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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 19

Erste Beratung

Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/5580


Wir führen eine Dreiminutendebatte. Herr Striegel möchte den Gesetzentwurf gern einbringen. - Bitte. 


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut einer Woche saß Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei „Maischberger“. Dort wurde er gefragt, ob die Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD als Grundlage für einen Antrag auf deren Verbot dienen könne. Seine Antwort: nein. Das ist eine Position, die man haben kann, eine Meinung, die allerdings nicht viele Menschen teilen. Es ist eine Position, die auch von einer Reihe von Jurist*innen

(Lachen bei der AfD)

und sich mit Parteiverbotsverfahren intensiv befassenden Personen nicht geteilt wird. Auch ich halte die Position des Bundesinnenministers für abwegig.

(Lothar Waehler, AfD: Aber deine Meinung ist doch nicht relevant!)

Bei der Begründung 

(Zuruf von der AfD: Bei der Begrünung!)

für seinen Standpunkt rollen sich bei mir sogar die Zehennägel hoch. Für ein Parteienverbot brauche es, so der Bundesinnenminister, Zitat, eine aggressiv-kämpferische Haltung. - Das ist falsch. 

(Oliver Kirchner, AfD: So wie bei Ihnen mit dem Volkstod, Herr Striegel!)

Seit dem KPD-Verbot im Jahr 1956 hat das Bundesverfassungsgericht diese Voraussetzung nicht mehr angewendet. Sie ist spätestens mit der Entscheidung zum NPD-Verbot im Jahr 2017 Geschichte. 

Eine zu verbietende Partei muss nach dem Bundesverfassungsgericht eben vielmehr darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Dies setzt ein planvolles Handeln voraus. Es braucht zum Verbot der Partei kein Agieren der Partei mit Gewalt. Es bräuchte noch nicht einmal strafrechtlich relevantes Verhalten.

(Christian Hecht, AfD: Was haben Sie überhaupt für eine Jacke an? - Lachen bei der AfD)

Aber selbst das hätten wir bei der AfD ja in Längen. 

Weiterhin meinte der Bundesinnenminister, das Gutachten tauge nicht als Grundlage, da es sich nur mit einem Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschäftige, namentlich der Menschenwürde. Zu zwei anderen Elementen, dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip, sage es nichts. 

Aber, meine Damen und Herren, das Gutachten enthält in seinen tausend Seiten sowohl einen Abschnitt zur Menschenwürde als auch einen zum Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, ganz zu schweigen von den ausführlichen Darstellungen zur Positionierung der AfD zum Nationalsozialismus,

(Oliver Kirchner, AfD, lacht)

die eben auch ein starkes Indiz für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD sind. Was fehlt - das darf man kritisch in Richtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz anmerken  , ist eine Darstellung der Erkenntnisse zur AfD als Instrument fremder Mächte.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das sagen die Richtigen! - Lachen bei der AfD - Zuruf von Felix Zietmann, AfD)

Die AfD als Sockenpuppe des Kreml und Instrument chinesischer Einflussnahme wird nicht gewürdigt. 

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Einfluss von AfD-Kadern zur Förderung der Interessen von Diktatoren spielt in der Materialsammlung bisher keine Rolle,

(Lachen bei der AfD - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Weil es da nichts gibt! - Felix Zietmann, AfD: Weil es nichts gibt!)

er ist jedoch nicht zu übersehen. In Ihrer Fraktion muss man nur zu den Russlandreisenden schauen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Und? Darf man jetzt nicht mehr verreisen, oder was? - Zuruf von Felix Zietmann, AfD)

Im Ergebnis ist es aber auch nach der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts ausreichend, dass die Partei darauf aus ist, nur ein Prinzip zu beseitigen, also, die Menschenwürde fundamental anzugreifen. 

(Felix Zietmann, AfD: Lächerlich!)

Ich habe Fragen zum Agieren von Herrn Dobrindt. Wieso zeigt der Bundesinnenminister zu bester Sendezeit solche Wissenslücken und wieso widerspricht ihm niemand?

(Zuruf von der AfD: Weil es seine Meinung ist! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Weil er recht hat, deshalb!)

