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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 5

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5888


Die Landesregierung möchte diesen Gesetzentwurf jetzt gern einbringen. Frau Ministerin wird das selbst durchführen. - Frau Hüskens, Sie haben das Wort; bitte sehr.


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor für unser Land, sondern sichert uns allen jeden Tag Freiheit und Mobilität.

(Beifall bei der FDP)

Wir Menschen wollen komfortabel und möglichst schnell von A nach B kommen, wann immer wir das möchten. Leider ist der Begriff „schnell“ aber nicht der erste, der mir einfällt, wenn ich an die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren denke, gerade im Straßenbau. Ich habe zu Beginn der Legislatur-periode durchaus mit Irritationen festgestellt, dass wir im Neubau locker bei zehn, zwölf Jahren sind - wenn es gut geht und niemand klagt. Das sind Zeiten, die man Bürgerinnen und Bürgern - ich kann sie mir selbst schon nicht wirklich erläutern - kaum erklären kann. 

Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode zunächst mit einer Reihe von kleineren Maßnahmen, jetzt mit dem Gesetzesvorhaben mit einer größeren Maßnahme alles versucht, um diese Fristen zu reduzie-ren.

(Beifall bei der FDP)

Ich finde, gerade vor dem Hintergrund des Sondervermögens des Bundes - unabhängig davon, was ich ordnungspolitisch von der Einführung halte - ist es wichtig, dass wir den Kommunen, aber natürlich auch allen auf Landesebene die Möglichkeit geben, möglichst schnell die entsprechenden Mittel umzusetzen. Deshalb soll der vorliegende Gesetzentwurf für eine erhebliche Beschleunigung von Straßenplanungs- und Genehmigungsverfahren führen, und zwar durch eine Reihe von Regelungen, die aus unserer Sicht planungsbeschleunigend wirken werden. 

Das Wichtigste, der Kernpunkt, ist eine gesetzliche Definition des Begriffs „bauliche Änderung einer Stra-ße“. Diese ist bisher sehr, sehr fein ziseliert worden - dazu neigen wir in Deutschland - und erfasst eigent-lich jede Veränderung. Das führt z. B. dazu, dass man, um eine Straße nach einem Naturereignis - Hoch-wasser ist in Sachsen-Anhalt durchaus eine Erfahrung, die wir alle gemacht haben - wieder an der Stelle herzustellen, wo sie vorher war, bisher ein Planfeststellungsverfahren braucht. Erzählen Sie das einmal den Menschen, die vor Ort betroffen sind. Ich habe ein Gefühl dafür, was dann als Reaktion kommt. Das wollen wir mit dem Gesetzentwurf in Zukunft unterbinden. Wir wollen solche Ersatzneubauten, etwa nach entsprechenden Naturereignissen, ohne Planfeststellungsverfahren durchführen. 

Hier in Magdeburg hat auch jeder, glaube ich, ein deutliches Verständnis dafür, dass dies auch für den Er-satzbau von Brücken funktionieren und gelten soll,

(Beifall bei der FDP)

es sei denn, man kommt zu der Idee, Erhebliches zu verändern. In Magdeburg werden etwa die Brücke am Damaschkeplatz, die Brücke an der Brenneckestraße und die Brücke an der Wiener Straße zukünftig ohne Planfeststellungsverfahren gebaut werden. Bei der Halberstädter Straße wird es mit Planfeststel-lungsverfahren sein, weil man dort vorhat, einige bauliche Veränderungen durchzuführen. 

Wir haben auch vor, bei unwesentlichen Veränderungen an einer Straße - wie bei dem, was wir häufig tun, nämlich eine Straße grundhaft zu sanieren, sie aber an dem Ort zu belassen, an dem sie jetzt ist, und etwas breiter zu machen - auf Planfeststellungsverfahren zu verzichten und diese Maßnahmen - das sind tatsächlich die häufigsten hier im Land - ohne Planfeststellungsverfahren umzusetzen. 

