Maximilian Gludau (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Sachsen-Anhalt haben wir es mit einem sehr differenzierten Wohnungsmarkt zu tun. Wir haben natürlich örtlich gut nachgefragte Wohnanlagen, aber zum größten Teil ist unser Wohnungsmarkt dadurch gekennzeichnet, dass die Mieten sehr stabil sind und wir vielerorts auch immer noch Leerstände haben.
(Beifall bei der FDP)
Junge Menschen in Ausbildung oder Studium tendieren häufig zu den angesagteren Wohngegenden, von denen aus die Ausbildungsstätte gut zu erreichen ist. Doch selbst ohne die Preisniveaus der Metropolen fällt es vielen doch schwer, etwas Passendes zu finden, das sowohl den eigenen Ansprüchen als auch den finanziellen Möglichkeiten entspricht.
Die Landesregierung hat mit der Richtlinie „Junges Wohnen” ein zielgerichtetes Förderinstrument geschaffen, das genau hierbei ansetzt. Es unterstützt die Schaffung, Modernisierung und Reaktivierung von Wohnangeboten für Studierende und Auszubildende. Damit wird ein vielfältiges und flexibel einsetzbares Angebot geschaffen, das den unterschiedlichen Wohnbedarfen junger Menschen und auch den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten in Sachsen-Anhalt gerecht wird.
Die Richtlinie erlaubt es, sowohl Neubauten zu fördern als auch leerstehende Bestände sinnvoll zu reaktivieren. Gerade die Reaktivierung vorhandener Gebäude ist oft die wirtschaftlich und städtebaulich klügste Variante. Sie ermöglicht kurze Realisierungszeiten, stärkt die Innenentwicklung unserer Städte und stabilisiert die Wohnungsbestände.
Die Landesregierung setzt zudem auf die enge Zusammenarbeit mit den Studentenwerken, kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen sowie weiteren Trägern. Diese Kooperation sorgt für eine praxisnahe, wirtschaftliche und breit akzeptierte Umsetzung der Wohnraumförderung.
Für einige Problemlagen brauchen wir aber auch noch intelligente Lösungen. Es existieren nicht überall geeignete Unterkünfte für Auszubildende, die in Landesfachklassen teilweise weit entfernt vom Wohn- und Arbeitsort während des Blockunterrichts mehrere Wochen hintereinander verbringen müssen. Einige Träger berufsbildender Schulen haben hierfür bereits geeignete Modelle gefunden.
Auch wäre es sicherlich wünschenswert, wenn nicht mehr benötigte Landesliegenschaften künftig vermehrt für die Wohnbedarfe junger Menschen in Ausbildung und Studium genutzt werden könnten.
Ich würde mich freuen, wenn wir dazu in der Ausschussberatung auch mit den Trägern gleich welcher Rechtsform in den Austausch treten könnten, und beantrage daher die Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Bildung sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. - Vielen Dank.

