Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mich ausdrücklich bei den Regierungsfraktionen dafür bedanken, dass Sie die große Novelle zum Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt um drei wichtige Aspekte ergänzen möchten.
Das eine ist, dass wir den Schutz von Opfern bzw. von potenziellen Opfern von häuslicher Gewalt um das sogenannte spanische Modell ergänzen. Das war insbesondere eine Anregung des Weißen Rings.
(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU, von Angela Gorr, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)
Wir wissen, dass Opfer von häuslicher Gewalt nicht immer ein Gewaltschutzverfahren beim Familiengericht einleiten. Die Gründe dafür sind vielfältig, und deswegen ist es gut und richtig, dass für die Landespolizei nun eine Befugnis geschaffen werden soll, mit der sie selbst die Einhaltung von Wohnungsverweisen oder Kontaktverboten überwachen kann. Der Schutz des potenziellen Opfers wird dadurch erhöht, dass es vor der Annäherung selbst gewarnt wird. Das ist der Kerngedanke auch des spanischen Modells. So können Zufallsbegegnungen, z. B. beim Einkaufen, verhindert werden.
(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU, von Angela Gorr, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)
Um Ihnen ein Gefühl zu geben: Nach den Berichten der Polizeibehörden wurden im Jahr 2024 insgesamt 38 Hochrisikofälle im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt von den Polizeibehörden begleitet. Daher gehe ich davon aus, dass etwa in vier bis zehn Anwendungsfällen pro Jahr eine solche elektronische Aufenthaltsüberwachung eine sinnvolle und wichtige Ergänzung des Schutzes von potenziellen Opfern häuslicher Gewalt sein kann.
(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU)
Zum Themenkomplex Distanz-Elektroimpulsgerät, umgangssprachlich als Taser bezeichnet. Sie wissen, dass das Ministerium für Inneres und Sport erstmals eine Online-Befragung unter allen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten durchgeführt hat. Das Ergebnis der Online-Befragung war eindeutig. Die deutliche Mehrheit der Teilnehmer an der Befragung ist der Auffassung, dass ein Distanz-Elektroimpulsgerät die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöht und die Schwere sowie die Häufigkeit von Verletzungen reduzieren kann. Auch die deeskalierende Wirkung wurde betont.
In dem Gesetzentwurf ist zudem die Möglichkeit vorgesehen, dass mittels technischer Vorrichtungen automatisiert eine Bodycam-Aufzeichnung ausgelöst wird, wenn die Schusswaffe und das Distanz-Elektroimpulsgerät gezogen werden. Auch das unterstützen die Befragten in der Online-Befragung.
Zum dritten Punkt, der Drohnenabwehr. Bislang hat die Landespolizei nur die rechtliche Befugnis, die Verbindung zwischen Drohnenführer und Drohne zu stören. Nunmehr sollen ihr weitergehende Befugnisse, also auch die Zerstörung von Drohnen, eingeräumt werden. Das ist richtig und zeitgemäß. - Vielen Dank.