Jetzt wird sich der eine oder andere von Ihnen fragen: Was bringt uns das? - Ein Planfeststellungsverfah-ren dauert aktuell zwischen einem und drei Jahren. Das heißt, dass wir hierbei schon einen erheblichen zeitlichen Gewinn haben. 

Darüber hinaus haben wir alle Beteiligten gefragt, was denn weitere Maßnahmen sein könnten, und ha-ben diese in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Ich nehme nur einmal das Beispiel der Regelung des Schülerverkehrs, Umleitungen. Wir hatten in der Vergangenheit immer das Problem, dass wir den Schü-lerverkehr nicht separat umleiten konnten. Kathrin Tarricone kann sich an das Thema mit dem Wirt-schaftsweg erinnern. Wir haben dann eine kreative Lösung gefunden. Ich glaube, dass wir solche Varian-ten auch in Zukunft finden, allein wenn wir den ÖPNV, vor allen Dingen den Schülerverkehr, separat um-leiten, damit die Menschen in der Region durch die entsprechenden Baumaßnahmen - wir bauen inzwi-schen aus Arbeitsschutzgründen meistens unter Vollsperrung - nicht übermäßig belastet werden. Denn auch das ist ein Punkt, den wir uns immer wieder vornehmen müssen. Wir müssen auf der einen Seite natürlich so schnell wie möglich genehmigen, wenn wir in den Bau gehen. Auf der anderen Seite müssen wir zügig sein, damit die Menschen vor Ort möglichst wenig Lasten haben. 

Darüber hinaus haben wir eine ganze Reihe von weiteren Regeln aufgenommen. Das betrifft die Anbau-verbotszonen an den Straßen. Das betrifft natürlich - das ist logisch für mein Ressort - den Einzug der Di-gitalisierung. Das heißt, dass man etwa bei den Planfeststellungsverfahren den digitalen Plan nutzen kann. In der Perspektive sollte es nur noch der digitale Plan sein. Jetzt kann die Planfeststellungsbehörde ihn alternativ oder ausschließlich verlangen. 

Darüber hinaus haben wir einige weitere Punkte eingeführt, z. B. die korrigierende Umstufung einer Stra-ße oder aber die Einführung einer außerörtlichen Gemeindestraße als neue Straßenuntergruppe. Bisher gab es das in Sachsen-Anhalt nicht. 

Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Maßnahmenpaket bei der Be-schleunigung im Bereich des Straßenbaus einen Schritt vorangehen. Und dieser ist dringend notwendig. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU)

Das wird aber nicht dazu führen, dass wir darin nachlassen, weitere Punkte zu finden, gesetzliche und auch untergesetzliche, die im Augenblick den Straßenbau oder andere Baumaßnahmen verzögern. Denn von einem sind wir, glaube ich, hier alle überzeugt -zumindest erzählen wir es sonntags alle immer  : Wenn wir im Baubereich nicht schneller vorankommen, wenn sich das weiter so entwickelt wie in den vergangenen Jahren, dass sich häufig kaum noch einer erinnern kann an die Menschen, die entschieden haben, dass etwa eine Straße gebaut wird, dann läuft in unserem Land schlicht etwas aus dem Ruder. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Detlef Gürth, CDU)

Deshalb hoffe ich, dass wir die Beratungen im Ausschuss in der gebotenen Geschwindigkeit durchführen können - um bei dem Begriff „schnell“ zu bleiben - und dann vor allen Dingen den Kommunen mit der Zurverfügungstellung der Infrastrukturmittel auch die Instrumente an die Hand geben, um schnell unter-wegs zu sein. Denn es sind nicht nur die Landesstraßen, die hier auf entsprechende Erneuerung warten, sondern vor allen Dingen auch viele, viele kommunale Straßenprojekte, die in der Vergangenheit immer wieder aus finanziellen Gesichtspunkten zurückgestellt worden sind und die wir auf die Art und Weise auch deutlich schneller umsetzen können - davon bin ich überzeugt-  im Interesse des Landes und im In-teresse der Menschen, die hier leben. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich danke Ihnen, Frau Hüskens.