Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten habe ich auch in emotional geführten Debatten eine solche bewusste Desinformation erlebt, wie wir das heute in Teilbeiträgen gehört haben.

Herr Kollege Henke, ich schätze Sie wirklich, weil Sie sachlich und auch immer an der Mitarbeit interessiert sind. Sie haben hier aber den Eindruck erweckt, dass gar nichts passiert wäre, dass überhaupt nichts von Sachverständigen, von der Landesdatenschutzbeauftragten, vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst Einfluss in die Beschlussempfehlung genommen hätte. Das ist schlichtweg falsch.

Die Änderungen, die wir am Gesetzentwurf vorgenommen haben, auch bei § 30a und gerade bei § 30a, sind signifikant. Ich hätte wirklich erwartet, dass man das wenigstens zugesteht und hier nicht versucht, es so darzustellen, es wäre alles verfassungswidrig, weil die Sachverständigen das gesagt hätten. Ich glaube, zumindest von den Datenschutzbeauftragten haben wir durchaus den Hinweis bekommen, dass wir ihre Hinweise aufgenommen hätten. Wie andere Sachverständige das beurteilen, das kann ich natürlich nicht einschätzen, aber, wie immer, wie bei jedem Gesetz, wir sind vor dem Verfassungsgericht, wenn es denn überprüft wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat klare Regeln aufgestellt. Wir nehmen diese Regeln auf. Wir haben sie nach den Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes noch einmal geschärft.

Ich will sagen   das kann ich erwarten, weil der Kollege Striegel auch vieles erwartet, auch von Kollegen, die sehr neu im Parlament sind  , wenn Sie einmal in § 23 SOG hineinschauen   § 23 ist unverändert  , dann sehen Sie, welche Personen heute schon polizeilich verarbeitet werden können in Datenbanken. Dass wir das jetzt automatisiert machen, bedeutet nicht, dass wir plötzlich Unbescholtene mit aufnehmen, sondern die Vorschrift verweist ja gerade auf § 23. Wir nehmen den Datenbestand der Polizei und nutzen eine moderne Möglichkeit einer operativen Datenanalyse, einer automatisierten Datenanalyse, um schneller zu Ergebnissen zu kommen, aber nicht, um alle möglichen Menschen, ob betroffen oder nicht, einzubeziehen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Das hätten Sie wissen müssen, und das wissen Sie eigentlich auch, aber es passt eben nicht zu dem, was Sie sagen wollen, nämlich dass diese Koalition aus CDU, SPD und FDP eine Befugnis für eine Datenanalyse geschaffen hat, die den Vorgaben unserer Verfassung und dem Datenschutzrecht entspricht.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Genau!)

Das ist und bleibt ein Bollwerk gegen Palantir, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Herr Kollege Striegel, ich sage es immer wieder, weil Sie immer versuchen, an manchen Stellen, es so darzustellen, als wären sie ganz allein und alle anderen irgendwie dagegen, ich habe von Ihnen nichts   gar nichts!   gehört, als die Kollegen in Regierungsverantwortung in Hessen den Dammbruch begangen

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich bin Abgeordneter in Sachsen-Anhalt!)

und selbst ohne gesetzliche Regelungen im hessischen Gesetz die Datenanalyse mit Palantir eingeführt haben. Viel schlimmer kann es eigentlich nicht kommen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich bin Abgeordneter in Sachsen-Anhalt!)

Sich dann hierhin zu stellen und es so zu versuchen   im Ausschuss haben Sie das in öffentlicher Sitzung auch gemacht  , ist einfach unredlich.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir auf dem richtigen Weg sind, auch mit unserem Entschließungsantrag, nämlich indem wir sagen, wir brauchen eine europäische Lösung, eine Lösung, die die digitale Souveränität sichert, zeigt doch gerade die aktuelle Diskussion in den Vereinigten Staaten um die KI-Firma Anthropic, die sich weigert, alle Daten offenzulegen und jetzt von der Administration ausgeschlossen wird. Trump hat einfach gesagt, mit denen arbeiten wir nicht mehr zusammen, weil die eben gesagt haben, es gibt bestimmte Sachen, die gebe ich eben nicht aus der Hand, sondern das bleibt bei mir.

Deshalb sage ich Ihnen, unser Entschließungsantrag bindet unsere Regierung, nicht nur, weil wir sie stützen und ihr vertrauen. Diese Landesregierung baut auf die parlamentarische Mehrheit und wird das akzeptieren, was das Parlament ihr mitgibt, dass wir diesen Weg gehen,

(Zustimmung von Konstantin Pott, FDP)

Gemeinsamkeiten zu finden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich darf zum Schluss noch zwei Dinge ganz kurz sagen. Ich mache das heute knapp 20 Jahre nachdem ich das erste Mal im SOG über Regelungen gegen häusliche Gewalt, zum Wegweisungsrecht, beraten habe. Wir waren das erste Land, das das eingeführt hat. Wir haben damals den Gesetzentwurf beschlossen.

(Unruhe)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Meine    


Guido Kosmehl (FDP):

Dass wir das noch einmal verbessern können, das ist sehr gut. Das haben selbst die Oppositionsfraktionen begrüßt.

(Anhaltende Unruhe)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Etwas Ruhe, bitte!


Guido Kosmehl (FDP):

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Dass wir an der Stelle auch noch Lücken schließen durch die Einführung des Tasers, ist gut. Ich bitte um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. - Vielen Dank.