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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Abg. Striegel, ich glaube, ich habe Ihnen schon am Sonntag in Halle gesagt, dass ich Ihren Antrag, ehrlich gesagt, ein wenig putzig finde. 

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der AfD)

Mitte Juli habe ich öffentlich angekündigt, dass die Landesregierung dem Landtag noch in dieser Legislaturperiode eine Novelle zum Rettungsdienstgesetz vorlegen wird. Darin soll es unter anderem darum gehen, die erfolgreich erprobten Modellprojekte des Gemeindenotfallsanitäters und des Telenotarztes dauerhaft im Rettungsdienstgesetz für das ganze Land zu verankern. Sechs Wochen nach meiner Ankündigung schreiben Sie diesen Antrag.

Ich konnte die Novelle schon im Juli ankündigen, weil ihr ein intensiver Austausch mit vielen Akteuren im Rettungsdienst und insbesondere auch mit den Regierungsfraktionen vorausging. Zudem ging der Ankündigung die erfolgreiche Erprobung des Gemeindenotfallsanitäters und des Telenotarztes voraus.

Ich bin der Deutschland-Koalition außerordentlich dankbar dafür, dass als eines der ersten Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode die sogenannte Innovations- bzw. Experimentierklausel im Rettungsdienst verankert wurde. Das zahlt sich jetzt aus. 

Die Innovationsklausel ermöglichte uns die erfolgreiche Erprobung von Gemeindenotfallsanitätern im Burgenlandkreis und im Landkreis Wittenberg. Die beabsichtigte Entlastung der Rettungswagen von Einsätzen, bei denen es nicht eines Transportes in ein Krankenhaus bedarf, hat sich klar bestätigt. Auf Antrag der CDU-Fraktion haben wir über die erfolgreiche Zwischenevaluierung im Innenausschuss berichtet. Das Projekt wurde verlängert und regional ausgeweitet. 

Die Innovationsklausel ermöglichte und ermöglicht uns unverändert die Erprobung des Telenotarztes im Landkreis Mansfeld-Südharz, im Saalekreis und in der Stadt Halle. Auch hiermit zeigt sich, dass wir die Patientenversorgung vor allem im ländlichen Raum verbessern können. Auch hieran konnten wir auf meine Anregung hin in der letzten Sitzung des Innenausschusses bereits ausführlich berichten. 

Die nun geplante Novelle zum Rettungsdienstgesetz basiert auf diesen Modellprojekten und darüber hinaus auf intensiven Gesprächen zur Notfall- und Akutversorgung, die ich bereits im November 2023 mit allen relevanten Akteuren im Rettungsdienst begonnen habe. Im Ergebnis dessen wurde ein umfassendes Eckpunktepapier erarbeitet und über mehrere Monate beraten. Die Abstimmung des Gesetzentwurfs befindet sich in den letzten Zügen, sodass im Herbst die erste Kabinettsbefassung damit erfolgen kann. Schwerpunkte der Gesetzesänderung sind die dauerhafte Verankerung eines Telenotarztes, eines Gemeindenotfallsanitäters und eine Ersthelfer-Einbindung über eine App bei Reanimationen. 

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP) 

Fazit: Die Landesregierung muss zu nichts aufgefordert werden, was sie schon längst macht. Den Regierungsfraktionen danke ich für die enge Begleitung der Modellprojekte und den guten Austausch zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP) 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Frau Ministerin. - Frau Anger hat eine Frage. 


Nicole Anger (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich habe eine kurze Nachfrage. Ich höre sehr gern, dass Sie das Gesetz auf den Weg bringen wollen, dass Sie dabei schon so weit sind und dass es eine Verstetigung von Gemeindenotfallsanis, Telenotarzt*innen und auch der App geben soll. Wir haben einmal in den Haushaltsplan geschaut und finden Finanzierungsansätze dafür im Moment über das Corona-Sondervermögen. - Sie können das gleich gern korrigieren. Haben Sie die Finanzierungsbedarfe entsprechend angemeldet, sodass wir das ab dem kommenden Jahr und in den folgenden Jahren alles auch landesweit ausfinanzieren können? 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Vielen Dank für die Frage. Sowohl das Modellprojekt des Gemeindenotfallsanitäters als auch das des Telenotarztes wird schon jetzt über die Kassen finanziert und das wird natürlich auch in weiterer Folge so verstetigt. Deswegen musste mit allen rettungsdienstrelevanten Akteuren und natürlich auch mit den Kostenträgern ein intensiver Austausch erfolgen. Insofern bin ich froh, dass Sie gesagt haben, wir wollen die Experimentierklausel nutzen und sind eben auch bereit, diese Modellprojekte zu finanzieren, um dann zu schauen, welche Effekte sich insgesamt ergeben. 

Im Rahmen des Corona-Sondervermögens - das haben Sie zutreffend gesagt - sind auch Mittel für die Digitalisierung im Rettungsdienst vorgesehen. Hierbei geht es aber um etwas anderes, nämlich um die Vervollständigung von Ivena und der medienbruchfreien Kommunikation.

Mit der Einrichtung von Ivena haben wir eine Kommunikation zwischen Rettungsleitstellen und Krankenhäusern sichergestellt, sodass Patienten besser gesteuert werden können. Allerdings fehlte in dieser Kommunikationskette der einzelne Rettungswagen. Dazu sollten über das Corona-Sondervermögen Tablets beschafft werden und vor allem auch eine Serverstruktur aufgebaut werden. Der Server ist beschafft. Zwei Landkreise und eine kreisfreie Stadt, nämlich Halle, sind bereits mit Tablets zur medienbruchfreien Vervollständigung ausgestattet worden; die weitere Ausstattung wird über die Krankenkassen erfolgen.