Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!
(Christian Hecht, AfD: Wir haben alles richtig gemacht!)
Im Jahr 2015 kamen in einer humanitären Ausnahmesituation rund 34 000 Flüchtlinge nach Sachsen-Anhalt. Schon damals, nämlich im Herbst 2015, hat unser Ministerpräsident Reiner Haseloff unmissverständlich deutlich gemacht, dass die Möglichkeiten für die Aufnahme von Flüchtlingen begrenzt sind, und hat eine Obergrenze gefordert.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Ihm waren schon damals die enormen Belastungen für die Kommunen, für die Bildungseinrichtungen und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bewusst.
(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)
Selbst die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im Dezember 2016 erklärt: Eine Situation wie die des Sommers 2015 kann, soll und darf sich nicht wiederholen.
(Christian Hecht, AfD: Nein, es ist noch viel schlimmer geworden!)
Und diese Aussage ist unverändert richtig.
Von denen, die 2015 nach Sachsen-Anhalt gekommen sind, haben sich einige integriert,
(Zurufe von der AfD: Einige! - „Einige“ ist schön!)
Deutsch gelernt und verdienen ihren eigenen Lebensunterhalt. Manche von ihnen sind womöglich schon eingebürgert. Sie alle sind und bleiben willkommen.
(Christian Hecht, AfD: Und einige haben Leute umgebracht!)
Andere wiederum lehnen unsere Regeln und Werte ab, angefangen von der Gleichberechtigung über die Religionsfreiheit bis hin zum Rechtsstaat.
Der Staat sieht bei Straftaten unabhängig von der Herkunft der Täter nicht weg. Wer unsere Gesetze missachtet, der muss mit Sanktionen rechnen. Wer kein Bleiberecht hat, der wird unser Land wieder verlassen. Das ist keine unverhältnismäßige Härte, das ist notwendige Ordnung.
Auch in der Rückschau lässt sich feststellen: Es ging und geht mitnichten nur darum, Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf zu geben.
(Oliver Kirchner, AfD: Das sind zum großen Teil keine Flüchtlinge!)
Das haben wir geschafft. Die eigentliche Integrationsleistung ist der weitaus größere Kraftakt. Die Bereitschaft zur Integration muss aktiv von jedem und jeder eingefordert werden, die bei uns Schutz suchen. Gleichzeitig müssen wir unsere Integrationsressourcen auf diejenigen konzentrieren und für diejenigen vorhalten, die wirklich schutzbedürftig sind.
(Zustimmung bei der CDU)
Das Jahr 2015 zeigt, dass Migration geordnet und gesteuert werden muss und dass irreguläre Migration begrenzt werden muss. Mit dem im Jahr 2016 vereinbarten EU-Türkei-Abkommen ist es zunächst gelungen, die illegale Migration in die Europäische Union über die östliche Mittelmeerroute in den Folgejahren spürbar zu reduzieren und effektiver gegen Schleuserbanden vorzugehen.
Nachdem nach dem Auslaufen der Coronapandemie die Flüchtlingszahlen wieder stiegen, habe ich hier im Landtag zehn Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration vorgeschlagen. Diese beinhalteten unter anderem die landesweite Einführung einer Bezahlkarte mit einer Bargeld-Obergrenze von 50 €.
(Zustimmung bei der CDU - Guido Heuer, CDU: Gut gemacht!)
Die Bezahlkarte hat Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer landesweit eingeführt. Bis Ende Juni 2025 wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten rund 8 500 Bezahlkarten ausgegeben. Für die Kommunen geht mit der Einführung der Bezahlkarte eine erhebliche personelle Entlastung einher, da die monatlichen Auszahlungstermine entfallen.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Darüber hinaus beinhalteten die zehn Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration auch den besseren Schutz der deutschen Außengrenzen, den Stopp von weiteren freiwilligen Aufnahmeprogrammen des Bundes, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten und die Rückführung von Straftätern nach Afghanistan.
Ich stelle fest, dass die neue Bundesregierung die meisten dieser Maßnahmen bereits in den ersten Monaten umgesetzt hat.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU - Zurufe von der AfD - Guido Kosmehl, FDP: Oje!)
Genau das zeigt Wirkung.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Die Ausgangszahlen sind seit einigen Monaten deutlich rückläufig.
(Guido Kosmehl, FDP: Aber auch schon vor dem Amtsantritt!)