Seit ihrer Gründung vor zwölf Jahren befindet sich die AfD auf dem Weg der Radikalisierung. Dabei hat sie einen Lauf. Regelrecht leichtfüßig nimmt sie seither jede Hürde eines Verbotsverfahrens. Das merken die Menschen in diesem, in unserem Land.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Weil die Menschen das merken, haben wir 37 %!)

Sie sind besorgt um unsere Demokratie. Sie haben Angst davor, dass die AfD an die Macht kommen könnte; denn sie wissen, was passiert, wenn Rechtsextremen die Tür zur Macht wieder aufgestoßen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN - Oh! bei der AfD - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Wer weiß das?)

Deswegen gehen in Deutschland mehrere Millionen Menschen seit mehr als zwei Jahren auf die Straßen, z. B. gegen das Deportationstreffen der AfD.

(Unruhe bei der AfD)

Deshalb spricht sich bei Umfragen eine Mehrheit der Deutschen für ein AfD-Verbot aus.

(Beifall bei den GRÜNEN - Christian Hecht, AfD, lacht)

Passiert ist bisher nur wenig. Der Aufstand der Anständigen findet statt. 

(Lachen bei der AfD)

Allein es mangelt am Anstand der Zuständigen. 

(Florian Schröder, AfD: Das ist Comedy! Das ist Comedy! - Zuruf von der AfD: Das ist Politcomedy! - Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Striegel, einen kurzen Augenblick bitte. - Man sollte sich langsam überlegen, welche Geräuschkulisse man hier abgibt. Bitte hören Sie zu und unterlassen Sie die Kommentare. 

(Felix Zietmann, AfD: Das ist aber sehr schwierig!)

Bitte, Herr Striegel.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Präsident, dass die Frösche quaken, wenn es um die Austrocknung des Sumpfes geht, kann nicht wirklich verwundern.

(Zustimmung - Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

Im Bundestag, im Bundesrat und in der Bundesregierung herrscht noch gepflegte Untätigkeit. Ein Prüfantrag an das Bundesverfassungsgericht zum möglichen Verbot der Partei ist noch nicht in Sicht. Mich treibt daher die Sorge um, dass die Warnung des Verfassungsschutzes verpuffen könnte, dass sie auch von uns im Parlament zu nachlässig behandelt wird, dass Teilen der Bevölkerung die Eindringlichkeit der Warnung nicht bewusst wird, auch weil die Normalisierung von Rechtsextremen fortschreitet: in den Medien, in den Gemeinderäten, bei der Zusammenarbeit mit Rechtsextremen, hier im Landtag, wo Papiere ersonnen wurden, die das Soziale mit dem Nationalen versöhnen wollten.

(Zustimmung - Ulrich Siegmund, AfD: Wer schreibt denn so etwas?)

Was also können wir tun? Ich halte es für problematisch, dass der Verfassungsschutz die Gründe für die Einstufung einer Partei nicht veröffentlichen wollte bzw. dies nach eigener Einschätzung nicht darf. Wir haben den Verfassungsschutz nur deshalb, damit er uns vor den Feinden der Verfassung warnen kann. Das muss er aber auch nachvollziehbar und für jeden glaubhaft machen. Die Vorwürfe, die mit einer solchen Einstufung einhergehen, wiegen schwer. Sie zu verstehen und die Gefahren einschätzen zu können, ist daher für uns alle, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Anhänger der betroffenen Partei, zentral. Daher schlagen wir vor, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um das Gutachten über die Einstufung einer Partei mit Unterrichtung der Öffentlichkeit zu veröffentlichen. Diese Ermächtigungsgrundlage fehlt dem Verfassungsschutz bislang. Nur so kann der Verfassungsschutz wirksam warnen. 

Weiterhin wollen wir mit unserem Gesetzentwurf die Definition des Bundesverfassungsgerichtes zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in das Gesetz aufnehmen. Das Gericht hat den Begriff aus der Menschenwürde heraus entwickelt und ihn auf ihre Garantie sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip als unentbehrlichen Kern unserer Verfassung beschränkt. Damit verabschieden wir uns von dem rein kasuistischen Verständnis der fdGO aus der frühen Bundesrepublik, und wir beenden das irritierende Missverständnis, dass es zwei unterschiedliche freiheitliche demokratische Grundordnungen gäbe.

