Dr. Katja Pähle (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, manche Themen werden wiederholt im Landtag debattiert. Kollege Lippmann hat schon ausgeführt, dass das Thema vor knapp zwei Jahren schon einmal im Landtag debattiert worden ist. Ich muss aber deutlich sagen, ich kann verstehen, dass die Fraktion Die Linke das Thema heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat.
Ich will gar nicht den historischen Exkurs und die rechtliche Herleitung nutzen, sondern einfach noch einmal auf das hinweisen, was wir damals bei der Beschäftigung mit dem Thema im Ausschuss gehört haben und das zumindest bei mir markante Fragezeichen hinterlassen hat.
In der Realität der Schulen scheint es eher der Normalfall zu sein, dass Eltern, die geringere Leihgebühren für ihre Kinder in Anspruch nehmen, auf einem Antrag ein Kreuz machen. Damit bestätigen sie, dass sie z. B. Leistungen aus dem SGB II oder SGB XII empfangen oder dass das Kind in einer stationären Einrichtung der Erziehungshilfe untergebracht ist.
Nachweise und erst recht das Vorhalten dieser Nachweise in einer Schülerakte gibt es in der Realität nicht. Die Frage, die sich mir gestellt hat, ist: Wenn das doch so unbürokratisch geht, weil die Lehrkräfte ihre Schüler kennen, warum geht das dann nicht auch mit der Erweiterung um z. B. Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten?
Der Hinweis des Ministeriums, man könne das nicht oder man stoße auf datenschutzrechtliche Probleme, wurde von der Landesdatenschutzbeauftragten als unproblematisch zurückgewiesen. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum wir, wenn wir uns doch einig darin sind, dass wir insbesondere Familien, bei denen am Ende des Monats das Geld knapper ist als bei anderen, zumindest die ermäßigte Ausleihe von Schulbüchern unbürokratisch zur Verfügung stellen wollen, dies nicht umsetzen.
Ein weiterer Punkt, der in der Debatte herausgearbeitet wurde, ist die Frage: Wo landen die Leihgebühren? - Sie bleiben in der Schule. Natürlich haben wir einen Ansatz für Schulbuchersatz im Haushalt des Bildungsministeriums. Sicherlich müsste man, wenn man den Kreis erweitert, überlegen, ob wir mehr Geld bereitstellen müssen. Aber ist es tatsächlich ein Problem oder wird da etwas zum Problem gemacht?
Deshalb, glaube ich, ist der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen an dieser Stelle richtig, nämlich das Ministerium erneut zu bitten, sich die Verordnung der Minister hat das heute auch an anderen Stellen schon gesagt noch einmal unter dem Aspekt des Vertrauens in die Lehrkräfte anzuschauen. Herr Schmidt - er ist jetzt gerade draußen hat gestern schon gesagt, dass die Lehrkräfte ihre Pappenheimer kennen und einschätzen können, wer das Kreuz unberechtigterweise macht und wer nicht.
Wenn dafür ein Aufwuchs im Bildungsetat notwendig ist ich kann verstehen, dass man bei dem beschlossenen Doppelhaushalt nicht zaubern kann , sollte man diese Überlegungen so vorbereiten, dass man bei den nächsten Haushaltsberatungen überhaupt einen erhöhten Ansatz anmelden kann, und zwar mit dieser Begründung und der praktischen Erfahrung. Das wäre vielleicht ein gangbarer Weg, der niemanden überfordert.
Uns geht es nicht darum, komplette und vollständige Lernmittelfreiheit zu erzeugen, wie es von den Linken gefordert wird. Aber zumindest für diejenigen, die in die Bildung ihrer Kinder investieren wollen und sich um Schulbücher kümmern, wäre es ein lohnender Weg, ihnen das Leben ein Stückchen leichter zu machen. Ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

