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Plenarsitzung

Transkript

Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der hier in Rede stehende Antrag zielt im Ergebnis darauf ab, das Verbandsklagerecht im Umweltbereich einzuschränken. Das dahinterstehende Anliegen, Genehmigungsprozesse effizient zu gestalten und mögliche Missbrauchsfälle zu vermeiden, ist im Ausgangspunkt sicherlich nachvollziehbar. Die vorgeschlagene Umsetzung durch pauschale Einschränkungen des Klagerechts von Umweltverbänden ist hingegen nicht nur juristisch zweifelhaft, dafür braucht es genau durchdachte Reformüberlegungen und eine sinnvolle rechtliche Überprüfung.

Bei der Verbandsklage handelt es sich um einen Bestandteil der rechtsstaatlichen Kontrolle im Umweltrecht, die die Qualität von Entscheidungen nicht beeinträchtigen, sondern fördern soll. Sie dient insbesondere dazu, öffentliche Interessen, in dem Fall nämlich den Umwelt- und Naturschutz, auch dort zu wahren, wo Gesamtinteressen der Gesellschaft berührt sind. Dabei möchte ich betonen, dass das Verbandsklagerecht in Deutschland eine gewisse Tradition aufweist. Das betrifft nicht nur den Umweltbereich. Es ist in zahlreichen bundesgesetzlichen Regelungen im Zivil- und Verwaltungsrecht, aber auch im Sozialrecht fest verankert. So ermöglicht bspw. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb den qualifizierten Verbraucherverbänden, im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen.

Im Jahr 2023 ist der Bundesgesetzgeber sogar noch einen Schritt weiter gegangen und hat mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz die Möglichkeit eingeführt, gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bündeln. Das erspart eine individuelle Rechtsverfolgung und verteilt das Prozessrisiko eines Gerichtsverfahrens auf viele Schultern.

Viele Verfahren in Umweltbelangen haben zu einer Verbesserung der Planungs- und Genehmigungspraxis beigetragen, etwa durch die frühzeitige Einbeziehung von Umweltaspekten und durch Transparenz in Entscheidungsprozessen. Ausweislich einer im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführten Studie sind im Zeitraum 2021 bis 2023 bundesweit insgesamt 208 Umweltverbandsklagen gezählt worden. Die Erfolgsquote lag in diesem Zeitraum bei gut 51 %.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass 34 der in Deutschland anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände in diesem Zeitraum von ihrem Klagerecht Gebrauch gemacht haben. In Sachsen-Anhalt konnten wir in den vergangenen fünf Jahren 21 solcher Verbandsklagen an den Verwaltungsgerichten zählen. 

Langwierige und komplizierte Verwaltungsprozesse, hohe Kosten und eine potenzielle Be- und Verhinderung von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten stellen andererseits Kritikpunkte am Verbandsklagerecht dar. Die Bundesregierung hat das Verbandsklagerecht daher aktuell im Blick. Im Koalitionsvertrag ist bereits vereinbart, dass das Verbandsklagerecht vor den Verwaltungsgerichten geprüft und reformiert werden soll. Darüber hinaus hat der Nationale Normenkontrollrat in einem Positionspapier empfohlen, das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite zu überprüfen. 

(Zustimmung bei der FDP und von Guido Heuer, CDU)

Dort heißt es insbesondere, dass in Bezug auf die Zulassung der klagebefugten Umweltverbände durch das Umweltbundesamt geprüft werden solle, ob die Klagebefugnis regional begrenzt oder enger auf nachgewiesen sachverständige Verbände beschränkt werden sollte. 

Denn   lassen Sie mich zum Schluss betonen  : Ganz sicher soll das Verbandsklagerecht nicht dazu dienen, Infrastrukturprojekte zu lähmen und Genehmigungsverfahren unnötig in die Länge zu ziehen. Das kann Planungssicherheit gefährden und wirtschaftliche Verbesserungen und Modernisierung bremsen. Es braucht aber vorliegend eine ausgewogene, verhältnismäßige und im Einklang mit dem nationalen und internationalen Recht stehende effiziente Lösung, aber ganz gewiss keine pauschalen, fantasievollen und zu kurz gedachten Impulse. - Vielen Dank.