(Jan Scharfenort, AfD: Genau! Den linken und den normalen! Genau! Jetzt kommen wir der Wahrheit schon näher!)

Wir modernisieren damit das Verfassungsschutzgesetz

(Zuruf von Jan Scharfenort, AfD)

und passen unser Gesetz an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an.

(Beifall bei den GRÜNEN - Jan Scharfenort, AfD: Jetzt kommen wir der Wahrheit näher!)

In einem dritten Punkt wollen wir die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes stärken.

(Jan Scharfenort, AfD: Jetzt kommen wir der Wahrheit näher!)

Wir sind davon überzeugt, dass die aktuelle Regelung dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der effektiven Opposition widerspricht. 

(Jan Scharfenort, AfD: Da sind wir einfach unterschiedlicher Auffassung!)

Nur ein Vertreter der Opposition ist in einem PKGr eindeutig zu wenig. Kontrolle der Dienste muss grundsätzlich durch das gesamte Parlament erfolgen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen!

(Lachen bei der AfD)

Unsere Verfassung, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung brauchen Schutz. Verfassungspatriotismus muss auch vom Staat ausgehen. Es reicht eben nicht, Herr Kurze, nur eine Fahne aus dem Fenster zu hängen. Unsere Regierungsinstitutionen müssen für die Verteidigung der Menschenwürde aktiv werden. Das Zusammentragen aller relevanten Informationen, die es für ein Verfahren zum Verbot der AfD braucht, ist Pflicht aller Demokrat*innen. 

Die Einleitung eines solchen Verfahrens und damit die Schaffung der Möglichkeit einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist Aufgabe aller antragsberechtigten Verfassungsorgane. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Auch wenn Herr Dobrindt von der Möglichkeit, den Bericht zu lesen, offenbar noch keinen Gebrauch gemacht hat, halte ich es für zwingend, die Materialsammlung des Verfassungsschutzes über die Einstufung der Partei grundsätzlich zu veröffentlichen, um eine breitere Diskussion zu ermöglichen. Man darf es den Verfassungsfeinden der AfD gar nicht erst durchgehen lassen, von Geheimgutachten zu raunen und Verschwörungsmythen zu verbreiten. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich erwarte von Ihnen, den Abgeordneten der demokratischen Parteien, sich mit dem Erstarken autokratischer und rechtsextremer Parteien in Deutschland und Europa auseinanderzusetzen. 

(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)

Lesen Sie nach, was es mit der wehrhaften Demokratie auf sich hat, wieso Verbote der NSDAP in der Weimarer Republik nicht funktionierten, was wir daraus lernen können, was die heutigen Voraussetzungen für ein Verbot sind und ganz essenziell: ob es ausreicht, eine verfassungsfeindliche Partei politisch zu stellen, wenn Menschen diese Partei aus identitätspolitischen Erwägungen wählen, die nichts mit Sachgründen oder der Übereinstimmung mit eigenen Interessen zu tun haben. Verfassungsfeinde kann man nicht allein wegregieren, man muss sie stellen, 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

inhaltlich und mit den Mitteln des Rechtsstaates sowie der wehrhaften Demokratie

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Am Ende, meine Damen und Herren, vertreten Sie in der Frage eines Prüfantrags auf ein Verbot der AfD Ihre jeweiligen Überzeugungen. Aber Sie sollten es, wir sollten es informiert tun. Das schulden Sie den Menschen. 

(Zuruf von Andreas Schumann, CDU)

Das schulden Sie der Menschenwürde. Das schulden wir alle unserer Verfassung. - Herzlichen Dank. 

(Beifall bei den GRÜNEN)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Dr. Tillschneider hat eine Intervention. - Bitte.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Wenn ein Anhänger einer Partei, die hier im Bundesland vielleicht noch von vier Prozent gewählt wird, eine 40-Prozent-Partei verbieten will, sagt das im Grunde alles über sein Demokratieverständnis.

