Tagesordnungspunkt 3
Erste Beratung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6339
Ministerin Frau Zieschang hilft beim Zeitsparen; sie steht bereits am Rednerpult. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Novelle zum Rettungsdienstgesetz möchten wir den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt zukunftsfest machen. Der Rettungsdienst ist eine tragende Säule der Gefahrenabwehr und er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Er rettet Leben, er gibt Sicherheit, er ist für die Menschen da, wenn Sekunden zählen.
Doch die Herausforderungen im Rettungsdienst wachsen. Wir sehen die steigende Zahl von Einsätzen, die nicht nur durch die demografische Entwicklung, sondern auch durch neue Krankheitsbilder und eine höhere Anspruchshaltung der Bevölkerung geprägt sind. Wir sind mit einem zunehmenden Fachkräftemangel konfrontiert. Zudem stehen wir vor der Aufgabe, moderne Technik und digitale Lösungen in die tägliche Arbeit der Rettungsdienste zu integrieren.
Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Rettungsdienst nicht nur schnell, sondern auch auf höchstem fachlichen Niveau hilft. Qualität bedeutet hierbei mehr als reine Einsatzzeit. Es geht um medizinische Kompetenz, die Verlässlichkeit der Abläufe und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.
Der Rettungsdienst von morgen braucht Strukturen, die den Anforderungen der modernen Gesellschaft gerecht werden. Das bedeutet digitale Einsatzsteuerung und flexible Modelle, die auch neue Versorgungsformen, wie die Telemedizin, einbeziehen. Moderne Strukturen sorgen dafür, dass Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden, sei es in der Großstadt mit hoher Einsatzdichte oder im ländlichen Raum mit langen Wegen. Wenn wir Qualität, Effizienz und Zukunftsfähigkeit unseres Rettungswesens erhalten und verbessern wollen, ist eine Novellierung unumgänglich.
Der Gesetzentwurf setzt deshalb auf folgende zentrale Neuerungen. Mit den Pilotprojekten „Telenotarzt“ und „Gemeindenotfallsanitäter“ haben wir wichtige Projekte auf den Weg gebracht, die den Rettungsdienst entlasten, die Versorgungsqualität erhöhen und vor allem Ressourcen effizienter nutzen.
Der Telenotarzt bringt ärztliche Expertise digital direkt zum Einsatzort. Er unterstützt die Handelnden vor Ort, sei es den Gemeindenotfallsanitäter, den Notfallsanitäter oder auch den Notarzt. Über gesicherte Datenverbindungen kann er Diagnosen stellen, Therapieanweisungen geben und die Behandlung begleiten, auch wenn er physisch nicht anwesend ist. Mittlerweile konnten wir im Rahmen des Pilotprojekts mehr als 800 Einsätze erfolgreich meistern.
Die Laufzeit des Projekts „Gemeindenotfallsanitäter“ wurde bis zum möglichen Inkrafttreten der Gesetzesänderung verlängert. Es wurden nachträglich drei weitere Rettungswachen im Burgenlandkreis und im Landkreis Wittenberg einbezogen. Der Gemeindenotfallsanitäter übernimmt Aufgaben, bei denen kein Transport ins Krankenhaus erforderlich ist. Der Gemeindenotfallsanitäter kann Medikamente verabreichen, Infusionen legen, Wunden versorgen und eine qualifizierte Ersteinschätzung vornehmen. Damit werden unnötige Transporte vermieden, Ressourcen geschont und die Patientenzufriedenheit gesteigert.
Um die Qualität des Rettungsdienstes weiterhin zu sichern und auszubauen, wird auch eine Fortbildungspflicht für das nichtärztliche Personal des Rettungsdienstes und für Mitarbeiter der Rettungsdienstleitstellen im Gesetz verankert. Die Anforderungen an Rettungsdienstmitarbeiter steigen stetig. Es geht um neue medizinische Verfahren, um digitale Technik sowie um psychosoziale Belastungen. Regelmäßige Fortbildungen sind daher unverzichtbar, um Kompetenz und Handlungssicherheit zu gewährleisten. Mit der gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung schaffen wir Verbindlichkeit und stellen sicher, dass alle Beschäftigten auf dem neuesten Stand sind.
