Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Olaf Feuerborn (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur rechtlichen Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete, der angekündigten Überarbeitung der EU-Nitratrichtlinie sowie der Tatsache, dass einige Bundesländer die Düngeverordnung vorübergehend ausgesetzt haben, frage ich die Landesregierung:

Erstens. Wie bewertet die Landesregierung die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie? Und welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Landwirten bis zur Urteilsbegründung einen rechtssicheren Rahmen zu gewährleisten, in dem sie nachhaltig und ohne wirtschaftliche Nachteile handeln können?

Zweitens. Welche Schritte plant das Ministerium, um gemeinsam mit dem Bund und anderen Ländern eine praxistaugliche, EU-konforme Lösung zu erarbeiten, die sowohl den Gewässerschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sicherstellt?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Minister, bitte.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Abg. Feuerborn, das ist ein sehr spezielles Thema, aber ein Thema, das in der Landwirtschaft gerade tatsächlich ein großes Thema ist. Wir hatten letzte Woche ein Verbändegespräch. Da war das einer der Tagesordnungspunkte.

Eine Sache wurde nicht ganz richtig gesagt: Wir haben nicht die Düngeverordnung ausgesetzt, sondern den Vollzug der behördlichen Überwachung der Düngeregelung in den roten Gebieten. Warum haben wir das gemacht? - Vielleicht als Erklärung, weil natürlich nicht jeder das Thema im Detail kennt: Wir hatten zu Beginn der Ampelkoalition die Situation, dass wir ein Vertragsverletzungsverfahren hatten. Auf europäischer Ebene hat man gesagt: „Ihr müsst dieses Thema - in dem Fall der roten Gebiete - lösen“.

Rote Gebiete sind die Gebiete, wo die Nitratbelastung vergleichsweise relativ hoch ist. Die damalige Regierung - zuständig waren im Wesentlichen Frau Lemke und Herr Özdemir, also das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium - hat aus ihrer Sicht eine Lösung gefunden, um dieses Vertragsverletzungsverfahren gemeinsam mit der EU-Kommission abzuwenden. Das hat am Ende aber bedeutet, dass wir in den Bundesländern, speziell Sachsen-Anhalt und die anderen ostdeutschen Bundesländer, aus meiner Sicht an einer Stelle extrem benachteiligt wurden, nämlich bei der Thematik: Wie wird ein rotes Gebiet bewertet wird, und zwar verursachergerecht? Verursachergerecht bedeutet, dass geklärt werden muss, wer eigentlich dafür verantwortlich ist, dass wir eine höhere Nitratbelastung haben.

Wenn man sich einzelne Bundesländer, z. B. Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen, anschaut, dann stellt man fest, es gibt dort in verschiedenen Regionen eine extrem hohe Dichte an - man nennt es so - Großvieheinheiten. Das ist bei uns in Sachsen-Anhalt nicht so. Wir sind damit extrem dünn besiedelt. Das heißt, die Tiere in Deutschland sind unterschiedlich verteilt, und wir haben bei uns damit eigentlich kein Problem.

Die Nitratbelastung in den roten Gebieten bei uns - Armin Willingmann ist dafür auch ein Stück weit zuständig und betroffen; was die Messungen und Messstellen betrifft  , stammt aus DDR-Zeiten. Gerade weil wir in den letzten Jahren extrem wenig Regen hatten, können sich die Bauern im wahrsten Sinne des Wortes auf den Kopf stellen: Sie kriegen diese Nitratbelastung nicht weg, zumal sie nicht dafür verantwortlich sind. Sie haben aber das Problem, dass sie in diesen roten Gebieten nicht so düngen können und dem Boden nicht so viele Nährstoffe zur Verfügung stellen können, wie man wiederum braucht, um bspw. Brotweizen zu produzieren. Deswegen haben wir immer angemahnt, dass das Thema Verursacherprinzip nicht richtig beachtet wird.

Jetzt hat jedes Bundesland, unter anderem Bayern, entsprechende Regeln aufstellen müssen; diese wurden beklagt, übrigens auch in Sachsen-Anhalt. Bei uns ist die Klage noch anhängig, der Klageweg noch nicht komplett durchschritten.

Wir haben uns jetzt das Urteil aus Bayern angeschaut. Wir kennen das Urteil wie alle anderen nur aus den Medien. Das heißt, die Begründung ist uns noch nicht zugegangen. Deswegen konnten wir noch nicht extrem stark darauf reagieren, haben aber eines gemacht: Wir haben den Vollzug der behördlichen Überwachung der Düngeregeln in den roten Gebieten erst einmal ausgesetzt. Das habe ich als Minister entschieden. Für die Fachleute, wenn das jetzt jemand hört und liest: Es geht um den § 13 im Detail. Das heißt, das ist das, was, ich glaube, mittlerweile alle anderen Bundesländer im Absprache - wir als Landwirtschaftsminister haben uns darauf verständigt - gemacht haben. Ich habe auf der Unionsseite vorgeschlagen, dass wir das so machen sollten. Till Backhaus hat das für die Sozialdemokraten in Mecklenburg-Vorpommern auch vorgeschlagen, sodass wir die Landwirte in ganz Deutschland gleich behandeln.

Zu der zweiten Frage des Abg. Feuerborn: Wie soll es denn weitergehen? Wir schlagen dem Bund vor, das ganze Thema Düngerecht auf der Basis dieser Situation, in der wir uns befinden, quasi komplett neu zu bewerten, unter anderem auch das Thema: Wie sollen stark nitratbelastete Gebiete bewertet werden? Aus meiner Sicht, wenn es nach mir ginge, dann könnte man einen Weg gehen, bei dem man sagt: Man schaut, wie ein Landwirt seinen Boden behandelt, und bewertet danach, ob er Restriktionen bekommt oder nicht. Das heißt, man schaut nicht in die Vergangenheit, sondern eher in die Zukunft.

Wir haben dort eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die Sachsen-Anhalt leitet, die wir entsprechend auch mit dem Bund nutzen, um genau diese Thematiken zu diskutieren. Es ist ein Spezialthema. Es ist aber extrem wichtig für Sachsen-Anhalt. Wir haben etwa 12 % rote Gebiete. Aber mancher Landwirt - Olaf Feuerborn weiß das; die Kollegen, die hier sitzen und die im Landwirtschaftsbereich sind, wissen das auch - hat fast 80 % rote Gebiete. Auf das Land aufgeteilt haben wir verhältnismäßig eigentlich eine vernünftige Zahl, aber manche Regionen   ich kenne einen Landwirt in der Altmark, der mir das immer wieder zeigt   sind komplett betroffen und extrem benachteiligt.

Wir haben diese Aussetzung entsprechend beschlossen. Das ist eine Ministeranordnung gewesen. Wir werden uns auf der Bundesebene mit den anderen Bundesländern dafür einsetzen, das ganze Thema Düngerecht möglichst komplett von vorn neu zu betrachten. Ob wir das hinkriegen, weiß ich noch nicht, aber wir sind zumindest als Sachsen-Anhalt federführend mit dabei, weil wir die Bund-Länder-Arbeitsgruppe führen. - Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.