(Lachen bei der AfD) 

Aber spielen wir es einmal durch. Nehmen wir an, dass Sie durchdringen und Ihren Willen bekommen würden. Nehmen wir an, dass wir bei der nächsten Wahl so ungefähr bei 40 % landen und dann verboten werden, wie Sie das wollen. Stellen wir uns das einmal vor. Dann wären alle über die AfD errungenen Mandate verlustig. Dann wäre sozusagen der Landtag halbiert, dann würden Sie hier noch mit der Hälfte der Abgeordneten sitzen und würden irgendetwas davon faseln, dass Sie eine Wertemehrheit bilden. 

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD, lacht)

Es gibt doch schon so perverse und demokratiefeindliche Denkmodelle, dass man eigentlich die Mehrheit nach den Werten berechnen muss und dass da einige nicht hineinrechnen. Wissen Sie was? - Wenn das so weit kommt, dann ist das der Faschismus des 21. Jahrhunderts. 

(Beifall und Jawoll! bei der AfD - Weitere Zurufe von der AfD)


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Tillschneider, Sie zeigen einmal mehr, dass Sie das Demokratieprinzip, 

(Zuruf von Daniel Rausch, AfD - Weitere Zurufe von der AfD)

dass Sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht durchdrungen haben, nicht verstanden haben, nicht verstehen wollen. Ich glaube nicht, dass Sie das intellektuell nicht hinkriegen. Das nehme ich Ihnen nicht ab. 

(Zuruf von Jan Scharfenort, AfD)

Ich glaube, dass Sie an dieser Stelle an unserer Verfassung bewusst vorbei argumentieren. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zunächst einmal   und dabei will ich sehr grundsätzlich werden  : Demokratie heißt nicht nur Mehrheitsprinzip. 

(Zuruf von der AfD: Aber vor allem!)

Demokratie heißt auch 

(Zuruf von der AfD: Schutz von Minderheiten, ja!)
Schutz von Minderheiten. Demokratie heißt auch Schutz der Integrität demokratischer Prozesse, heißt, Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

(Zurufe von der AfD)

Die AfD steht gegen alle diese Prinzipien an, 

(Zuruf von Jan Scharfenort, AfD - Zuruf von der AfD: Lächerlich! - Weitere Zurufe von der AfD)

sie bekämpft alle diese Prinzipien und genau deshalb gerät sie in den Fokus der Sicherheitsbehörden und auch des Verfassungsschutzes. 

(Zurufe von der AfD: Na klar! Genau! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD, lacht - Weitere Zurufe von der AfD)

Und für genau eine solche Konstellation, 

(Zuruf von der AfD: Unglaublich!)

für genau eine solche Konstellation, dass nämlich eine solche Partei sich anschickt, parlamentarische Mehrheiten zu erringen, 

(Zurufe von der AfD)

hat der Verfassungsgesetzgeber, hat der Parlamentarische Rat das Grundgesetz an dieser Stelle ausgestaltet 

(Zurufe von der AfD)

und hat die Möglichkeit eines Verbotes einer solchen verfassungswidrigen Partei geregelt. 

(Jan Scharfenort, AfD: Nie wieder Faschismus!)

Genau von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, dass diese Frage dem unabhängigen Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird,

(Oliver Kirchner, AfD: Bei Ihnen müsste man das einmal machen! Am besten heute! Sie sind die Perversen, nicht wir! - Zuruf von der AfD: Jetzt reicht es aber! - Weitere Zurufe von der AfD)

Herr Kirchner, und dass das Bundesverfassungsgericht über diese Frage entscheiden kann. Um nicht mehr und um nicht weniger geht es. Und wir werden uns in dieser Frage nicht von den Faschisten das Mundwerk verbieten lassen, nie und nimmer. 

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD - Oh! bei der AfD - Zuruf von der AfD: Sie sind antidemokratisch! - Weitere Zurufe von der AfD - Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Striegel!


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Wir werden dem Bundesverfassungsgericht diese Frage vorlegen können. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Striegel, bremsen Sie sich. Auch Sie müssen sich bremsen. Danke. Nehmen Sie bitte Platz. 

(Zuruf von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD - Zurufe von der AfD)

Die Frage der Wortwahl ist für alle Seiten immer spannend und man sollte sich mäßigen. Ich habe extra gesagt „für alle Seiten“.