Tagesordnungspunkt 15
Zweite Beratung
Entwurf eines Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4651
Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/5583
Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/5612
(Erste Beratung in der 76. Sitzung des Landtages am 25.10.2024)
Herr Stehli steht als Berichterstatter bereits in den Startlöchern und erhält das Wort. - Bitte sehr.
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)
Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter):
Vielen Dank, Herr Präsident. Es geht los.
(Lachen bei der CDU und bei der SPD)
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/4651 sowie die Änderungsanträge der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/4697 und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/4714 in der 76. Sitzung am 25. Oktober 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Mit der Novelle der Landesregierung sollen das Schulgesetz an aktuelle Entwicklungen angepasst, schulpolitische Zielsetzungen erfüllt und notwendige weitere Änderungen umgesetzt werden. Dabei geht es unter anderem um die Untersetzung der Schullaufbahnempfehlung, um Gemeinschaftsschulen, berufliche Bildung, regionale Kompetenzzentren und Zertifizierung, um die Fusion von Schulstandorten zu einem Schulverbund und Kooperationen sowie um Lehr- und Lernformen.
Die Fraktion Die Linke möchte mit ihrem Änderungsantrag erreichen, dass Vorgaben für die Bestandsfähigkeit und die Errichtung von Schulen ebenso Eingang in das Schulgesetz finden wie die Übergänge zwischen den Schulformen und Bildungsgängen. Sie fordert die Einführung eines verbindlichen berufspraktischen Unterrichts ab dem siebten Schuljahrgang und die Möglichkeit, an Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen den Erwerb der Fachhochschulreife zu erlangen. Darüber hinaus soll die Lehramtsausbildung von schulformbezogener auf stufenbezogene Lehrämter umgestellt werden.
Mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen der Vorrang auf inklusiven und gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen hervorgehoben und Einfluss auf die geplanten Änderungen zu Schul- und Klassengrößen genommen werden. Nach dem Willen der Fraktion soll der Unterricht jahrgangsübergreifend erfolgen, eine Drittelparität in der Schulkonferenz eingerichtet und diese in § 29 Schulgesetz verankert werden. Darüber hinaus wird die Umstellung auf das Stufenlehramt gefordert.
Der federführende Ausschuss für Bildung hat sich in der 41. Sitzung am 7. November 2024 auf die Durchführung einer Anhörung verständigt und den diesbezüglichen Kreis der Anzuhörenden festgelegt.
Die Anhörung, zu der unter anderem die Schulträger, Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen, Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten und der Lehrkräftebildung, des Datenschutzes und der Verwaltung, der Bereiche Soziales und Inklusion, der Kinder- und Jugendförderung, der Wirtschaftskammern, der kommunalen Spitzenverbände sowie die mitberatenden Ausschüsse eingeladen wurden, fand in der 44. Sitzung am 9. Januar 2025 statt.
Zu der Anhörung lagen dem Ausschuss für Bildung verschiedene schriftliche Stellungnahmen vor. Darüber hinaus lag ein gemeinsames Schreiben der Landeshauptstadt Magdeburg und der Stadt Halle an der Saale vor, mit dem die einseitige Belastung der drei Oberzentren des Landes Sachsen-Anhalt abgelehnt wurde. Die Gäste begrüßten einhellig das Vorhaben der Landesregierung, die Bildungsqualität in den Schulen verbessern zu wollen. Sie äußerten sich sehr ausführlich, zum Teil aber auch an einigen Stellen kritisch zum Gesetzentwurf der Landesregierung und trugen ihre Änderungs- und Ergänzungsvorschläge vor.
Die nächste Beratung des Gesetzentwurfes fand in der 46. Sitzung des Ausschusses für Bildung am 6. Februar 2025 statt. Hier wurde die Terminkette für das weitere Verfahren festgelegt und eine zusätzliche Sitzung am 21. März 2025 in Aussicht genommen.
In der folgenden regulären Sitzung am 6. März 2025 wurde der Gesetzentwurf erneut aufgerufen. Zur Sitzung lag unter anderem ein Schreiben des Elternrates der Grundschule „Am Hopfengarten“ in Magdeburg vor. Nach einem intensiven Austausch kam der Ausschuss überein, die Beratung ab § 43 der Novelle in einer zusätzlichen Sitzung am 21. März 2025 fortzuführen. Das Ministerium für Bildung und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurden gebeten, offen gebliebene Fragen im Nachgang zu beantworten.
Wie vorgesehen, wurde die Beratung des Gesetzentwurfes in der 48. Sitzung am 21. März 2025 fortgesetzt. Im Anschluss an die Beratung wurde die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung für die 49. Sitzung am 24. April 2025 in Aussicht gestellt und die Fraktionen um die rechtzeitige Vorlage ihrer Änderungsanträge gebeten.
Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss für Bildung Änderungsanträge der Fraktion der AfD und der Fraktion Die Linke, ein Bericht des Ministeriums für Bildung sowie eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Die Fraktion Die Linke hatte zu diesem Zeitpunkt ihren vom Landtag überwiesenen Änderungsantrag in der Drs. 8/4697 zurückgezogen Unterrichtung in der Drs. 8/5439 und durch einen neuen Änderungsantrag ersetzt.
Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden zu Beginn der Beratung als Tischvorlage verteilt und den Oppositionsfraktionen vorgeschlagen, die vorläufige Beschlussempfehlung nach einer Lesepause in der damaligen Sitzung zu erarbeiten oder die Beratung über den Gesetzentwurf zu vertagen. Angesichts des Umfangs der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sah die Fraktion Die Linke eine Lesepause als nicht ausreichend an und plädiert dafür, die vorläufige Beschlussempfehlung im Rahmen einer zusätzlichen Sitzung zu erarbeiten. Dem folgend beschloss der Ausschuss einstimmig, am 7. Mai 2025 eine zusätzliche Sitzung durchzuführen und hier eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeiten zu wollen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde gebeten, zu dieser Sitzung den Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vorzulegen, welcher sowohl seine Empfehlungen als auch die des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen berücksichtigt.
Zu der Sitzung am 7. Mai 2025 lagen dem Ausschuss ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sowie ein vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erarbeitete Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vor. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte ihren vom Landtag überwiesenen Änderungsantrag in der Drs. 8/4714 ebenfalls zurückgezogen Unterrichtung in der Drs. 8/5484 und durch einen neuen Änderungsantrag ersetzt.
Im Verlauf der Beratung wurde der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegte Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung zur Beratungsgrundlage erhoben. Nachdem die Änderungsanträge der Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die erforderliche Mehrheit nicht erhalten hatten und die Fraktion Die Linke ihren Änderungsantrag kurz vor der Abstimmung zurückgezogen hatte, wurde der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 3 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse verabschiedet.
Die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befassten sich Ende Mai 2025 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung.
Der Innenausschuss schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Bildungsausschusses an.
Der Finanzausschuss schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit einer Änderung für ein besonderes Lehreranerkennungsverfahren an.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderung sowie einer weiteren Änderung zum begrenzten Ausschluss vom Schulbesuch bei konkreten Gefahren für die physische oder psychische Unversehrtheit.
Am 4. Juni 2025 fand im Ausschuss für Bildung die abschließende Beratung statt. Dem Ausschuss lagen ein weiteres Schreiben des Verbandes Deutscher Privatschulen e. V. mit Korrekturhinweisen und ein Schreiben der Stadt Dessau-Roßlau zur Verstetigung der Kooperationsmöglichkeit für Gymnasien vor.
Im Ergebnis der Beratung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den von den mitberatenden Ausschüssen für Finanzen sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorgeschlagenen Änderungen zur Abstimmung gestellt und die Ihnen in der Drs. 8/5583 vorliegende Beschlussempfehlung mit sieben Jastimmen, drei Neinstimmen und drei Stimmenthaltungen an den Landtag erarbeitet.
Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich nunmehr das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Jetzt wissen wir auch, warum Herr Stehli seinen Auftritt mit „jetzt geht's los“ eingeleitet hat.
(Lachen bei der CDU - Jörg Bernstein, FDP, lacht)
Herr Stehli, es gibt tatsächlich etwas Ungewöhnliches, nämlich eine Frage an den Berichterstatter. - Frau Heiß, Sie haben das Wort.
Kristin Heiß (Die Linke):
Es ist keine Frage, sondern eine Kurzintervention. Ich will nur auf etwas aufmerksam machen. Herr Stehli, Sie haben das alles sehr schön vorgetragen.
Stephen Gerhard Stehli (CDU):
Das kann ich.
(Lachen bei der CDU)
Kristin Heiß (Die Linke):
Der eine Punkt war im Finanzausschuss. Es war auch fast wie eine Erzählung. Das war schön. Nur noch Folgendes, weil Sie so sagten, der Finanzausschuss hat da noch einmal eine besondere Änderung übernommen.
Ich will nur als Teil der Opposition darauf hinweisen, dass diese Änderung der Koalitionsfraktionen uns im Finanzausschuss unangekündigt als Tischvorlage vorgelegt wurde, dass wir keine Lesezeit hatten und auch keine Zeit hatten, um uns mit unseren Fachpolitikern dazu abzustimmen, und dass ich dieses Vorgehen als sehr ungünstig empfinde. - Danke schön.
(Zustimmung bei der Linken)
Stephen Gerhard Stehli (CDU):
Vielen Dank, Frau Kollegin Heiß. Ich werde zu internen Vorgängen des Finanzausschusses selbstverständlich keinen Kommentar abgeben. - Danke schön.
(Anne-Marie Keding, CDU: Sehr ordentlich!)