Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! An diesem Montag haben 148 neue Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst in der Landespolizei angetreten. Zum erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums an der Fachhochschule Polizei haben Ministerpräsident Sven Schulze, Kollege Willingmann und ich ihnen am letzten Freitag herzlich gratuliert. Die Landespolizei wächst damit personell weiter und angesichts der angespannten Sicherheitslage ist dies auch zwingend erforderlich. Ich wünsche den neuen Kolleginnen und Kollegen auch von dieser Stelle viel Freude in einem zwar fordernden, aber auch sehr erfüllenden Beruf.
Erfüllend ist es natürlich insbesondere dann, wenn wir Ermittlungserfolge haben, wie es bspw. gestern der Fall war. Gestern erfolgte eine weitere Festnahme im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in der Halbzeitpause des Spiels 1. FCM gegen Dynamo Dresden. Gestern ist auch ein gemeinsamer Schlag des Landeskriminalamtes und der Bundespolizei gegen Schleusungskriminalität und illegale Prostitution gelungen.
(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Der personelle Aufwuchs bei der Landespolizei und ihre gute Ausstattung sind das eine, zeitgemäße Befugnisse für die Landespolizei sind das andere. Genau darum geht es bei dieser sehr umfassenden Novelle des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Ich danke vor allem den Abgeordneten der Regierungsfraktionen sehr für die intensive inhaltliche Debatte, die wir geführt haben. In diesen Dank möchte ich ausdrücklich Rüdiger Erben einbeziehen.
(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Mit dieser Gesetzesnovelle nehmen wir die Täter in den Blick, aber, was genauso wichtig ist, auch den Opferschutz. Mit dieser Novelle soll unter anderem die Höchstdauer des Präventivgewahrsams für terroristische Gefährder verlängert werden. Wie dringend notwendig diese Verlängerung ist, haben wir Mitte Dezember letzten Jahres erlebt. Mitte Dezember wurde dank der sehr guten Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ein Tadschike in Magdeburg in Präventivgewahrsam genommen, um zu verhindern, dass er die von ihm geäußerten Pläne für Anschläge auf größere Menschenmengen durchführen kann. Aufgrund der geltenden Rechtslage endete der Präventivgewahrsam nach vier Tagen.
Zukünftig soll es zur Abwehr einer solchen terroristischen Straftat möglich sein, einen Präventivgewahrsam von 14 Tagen mit einer Verlängerungsmöglichkeit um einmalig 14 Tage und einer weiteren um nochmals einmalig höchstens sieben Tage vorzusehen. Das ist eine richtige und notwendige Antwort auf die angespannte Sicherheitslage.
Die Gesetzesnovelle sieht zudem die Befugnis zum Einsatz automatischer Kennzeichenerkennungssysteme, zum Einsatz automatisierter Datenanalysen, zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, besser bekannt als „Taser“, und zur Zerstörung von Drohnen vor. Diese Befugnisse stärken die Arbeit der Landespolizei und das wiederum ist gut für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land.
(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Aus Zeitgründen beschränke ich mich heute auf die automatisierte Datenanalyse. Gerade die operative und strategische Datenanalyse ist wegen des stetigen Anstiegs des Umfangs vorhandener und auszuwertender Daten bei der Polizei zwingend erforderlich. Im Vergleich zum bereits heute möglichen Datenabgleich zeichnen sich automatisierte Datenanalysen dadurch aus, dass sie neue Muster, Zusammenhänge und Auffälligkeiten erkennen. Die neue Befugnis ermöglicht es der Polizei, unter strikter Beachtung des verfassungsrechtlich Zulässigen entsprechende Datenanalysen vorzunehmen. Die Polizei wird auf diese Weise in die Lage versetzt, bereits vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auszuwerten. Darauf dürfen wir zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger keinesfalls verzichten.
Bei der technischen Ausgestaltung der Analyseplattform werden die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Erforderlichkeit, der Zweckbindung und der Zweckänderung eingehalten. In diesem Zusammenhang habe ich immer wieder betont, dass ich mich für eine zentral vom Bund betriebene, digital souveräne, wirtschaftlich tragbare und rechtlich zulässige automatisierte Datenanalyseplattform einsetze.
Mit der Gesetzesnovelle soll der Schutz von Opfern und von potenziellen Opfern häuslicher Gewalt deutlich verbessert werden. Zukünftig soll es möglich sein, umfassende Daten- und Übermittlungssperren einzurichten, und auch die vorübergehende Ausstattung mit Tarnidentitäten wird nunmehr ermöglicht. Da der Deutsche Bundestag über die Einführung des sogenannten spanischen Modells im Gewaltschutzgesetz des Bundes berät, wird dies mit einer entsprechenden landesrechtlichen Anpassung flankiert. Auch das ist richtig und zeitgemäß. - Vielen Dank.

