Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Gefahrenlagen ist schnell und unbürokratisch Hilfe zu organisieren. Diese Aussage des Antrages ist voll und ganz zu teilen. Genau das sieht übrigens unser Katastrophenschutzgesetz für den Katastrophenschutz im Land explizit vor. Nach § 6 Abs. 1 des Katastrophenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt haben die Katastrophenschutzbehörden Vorbereitungen für den schnellen Einsatz der für die Katastrophenabwehr geeigneten Einsatzkräfte und Einsatzmittel zu treffen und das machen unsere Katastrophenschutzbehörden.
Genauso teile ich die Aussage, dass Kosten für Katastrophenlagen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit von Kommunen enorm übersteigen, solidarisch getragen werden müssen. Auch das ist in Sachsen-Anhalt nicht nur längst gesetzlich geregelt, sondern darüber hinaus auch gelebte Praxis. Nach § 24 Abs. 4 des Katastrophenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt beteiligt sich das Land durch Sonderzuweisungen an die Katastrophenschutzbehörden an deren Kosten, wenn ein Katastrophenfall festgestellt wird und die Abwehrmaßnahmen einen Kostenaufwand ungewöhnlichen Ausmaßes erfordern.
Diese solidarische Kostenregelung wurde und wird durch die Landesregierung tatsächlich angewendet, zuletzt anlässlich des Helme-Hochwassers zum Jahreswechsel 2023/2024 zugunsten des Landkreises Mansfeld-Südharz und davor anlässlich des Waldbrandereignisses im Landkreis Harz im Jahr 2022.
Es ist im Übrigen nicht Aufgabe des Bundes, generell Kosten für geleistete Amtshilfe zu übernehmen. Das sieht unser Grundgesetz nicht vor. Nach dem finanzverfassungsrechtlichen Lastentragungsgrundsatz des Artikels 104a Abs. 1 des Grundgesetzes tragen der Bund und die Länder, zu denen auch die Kommunen gehören, gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Dieser Verfassungsgrundsatz verwehrt dem Bund grundsätzlich Einwirkungen in die Kompetenzbereiche der Länder durch eine finanzielle Beteiligung an Länderaufgaben und damit auch kommunaler Aufgaben.
Zu guter Letzt noch einige Anmerkungen zu den Bränden im Sommer letzten Jahres auf dem Brocken- und in Oranienbaum. Das Land hat sich an den Einsatzkosten von Wernigerode und Oranienbaum bereits mit Mitteln in Höhe von insgesamt 172 000 € beteiligt. In Bezug auf die Amtshilfeersuchen, die an die Bundeswehr gerichtet waren, hat in einem Fall die Stadt Wernigerode und in einem anderen Fall der Landkreis Wittenberg die Kostenübernahme erklärt. Wegen der Höhe der Kosten führt das Land noch Gespräche mit dem Bundesverteidigungsministerium. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Ich danke für Ihren Beitrag.