Andreas Schumann (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Verfassung ist kein Symboltext. Sie ist ein Arbeitsauftrag. Sie ist Grundlage unserer Demokratie. Sie verpflichtet uns, ihre Funktionsfähigkeit zu sichern. Aus dieser Verantwortung heraus bringen wir heute die Parlamentsreform auf den Weg.
Die Änderungen an der Verfassung, am Abgeordnetengesetz, am Fraktionsgesetz und an der Geschäftsordnung des Landtags sind keine theoretischen Korrekturen. Sie sind konkrete Antworten auf Erfahrungen mit Machtmissbrauch, mit Blockaden und mit Unsicherheiten bei Abstimmungen und Wahlvorgängen und auch eine Reaktion auf mangelndes Unrechtsbewusstsein und fehlende Demut.
Demokratie lebt vom Streit, aber sie darf nicht an Geschäftsordnungsfragen scheitern. Wir regeln deshalb den Ablauf und die Inhalte der ersten Sitzung des Landtags in einer neuen Wahlperiode klarer und verbindlicher. Denn eines ist offensichtlich: Wenn ein Parlament sich nicht selbst handlungsfähig macht, kann es weder Gesetze beschließen noch eine Regierung kontrollieren, und ohne arbeitsfähigen Landtag gibt es auch keine arbeitsfähige Landesregierung.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Die erste Sitzung eines neu gewählten Landtags entscheidet darüber, ob Demokratie praktisch funktioniert. Wer hierbei Unklarheiten zulässt, riskiert Stillstand. Wer hierbei Klarheit schafft, sichert Handlungsfähigkeit. Genau das tun wir.
(Zustimmung bei der Linken)
Blockade ist kein politisches Konzept. Blockade ist eine Schwächung unserer Institution. Das lassen wir nicht zu.
Meine Damen und Herren! Mit der Parlamentsreform sichern wir die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsorgane und erhöhen die Stabilität parlamentarischer Verfahren. Als Sachsen-Anhalt 1992 seine Landesverfassung verabschiedete, war das ein bewusster Neuanfang. Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Schutz der Menschenwürde - das sind keine Floskeln, das sind Verpflichtungen, und wir nehmen sie ernst.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Unsere Landesverfassung knüpft an das Grundgesetz an und gibt unserem Land zugleich ein eigenes verfassungsrechtliches Profil. Sie stärkt den Landtag als Gesetzgeber und Kontrollinstanz. Sie garantiert unabhängige Gerichte und ein unabhängiges Landesverfassungsgericht. Sie schützt Grundrechte nicht abstrakt, sondern verbindlich.
Gerade deshalb stärken wir mit dieser Reform das Landesverfassungsgericht. Es ist die Instanz, die sicherstellt, dass Wahlen überprüfbar sind, dass Gesetze verfassungsgemäß bleiben und dass die Grundrechte der Menschen gewahrt bleiben.
Verfassungstreue zeigt sich nicht im Reden über Werte, sie zeigt sich im Aufbau stabiler Verfahren. Daher stabilisieren wir mit der Reform ebenfalls die Landeszentrale für politische Bildung. Sie ist unverzichtbar, denn sie liefert Fakten statt Meinungsmache.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Sie bekämpft frühzeitig Extremismus und sie verteidigt unsere demokratischen Werte. Wer die Landeszentrale für politische Bildung abschaffen will, der schwächt gezielt die Demokratie und öffnet Tür und Tor für Desinformation und Radikalisierung. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben.
Mit der vorliegenden Parlamentsreform präzisieren wir Verfahren, wenn sie ausgenutzt werden könnten. Wir schaffen Verbindlichkeit, wo Unklarheiten bestehen. Wir schließen Lücken, wo Blockaden möglich sind. Wir stärken unsere Demokratie mit einer deutlichen parlamentarischen Mehrheit.
Am Ende geht es um einen funktionierenden Rechtsstaat. Am Ende geht es um Vertrauen. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ältestenrat. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Schumann.

