Nadine Koppehel (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Antrag widmet sich einem wichtigen Anliegen: der Stärkung selbstständiger Frauen in Sachsen-Anhalt und der Frage, wie Mutterschutz und unternehmerische Tätigkeit miteinander vereinbar sein können. Es ist unbestritten, dass selbstständige Frauen und Gründerinnen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes leisten. Sie schaffen Arbeitsplätze, übernehmen Verantwortung und tragen Innovationskraft in unsere Region. Dieses Engagement ist ausdrücklich zu unterstreichen.
Gleichzeitig müssen wir bei der Bewertung der vorliegenden Vorschläge sorgfältig prüfen, welche Instrumente angemessen, erforderlich und finanzpolitisch vertretbar sind. Der Antrag der GRÜNEN sieht eine eigenständige Landesinitiative vor, einschließlich eines neuen Förderangebots zur finanziellen Absicherung im Mutterschutz, analog zu angestellten Beschäftigten. Hierzu gibt es aus unserer Sicht erhebliche systematische und haushaltspolitische Fragen.
Selbstständigkeit bedeutet unternehmerische Eigenverantwortung, auch im Hinblick auf Vorsorge und Absicherung. Eine vollständige Gleichstellung mit arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen für abhängige Beschäftigte würde das Gefüge zwischen Unternehmertum und staatlicher Absicherung grundlegend verändern. Zudem verfügen wir in Sachsen-Anhalt bereits über tragfähige Strukturen zur Unterstützung von Gründerinnen und Unternehmerinnen. Förderprogramme, Beratungsangebote der Kammern sowie bestehende Netzwerke leisten wertvolle Arbeit.
Was derzeit jedoch nicht existiert, das ist ein landeseigenes Mutterschutzausfallprogramm für Selbstständige. Ob ein solches Instrument sinnvoll, rechtlich tragfähig oder dauerhaft finanzierbar ist, ist aus unserer Sicht nicht abschließend geklärt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob hierbei nicht vorrangig der Bund gefordert ist, eine bundeseinheitliche Lösung zu schaffen.
Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen greift genau diesen Punkt auf, indem er sich für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Stärkung selbstständiger Frauen im Mutterschutz einsetzt und zugleich bestehende Informations- und Beratungsangebote transparenter und niedrigschwelliger ausgestalten will. Dieser Ansatz verbindet unternehmerische Freiheit mit verbesserter Aufklärung und praktikabler sozialer Absicherung, ohne vorschnell neue landesseitige Dauerverpflichtungen zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund können wir dem ursprünglichen Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Die zugrunde liegende Problemlage verdient jedoch eine vertiefte fachliche Beratung. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, sowohl den Antrag als auch den Alternativantrag zur weiteren Beratung in den Sozial- und in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Dort können Finanzierbarkeit, Zuständigkeit und konkrete Ausgestaltung sachlich geprüft und ggf. zusammengeführt werden. Unser Ziel bleibt eine Politik, die Selbstständige stärkt, Eigenverantwortung respektiert und zugleich tragfähige Rahmenbedingungen schafft. - Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Dann spricht jetzt Herr Silbersack für die FDP.

