Katrin Gensecke (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben bereits einiges zum heute zu verabschiedenden Gesetz gesagt. Es ist Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des novellierten SGB VIII, des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes.
Mit dem Gesetz werden der Kinderschutz und die Beteiligung von Eltern, Kindern und Jugendlichen gestärkt und die Grundlage für eine zukünftig inklusiv ausgestaltete Jugendhilfe gelegt.
Die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche, die bisher in der Eingliederungshilfe wahrgenommen wurde, wird nach und nach in die Zuständigkeit der Jugendhilfe übertragen. Das ist lange überfällig. Das bedeutet, dass die bisherigen Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Erziehung dann unter einem Dach der Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe zusammengeführt werden. Das Jugendamt ist dann für alle Kinder zuständig und unterscheidet nicht mehr danach, ob das Kind eine Behinderung hat oder nicht.
Damit diese Umstellung gut gelingt, kann Eltern von Kindern mit Behinderungen ein Verfahrenslotse zur Seite gestellt werden, der dann beim Beantragen von Leistungen unterstützt. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt; denn viele Eltern von Kindern mit Behinderungen stehen sehr, sehr häufig vor einem Paragrafendschungel und finden hierbei keine Unterstützung. Die Verfahrenslotsen begleiten diese Entwicklung einer Kinder- und Jugendhilfe auf der kommunalen Ebene.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Punkt ist die Errichtung von unabhängigen und fachlich nicht weisungsgebundenen Ombudsstellen, auch das ist angesprochen worden. Diese Stellen werden unterstützen und bei Konflikten zwischen dem Amt, der Familie, aber auch den jungen Menschen durch eine Anlauf- und Beratungsstelle vermitteln und nach Lösungen für beide Seiten suchen.
Eine weitere Regelung sorgt für mehr Flexibilität bei der Erstellung des Kinder- und Jugendberichts des Landes, dessen Erstellung und inhaltliche Schwerpunkte zukünftig mit dem Landesjugendhilfeausschuss festgelegt werden sollen.
Wir denken, für die Kinder und Jugendlichen ist das ein gutes Gesetz. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung zu dem Gesetz sowie zu der Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD)
 Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Gensecke. Bitte warten Sie einen Augenblick, Frau Anger hat eine Frage, wenn Sie diese beantworten wollen.
 Nicole Anger (Die Linke): 
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Gensecke, Sie sagten gerade, mit der Gesetzesnovelle werde es mehr Flexibilität beim Kinder- und Jugendbericht geben. Wir warten in dieser Legislaturperiode schon länger auf den aktuellen Kinder- und Jugendbericht, der noch immer nicht vorliegt und der auch in der letzten Legislaturperiode erst am Ende kam. Was ist denn für Sie dabei die Flexibilität an dem Punkt? Wie soll das denn Wirkung entfalten?
 Katrin Gensecke (SPD): 
Ich denke, wir haben im Rahmen der Anhörung die Mitteilung bekommen, dass wir an dieser Stelle etwas tun sollen. Das ist alles richtig. Wir haben eine Änderung formuliert, damit wir mehr Flexibilität hineinbekommen, sodass eine Berichterstattung eher erfolgen kann. Ich glaube, an dieser Stelle haben wir schon einiges getan. Wir hätten es auch einfach so lassen können. Das haben wir nicht getan. Ich glaube, damit haben wir schon den ersten Schritt hierbei getan.
(Beifall bei der SPD - Nicole Anger, Die Linke: Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage!)
 Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Gensecke.

