Dr. Katja Pähle (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Den Zwischenruf von Herrn Tullner kommentiere ich jetzt nicht.
Wäre ich Lehrerin, würde ich nach dem eben geleisteten Beitrag sicherlich sagen: gut, man hat sich bemüht, aber es war am Thema vorbei.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der Linken)
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sehe es, ehrlich gesagt, als Normalität in der Demokratie,
(Zuruf von der AfD: Bürokratie!)
dass man getroffene Entscheidungen auch revidiert. Manchmal dauert es länger und manchmal geht das sehr schnell.
Vor der Sommerpause hat dieses Parlament die Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Die Koalitionsfraktionen und der gesamte Ausschuss außer der AfD haben sich intensiv mit der Debatte um die Änderungen des Schulgesetzes beschäftigt. Wir haben intensiv darum gerungen, wie groß Schulen in den zukünftigen Jahren sein sollen. Der Ausschuss hat die vorgelegten Zahlen des Bildungsministeriums verändert.
Wir, ich und auch die Kollegen der Koalition waren alle in dem guten Glauben, dass die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen genügend Sicherheit geben, um insbesondere den unterschiedlichen Bedarfen im Land, und zwar über alle Schulformen hinweg, Rechnung zu tragen. Die Realität über den Sommer und erst recht die Realität der achten Bevölkerungsprognose haben uns gezeigt, dass die Sicherheit über die Ausnahmen nicht ausreicht.
Deshalb ist es gut, sich jetzt Zeit zu nehmen, um genau an dieser Stelle über diese Punkte erneut, auch in der Fläche, in den Landkreisen, in den kreisfreien Städten, aber auch in den Gemeinden, die Träger der Grundschulen sind, genau darüber zu diskutieren. Welche Idee ist unsere Idee für die Schulstruktur in Sachsen-Anhalt? Wie klein darf eine Grundschule sein? Wie groß muss eine IGS sein?
Genau um diese Zeit, die wir uns jetzt mit der Änderung des Schulgesetzes gönnen, geht es. Es geht nicht um mehr und nicht um weniger. Ich denke, es ist ein richtiges und ein gutes Signal. Deshalb bitte ich, wie der Kollege Borchert, um eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Bildungsausschuss.
Ich gehe davon aus, dass es eine zügige Beratung geben wird. So schaffen wir den Freiraum, den unsere Gemeinden und, ehrlicherweise mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler auch die Eltern sehen wollen, um auf die neuen Veränderungen, die neuen Herausforderungen adäquat reagieren zu können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Lange. Sie bleiben stehen und damit kann Herr Lange fragen.
Hendrik Lange (Die Linke):
So weit ist es nicht. - Frau Dr. Pähle, Sie haben gerade über Ausnahmeregelungen gesprochen. Es gibt einen zweiten Punkt, zu dem Ausnahmen formuliert worden sind, aber so unzureichend, dass es eine doch sehr enge Auslegung beim Landesschulamt gibt. Das betrifft die Schulbezirke.
Sie wissen, dass die Stadt Halle für die Sekundarschulen bspw. Schulbezirke aufgehoben hat. Sie hat im Prinzip die gesamte Stadt zu einem Schulbezirk gemacht und damit dann aber ein Losverfahren ermöglicht, weil die Schulen unterschiedlich stark angewählt werden. Das ist jetzt anders geregelt worden, insbesondere mit einer Regelung, die jetzt Berücksichtigung finden muss bei unserer Schulentwicklungsplanung.
Sind Sie bereit, sich diese Regelung im Sinne einer Verbesserung der Ausnahmeregelung noch einmal anzuschauen, damit wir weiterhin ohne Probleme ein Losverfahren durchführen können und nicht wieder Schulbezirke einführen müssen, die eigentlich für eine Stadt wie Halle anachronistisch sind?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Dr. Pähle.
Dr. Katja Pähle (SPD):
Werter Kollege Lange! Ich nehme den Impuls jetzt erst einmal auf und sage, ich schaue noch einmal in das Gesetz. Denn meiner Meinung nach ist insbesondere für die Oberzentren, die kreisfreien Städte, die Verpflichtung zur Auferlegung von Schulbezirken nicht gegeben, sondern der gesamte Bereich kann als ein Bezirk deklariert werden. Ich schaue mir das aber gern noch einmal an.
Wir werden dann sicherlich noch einmal darüber miteinander ins Gespräch kommen müssen, ob es geboten ist, dies im Zuge der Verlängerung der Schulentwicklungsplanungsverordnung jetzt schon anzufassen. Das muss man sich anschauen. Ich glaube, dass die Verlängerung auch den Freiraum gibt, aber ich bin gerade überhaupt nicht sicher, ob wir das tatsächlich so geregelt haben. - Vielen Dank.