(Zustimmung bei der CDU)
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verpflichtung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, heilkundliche Maßnahmen auf Notfallsanitäter zu delegieren. Dies betrifft insbesondere sogenannte Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade im Rettungsdienst. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Einsatzkräfte und ermöglichen, dass Notfallsanitäter im Rahmen klarer Vorgaben eigenständig handeln können. Dies ist übrigens auch eine klare Empfehlung des Gutachtens zur Optimierung der notärztlichen Versorgung.
Was wird noch geregelt? - Freiwillige Ersthelfer sollen über Smartphone-basierte Apps eingebunden werden können. Durch freiwillige Ersthelfer in der Nähe eines Notfallortes kann bei bestimmten Notfällen wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrückt werden und es können lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden. Des Weiteren soll eine Abstimmungspflicht der Träger des Rettungsdienstes für die Planung der Notarztstandorte normiert werden. Damit stellen wir sicher, dass Standorte nicht isoliert geplant werden, sondern im Einklang mit regionalen Bedarfen und Versorgungsstrukturen stehen, Einsatzplanungen verbessert werden und eine gleichmäßige Versorgung im Land sichergestellt wird.
Was wird mit der Novelle zum Rettungsdienstgesetz nicht geändert? - Keinerlei Veränderungen sind bei den bekannten Hilfsfristen vorgesehen, die beim Rettungstransportwagen zwölf Minuten und beim Notarzteinsatzwagen 20 Minuten betragen. Diese Hilfsfristen bleiben unverändert erhalten, auch um die schnelle Notfallversorgung im ländlichen Raum glaubhaft sicherzustellen.
Mit der vorgeschlagenen Novellierung des Rettungsdienstgesetzes setzen wir ein klares Zeichen. Die Sicherheit und Gesundheit der Menschen in unserem Land haben oberste Priorität. Der Rettungsdienst ist das Rückgrat unserer Notfallversorgung. Er muss und soll jederzeit zuverlässig, modern und leistungsfähig sein. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Ministerin, Herr Striegel hat eine Frage.
Sebastian Striegel (GRÜNE):
Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Vorstellung des Gesetzentwurfes. Ich habe eine Frage. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass wir alle miteinander einen guten Rettungsdienst wollen, dass wir den Telenotarzt, die Ersthelfer-Apps usw. wollen. Gleichzeitig ist das ein Zusammenspiel von vielen Akteuren, auch mit der Bundesebene.
Es gibt eine Bund-Länder-AG zur Reform der Notfallversorgung. Ich habe nun gehört, dass Sachsen-Anhalt sich daran in den letzten Monaten eher nicht konstruktiv beteiligt hat, an den letzten Sitzungen sogar gar nicht teilgenommen hat.
Meine Frage an Sie als Ministerin lautet: Warum bringt sich Sachsen-Anhalt nicht in konstruktiver Weise in den Reformprozess auf der Bundesebene ein, von dem wir letztlich abhängig sind, wenn es um eine gute Notfallversorgung im Land geht?
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Behauptung haben, dass sich Sachsen-Anhalt nicht konstruktiv einbringt. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode auf der Bundesebene eine intensive Diskussion über die bundesgesetzlichen Regelungen in puncto Notfallversorgung von der Bundesseite gehabt. Dabei waren die Länder in ihren kritischen Anmerkungen zu dem, was darin geregelt worden ist, vielfach einer Meinung. Insofern haben wir uns dabei im Konzert mit anderen Ländern eingebracht und tun das auch weiterhin.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Herr Lieschke, bitte.
Matthias Lieschke (AfD):
Sie haben die Hilfsfristen erwähnt und dass diese natürlich in 95 % der Fälle einzuhalten sind gemäß Rettungsdienstgesetz. In einigen Landkreisen werden diese Hilfsfristen nur zu einem Anteil von 75 % erreicht.
