fraktion an. Wir fordern, dass den Kommunen im Land nicht nur eine Teilsumme, sondern die Gesamtsumme in Höhe von 2,6 Milliarden € zur Verfügung gestellt wird. Dadurch soll dem im Grundgesetz verankerten Konnexitätsprinzip zur Geltung verholfen werden. Dann - und nur dann! - kann die AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

