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Plenarsitzung

Transkript

Jan Scharfenort (AfD): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute den Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Gesetzes über die Investitionsbank. Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung. Die AfD-Fraktion hat sich der Stimme enthalten; das möchte ich kurz begründen. 

(Zuruf von der CDU: Was?)

Erstens. Die Investitionsbank als zentrales Förderinstitut ist grundsätzlich sinnvoll. Aber seit der Aufgabenübertragung im Jahr 2023 bleiben Fragen zur Wirtschaftlichkeit offen. 

Der Landesrechnungshof hat schon im Jahr 2021 kritisiert, dass umfangreiche Aufgaben ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung übertragen wurden. Dieses Problem ist bis heute leider nicht gelöst. 

(Zuruf von der CDU)

Zwar gibt es ein Prüfschema im Haushaltsführungserlass; dieses ist jedoch unvollständig. Es zeigt lediglich das Verhältnis von Verwaltungskosten zu Fördervolumen, ohne die Alternativen zu vergleichen, nämlich die Kosten einer Abwicklung in der Landesverwaltung. Genau diese Vergleichsrechnung fehlt bis heute. 

Ich habe in diesem Parlament bei anderen Projekten und Gesetzen immer wieder echte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit Alternativen, klaren Zahlen und Folgenabschätzungen eingefordert. Ich bleibe dabei: Bevor Aufgaben übertragen oder zurückverlagert werden, muss eine verbindliche, ergebnisoffene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stehen. 

Zweitens. Bürokratie und Doppelstrukturen. Die Regierung hat Einsparungen von 60 Stellen im Landesverwaltungsamt in Aussicht gestellt. Tatsächlich wurden bisher nur 6,5 Stellen entlastet. Das bedeutet, dass Aufgaben zur IB gewandert sind, die Strukturen im Landesverwaltungsamt bestehen aber weitgehend weiter. Hinzu kommt ein zusätzlicher Abstimmungs- und Amtshilfeaufwand. Dies ist keine Verschlankung, das sind Doppelstrukturen. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir als AfD wollen.

Der Gesetzentwurf der Linken benennt Probleme zwar richtig, bleibt aber zu pauschal, wenn er ganze Förderbereiche einfach zurück in die Ministerialverwaltung schiebt. Statt Symbolpolitik brauchen wir Einzelfallprüfungen auf der Basis solider Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die dem Ausschuss dann endlich auch vorgelegt werden. Nur so haben wir Fachpolitiker eine Grundlage, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Die jetzige Regierungspraxis ist gemäß Landeshaushaltsordnung rechtswidrig.

Ich komme zum Schluss. Die AfD-Fraktion sagt Ja zur Wirtschaftlichkeit, Ja zum Abbau von Bürokratie, aber Nein zu pauschalen Rückverlagerungen ohne belastbare Zahlen. - Ich bedanke mich.