Im Juni 2025 sind die Asylzugangszahlen im Land Sachsen-Anhalt regelrecht eingebrochen. Sie sind im Vergleich zum Vorjahresmonat um fast 60 % zurückgegangen. Dieser rückläufige Trend bestätigte sich zuletzt im August 2025. In diesem Monat gab es rund 60 % weniger Asylzugänge als im August 2024 und ca. 75 % weniger als im August 2023.
Parallel forciert das Land freiwillige Ausreisen und Abschiebungen. So konnte in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erneut gesteigert werden, nämlich um insgesamt 31 %.
(Zurufe von Oliver Kirchner, AfD, und von Nadine Koppehel, AfD)
Infolgedessen hat sich auch die Zahl der Ausreisepflichtigen in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr weiter reduziert. In Sachsen-Anhalt waren zum Stand Ende Mai 2025 laut Ausländerzentralregister insgesamt 4 651 Ausreisepflichtige registriert. Das war der niedrigste Wert seit Dezember 2014.
Ich halte fest: Die Migrationswende ist bereits Realität.
(Zuruf von der AfD)
Die Migrationswende ist in vollem Gange.
Trotzdem gibt es auch weiterhin jede Menge zu tun. Die Kontrolle der Außengrenzen, eine Konzentration auf wirklich Schutzbedürftige und konsequente Rückführungen sind zentrale Pfeiler einer funktionsfähigen Asylpolitik.
(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)
Daher muss in einem nächsten Schritt die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems zum Abschluss gebracht werden. Wir benötigen ein europäisches Asylsystem, das Verantwortlichkeiten eindeutig regelt und dabei die Lasten zwischen den Mitgliedstaaten gerecht verteilt. Dazu gehört auch die Einführung sogenannter Grenzverfahren für Asylbegehrende nach dem Muster des deutschen Flughafenverfahrens. Mit solchen Vorprüfungen direkt an der EU-Außengrenze kann die Zahl jener, die ohne Aussicht auf die Zuerkennung von Schutz nach Europa einreisen, deutlich reduziert werden.
Solange die im Rahmen der GEAS-Reform vereinbarten Maßnahmen an den Außengrenzen der Europäischen Union nicht vollständig umgesetzt sind, werden wir auf Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen nicht verzichten können.
(Zustimmung bei der CDU)
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die konsequente Umsetzung des Leistungsausschlusses auch für sogenannte Dublin-Fälle. Seit Ende Oktober 2024 erhalten Personen, deren Asylantrag in Deutschland als unzulässig abgelehnt wurde, grundsätzlich keine Leistung mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sofern eine Rückkehr in den für sie zuständigen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtlich und tatsächlich möglich ist. Das Innenministerium hat den kommunalen Behörden klare Anwendungshinweise für den rechtskonformen Leistungsausschluss gegeben. Ich sage deutlich: Es darf keinerlei Anreiz dafür geben, in einem anderen europäischen Mitgliedstaat Schutz zu beantragen, aber gleichwohl nach Deutschland weiterreisen zu wollen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Demzufolge darf es auch keine deutschen Sozialleistungen für diejenigen geben, deren Asylverfahren in einem anderen europäischen Mitgliedstaat erfolgt.
(Zustimmung bei der CDU)
Darüber hinaus bleibt der Bund auch weiterhin aufgefordert, die operativen Voraussetzungen zur Abschiebung insbesondere von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und auch nach Syrien zu ermöglichen.
(Zuruf von Florian Schröder, AfD)
Alles das sind sehr konkrete Maßnahmen und Vorschläge, um die Migrationswende weiter voranzutreiben.
(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)
Da Herr Siegmund mit einer Frage geendet hat, will ich das hier auch tun.
(Ulrich Siegmund, AfD: Sehr schön!)
Was schlägt eigentlich der AfD-Landesverband in puncto Migration vor? - Ich lade Sie einmal ein, einen Blick auf deren Homepage zu werfen und dort unter der Rubrik „Politik, Kampagnen“ das Thesenpapier Asyl aufzurufen. Was lesen Sie dort? - Ich zitiere: „Oje, diese Seite wurde nicht gefunden.“
(Guido Heuer, CDU, und Guido Kosmehl, FDP, lachen - Ulrich Siegmund, AfD: Das war alles? - Sebastian Striegel, GRÜNE: Ihre Deportationspläne wollten die halt nicht da hinschreiben!)
Entweder hat der AfD-Bundesverband dem eigenen Landesverband die weitere Veröffentlichung untersagt oder es gibt überhaupt keine konkreten rechtsstaatlichen Vorschläge der AfD Sachsen-Anhalt zu Asyl- und Migrationsfragen. - Beides ist denkbar.