Mich würde interessieren, was Sie dafür tun, dass die Hilfsfristen wirklich auch eingehalten werden können? Was läuft in den Landkreisen schief bzw. welche Unterstützung seitens des Landes fehlt, um eine Quote von 95 % einhalten zu können? - Das würde mich interessieren.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Hierzu muss ich kurz erläuternd einschieben, dass die Hilfsfristen eine Planungsvorgabe sind, um die Standorte von Rettungswachen planen zu können. Unter normalen Umständen sollen die Hilfsfristen in 95 % der Fälle aufgrund des Planungsstandortes Rettungswache erreicht werden können. Unsere Novelle zum Rettungsdienstgesetz will insbesondere darauf reagieren, dass Hilfsfristen besser eingehalten werden können. Das heißt, dass man die Ressourcen im Rettungsdienst ideal einsetzt. Wenn ein Rettungswagen zu einem Einsatz gerufen wird, bei dem er offensichtlich nicht erforderlich ist, dann kommt er vielleicht zu einem späteren Rettungseinsatz zu spät. Deswegen wollen wir durch die landesweite Einführung des Gemeindenotfallsanitäters erreichen, dass der Gemeindenotfallsanitäter vor Ort zu dem Einsatz geht, bei dem kein Transport in ein Krankenhaus erforderlich ist, damit die wertvolle Ressource Rettungswagen sich auf die Fälle konzentrieren kann, in denen der Rettungswagen tatsächlich gebraucht wird.
Die Ergebnisse des Pilotprojektes zu dem Gemeindenotfallsanitäter sowohl im Landkreis Wittenberg als auch im Burgenlandkreis zeigen, dass das genau aufgegangen ist und sich die Hilfsfristen des Rettungswagens verbessert haben, weil der Rettungswagen nur noch dorthin gerufen wird, wo er tatsächlich erforderlich ist.
Bei dem Telenotarzt ist auch die Überlegung, den physisch notwendigen Notarzt auf die Fälle zu konzentrieren, in denen er tatsächlich notwendig ist. Wir sehen - auch das ist wiederum das Ergebnis des Gutachtens zu der notärztlichen Versorgung , dass Notärzte in Sachsen-Anhalt auch im Bundesvergleich überproportional häufig gerufen werden. Wir haben auch eine große Unwucht innerhalb des Landes zu verzeichnen. In manchen Landkreisen kommt der Notarzt stärker zum Einsatz als anderswo. Das hat damit zu tun - das haben mir auch Notfallsanitäter vielfach gespiegelt , dass Notfallsanitäter, die eine hohe medizinische Ausbildung haben - zwar unterhalb der ärztlichen Ausbildung, aber trotzdem eine sehr hohe medizinische Ausbildung , häufig nicht mit ihrem gesamten Portfolio dessen, was sie tun dürfen, zum Einsatz kommen, sondern die eine oder andere Leitstelle dann doch den Notarzt mit aktiviert. Dass jetzt der Telenotarzt angerufen werden kann, soll eine Rückversicherung für den Notfallsanitäter sein, um ihn mit seiner Kompetenz wirklich zu 100 % einsetzen zu können. Das erfolgt im Augenblick nicht überall.
Wir wollen den Notfallsanitäter auch dadurch stärken - das habe ich benannt , dass der Ärztliche Leiter Rettungsdienst verpflichtet wird, heilkundliche Maßnahmen auf den Notfallsanitäter zu delegieren, damit der Notfallsanitäter mit seiner Expertise nicht nur zu 50 %, sondern wirklich zu 100 % eingesetzt wird. Wir merken, dass das den Notarzt automatisch von Einsätzen entlastet, für die er eigentlich nicht erforderlich ist. Damit kann er sich auf die Einsätze konzentrieren, bei denen er physisch vor Ort sein muss. Das wird auch einen positiven Effekt auf die Hilfsfristen haben.

