Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eine Frage an die Landesregierung. Ich möchte zurückkommen auf das Genehmigungsverfahren zum Magdeburger Weihnachtsmarkt und auf das Schreiben vom Landesverwaltungsamt an die Stadt Magdeburg, aus dem klar hervorgeht, dass das Landesverwaltungsamt die Einschätzung vornimmt, dass jeder, der einen Weihnachtsmarkt in unserem Land betreibt, ein potenzielles Terrorziel schafft.
Meine Frage an die Landesregierung ist: Ab welcher Größe von Weihnachtsmärkten und Veranstaltungen gilt das denn? Ist das auch bei kleineren Kommunen der Fall oder ist das erst ab einer gewissen Größe der Fall?
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Ich möchte ein, zwei Sätze zum Hintergrund sagen, auch damit es rechtlich präzise ist. Eine Fachaufsicht muss bei der Frage der Marktfestsetzung von Weihnachtsmärkten nicht eingeschaltet werden.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Das ist die freie Entscheidung der kommunalen Sicherheitsbehörden. Ich fordere klar ein, weil es natürlich auch eine enge Abstimmung mit der Polizei gibt, dass die Polizei eine beratende Rolle ausübt und aktiv wahrnimmt.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat am 27. Oktober das Sicherheitskonzept und das Überfahrschutzkonzept an die Polizei und auch an das Landesverwaltungsamt geschickt. Sie hat in einem Fall um eine fachaufsichtliche Stellungnahme gebeten und in einem anderen Fall um polizeifachliche Hinweise, und zwar bis zum 7. November. All das ist erfolgt. Damit hat die Fachaufsicht das gemacht, was ich von einer Fachaufsicht erwarte: Wenn sie Hinweise hat oder wenn sie sicherheitsrechtliche Bedenken hat, dann soll sie diese auch artikulieren.
Denn worum geht es? - Es geht darum, dass in Sachsen-Anhalt Weihnachtsmärkte mit der größtmöglichen Sicherheit stattfinden. Wir alle wissen, dass es hundertprozentige Sicherheit nicht gibt. Aber die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir die Risiken, soweit es geht und soweit es verhältnismäßig ist, minimieren. Um nichts anderes ging es sowohl in dem Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 7. November als auch in der polizeifachlichen Stellungnahme, ebenfalls vom 7. November.
Ich bin froh, dass es gestern noch einmal einen intensiven Austausch zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg, dem Landesverwaltungsamt und dem Polizeirevier Magdeburg gab und dass sich in dem Zuge die Landeshauptstadt bereit erklärt hat, eine Vielzahl von risikominimierenden und sicherheitserhöhenden Maßnahmen durchzuführen.
(Zustimmung bei der CDU)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Ministerin. Es gibt noch eine Nachfrage.
Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Das Landesverwaltungsamt ist ja als Landesbehörde der Landesregierung unterstellt. Es hat in seinem Schreiben klar und deutlich geschrieben ich will es wiederholen , dass jeder, der einen Weihnachtsmarkt in Magdeburg betreibt, damit ein potenzielles terroristisches Ziel schafft. Meine Frage an Sie ist jetzt: Bewerten Sie das genauso oder bewerten Sie das anders? Unabhängig davon, ob die Stadt Magdeburg das Landesverwaltungsamt hätte zurate ziehen müssen oder nicht - das spielt keine Rolle, weil diese Aussage jetzt im Raum ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass Terrorabwehr eine klare Aufgabe des Landes ist, weil man von keinem Veranstalter erwarten kann, dass er paramilitärische Sicherheitskräfte mit Maschinenpistolen engagiert, die am Ende dafür zuständig sind, Terroristen abzuwehren. Ich bitte um ein bisschen mehr Klarheit in den Ausführungen, damit alle im Land wissen, woran sie sind. - Danke.
(Zustimmung bei der AfD)
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abg. Büttner, das haben wir - auch ich in Ausschüssen und anderswo - in den letzten Wochen und Monaten mehrfach gesagt und ich wiederhole es hier und heute sehr gern: Die Polizei ist und bleibt für die Abwehr von Terroranschlägen zuständig. Das stand nie in Zweifel.
(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)
Das entbindet aber weder die kommunale Sicherheitsbehörde noch private Veranstalter von ihrer Pflicht, die Risiken für solche Terroranschläge und auch für Amokfahrten zu minimieren. Wir leben in einer Welt - und das seit vielen Jahren , in der Veranstaltungen, bei denen eine Vielzahl von Menschen an einem Ort zusammenkommt, das Ziel von Anschlägen oder auch von irrational handelnden Amokfahrern sein können. Aus der Verkehrssicherungspflicht erwächst dann eben auch die Verantwortung eines Veranstalters, solche Risiken zu minimieren.

