Wolfgang Aldag (GRÜNE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Wow, dass ich den Beschluss des neuen Was-sergesetzes noch erleben kann!
(Zurufe von Sandra Hietel-Heuer, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)
- Jetzt wartet doch einmal. Mein Gott, Herr Kosmehl!
(Lachen - Unruhe)
- Ihr müsst ein bisschen abwarten. Meine Zeit rennt hier weg.
(Dr. Falko Grube, SPD: Wenn du so anfängst! - Olaf Meister, GRÜNE: Lass dich nicht ablenken!)
Ich kann es vorwegnehmen: Wir werden dem zustimmen,
(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP - Zurufe)
Man sieht gerade die leeren Reihen, und es besteht die Gefahr, dass der Gesetzentwurf nachher keine Mehrheit erhält, aber egal.
(Zurufe)
Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Februar 2022. Damals stand ich hier vorn und hielt die Einbrin-gungsrede zu unserem Antrag, § 52 des Wassergesetzes zu ändern, um zügig den Rückhalt des Wassers zu ermöglichen. Damals wurde das abgelehnt mit den Worten: Wir machen das nicht schnell, sondern wir machen es gründlich, und wir als Koalition bestimmen hier, wann Gesetze geändert werden.
Na ja, seitdem sind drei Sommer vergangen, in denen Maßnahmen zum Wasserrückhalt wirklich so wichtig gewesen wären.
Zum Glück gibt es einige Unterhaltungsverbände, die in Absprache mit lokalen Behörden und den Flä-cheneigentümern Maßnahmen erfolgreich umgesetzt haben. Also ist es folgerichtig, dass dieses Gesetz eine Experimentierklausel beinhaltet, um solche Dinge weiterhin möglich zu machen.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung vor jeglichen anderen Interessen im Gesetz enthalten ist. Der Grundsatz, dem Wasserrückhalt in der Fläche mehr Bedeutung zu geben, ist folgerichtig, ebenso das Bekenntnis zur ökologischen Durchgängigkeit.
Wir hätten uns gewünscht, dass das Potenzial künstlicher Gewässer stärker anerkannt wird. Anstatt auf altbekannte technische Maßnahmen wie Stauanlagen zu setzen, bei denen der Betrieb und die Unterhal-tung in finanzieller Hinsicht belasten, sollte man auch bei künstlichen Gewässern zuerst natürliche Maß-nahmen prüfen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Ich denke, wir werden hier und da noch nachjustieren müssen. Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle die Unterhaltungsverbände loben. Viele von ihnen habe ich in den letzten Wochen und Monaten be-sucht. Sie sind es, die mit viel Engagement die praktische Arbeit vor Ort leisten. Ohne ihre Erfahrung und ohne ihr Verantwortungsbewusstsein wäre vieles, was wir politisch beschließen, in der Realität nicht um-setzbar.
Meine Damen und Herren! Man sagt ja: Was lange währt, wird endlich gut. Hier ist es ein bisschen so: Was lange reift, wird auch ein bisschen verwässert. So ist die Anhebung des Versiegelungszuschlages von 10 % auf 20 % aus unserer Sicht nicht zielführend. Aus unserer Sicht führt das in den Kommunen zu einem bürokratischen Aufwand, der gerade von den kleineren Kommunen kaum zu stemmen ist.
Im Großen und Ganzen ist das Wassergesetz aber ein gutes und modernes Gesetz, welches auf die aktu-ellen Herausforderungen reagiert. Außerhalb des Landes blickt man sehr gespannt auf die Verabschie-dung und auf die Umsetzung. Es ist doch schön, wenn von Sachsen-Anhalt einmal beispielhaft etwas aus-geht, das von anderen aufgenommen wird. - Herzlichen Dank.

