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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 24

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/6333


Herr Kohl hat die Möglichkeit, diesen Gesetzentwurf einzubringen.

(Beifall bei der AfD)

Sie haben das Wort.


Hagen Kohl (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe hier und heute vor Ihnen, um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion einzubringen, der unsere heimische Wirtschaft schützen und ein deutliches Zeichen gegen zunehmende Bürokratie und für stabile Lebenshaltungskosten setzen soll. Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Zunächst einmal zum Kern des Gesetzentwurfes. Der Entwurf schlägt vor, in § 3 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes nach der Angabe „Jagdsteuern“ die Formulierung „und Verpackungssteuern“ einzufügen. Dadurch wird explizit klargestellt, dass Kommunen in Sachsen-Anhalt keine Steuern auf Einwegverpackungen erheben dürfen, insbesondere nicht auf solche, die beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Sofortverzehr verwendet werden.

In Sachsen-Anhalt wie in ganz Deutschland kämpfen unsere Unternehmen, insbesondere in der Gastronomie, im Einzelhandel und im Handwerk, mit steigenden Kosten, Inflation und ausufernden bürokratischen Hürden. Dennoch diskutieren zahlreiche Kommunen in unserem Land über die Einführung einer kommunalen Verpackungsteuer. Das steht im Widerspruch zu Bemühungen, Bürokratie nach und nach abzubauen. Statt einer Entlastung droht an dieser Stelle eine neue Belastung.

Denken Sie bitte an die vielen kleinen Bäckereien, Imbissstände und Metzger. Die Buchungen und Dokumentationen der Steuer wären komplex und mit einem erheblichen Mehraufwand in der betrieblichen Praxis verbunden. Die zusätzliche Belastung bedroht zudem Unternehmen, die mehrere Filialen an verschiedenen Standorten führen. Im ungünstigsten Fall wären sie unterschiedlichen kommunalen Satzungen mit variierenden Steuersätzen ausgesetzt.

Nicht ohne Grund warnen Industrie- und Handelskammern bundesweit vor der Einführung kommunaler Verpackungsteuern. Im Fall der Stadt Tübingen, wo die kommunale Verpackungsteuer erstmals in Deutschland eingeführt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht am 22. Januar 2025 geurteilt, dass sie grundsätzlich zulässig ist. Aber das ändert nichts an den negativen Folgen.

Es gibt bislang keine belastbaren Belege dafür, dass die Steuer den Müll in den Innenstädten signifikant reduziert. Stattdessen droht ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Steuersätzen, der zu Wettbewerbsverzerrungen und sogar zu Geschäftsabwanderungen führt.

Stellen Sie sich vor, ein Imbiss in Magdeburg zahlt die Verpackungsteuer, der in der Nachbargemeinde nicht. Das ist unfair und schadet unserer regionalen Wirtschaft. Ein Blick über die Landesgrenze bestätigt unsere Position.

In Bayern hat die Staatsregierung bereits gehandelt. Am 24. Juni 2025 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes, der kommunale Verpackungsteuern verbietet. Innenminister Joachim Herrmann betonte dabei den Bürokratieabbau und die Entlastung von Bürgern und Wirtschaft, insbesondere für die Gastronomie und kleine Handwerksbetriebe.

Ähnlich positionierte sich auch die FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen. Im September dieses Jahres brachte sie einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der ebenfalls darauf abzielt, die kommunale Verpackungsteuer zu unterbinden. Zuvor hatte bereits die AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Warum sollten wir in Sachsen-Anhalt dahinter zurückbleiben?

Die Verpackungsteuer mag auf den ersten Blick für viele Kommunen eine attraktive Einnahmequelle sein, aber bei genauerer Betrachtung zeichnet sich ein anderes Bild. Die Kommunalverwaltung hätte einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zu bewältigen, wenn es um die Einführung und Umsetzung der Kommunalverpackungsteuer geht. Um sicherzustellen, dass keine falschen Angaben gemacht werden, müssten die Informationen, die die gastronomischen Betriebe der Verwaltung als Basis für die Erstellung der Steuerbescheide zukommen lassen, überprüft werden. Dies würde zu entsprechenden Kontrollen vor Ort führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Landtag hat die Gesetzgebungskompetenz und wir müssen sie nutzen, um unsere Kommunen vor derartigen Fehlentscheidungen zu schützen. Ein Verbot der kommunalen Verpackungsteuer in Sachsen-Anhalt bringt folgende Vorzüge mit sich: Erstens. Gastronomen, Bäcker, Metzger können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, anstatt Formulare auszufüllen. Zweitens ein Stück weit Preisstabilität für die Bürger und keine zusätzlichen Kosten, die den Alltag weiter verteuern. Drittens Einheitlichkeit; kein Flickenteppich, sondern klare Regeln für ganz Sachsen-Anhalt. Und viertens. Die kommunalen Verwaltungen hätten eine Aufgabe weniger zu bewältigen.

Sehr geehrte Kollegen! Unser Gesetzentwurf hilft, Bürokratie zu vermeiden und Wirtschaftskraft und faire Bedingungen für alle zu erhalten. Sachsen-Anhalt braucht und verdient Entlastung, nicht neue Belastung. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanz- und den Wirtschaftsausschuss. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. -