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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 12

a)    Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Infrastruktur“ (Infrastruktur-Sondervermögensgesetz  - Infra-SVG)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6170

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/6355

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/6368

Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6371

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Drs. 8/6375

(Erste Beratung in der 100. Sitzung des Landtages am 13.11.2025)

b)    Beratung

Starke Teams, starke Schulen: Schulsozialarbeit sichern in Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6297


Berichterstatter ist das Mitglied des Landtages Herr Detlef Gürth. Die dann folgende Einbringung rufen wir danach auf. Herr Gürth steht bereits am Rednerpult und er hat das Wort. - Bitte sehr.


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des vollbesetzten Hauses!

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6170 in der 100. Sitzung am 13. November 2025 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über das Sondervermögen „Infrastruktur“ sollen im Land Sachsen-Anhalt die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die dem Land nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - kurz LuKIFG - zustehenden Bundesmittel sachgerecht, transparent und zweckentsprechend einzusetzen.

Das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz wurde auf der Grundlage von Artikel 143h Abs. 2 des Grundgesetzes geschaffen und dient der Finanzierung von Investitionen in die kommunale und landeseigene Infrastruktur. Das Sondervermögen des Bundes verfolgt dabei das Ziel, Investitionstätigkeiten auf der Ebene der Länder und der Kommunen gezielt zu stärken und langfristig zu sichern.

Das Land Sachsen-Anhalt erhält aus dem Bundessondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität einen Betrag in Höhe von 2 613 900 000 €. Diese Mittel sind zweckgebunden, mehrjährig verwendbar und unterliegen umfangreichen Berichtspflichten gegenüber dem Bund.

Die Umsetzung der Bundesvorgaben erfordert eine klare organisatorische Trennung vom Kernhaushalt, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine effiziente Verwaltungsabwicklung sicherzustellen. Mit der Errichtung eines nicht rechtsfähigen Sondervermögens wird ein Instrument geschaffen, das eine sachgerechte und wirtschaftliche Steuerung der Mittel gewährleistet und zugleich die parlamentarische Kontrolle wahrt.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 84. Sitzung am 13. November 2025 mit dem Gesetzentwurf und beschloss, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Die Fraktionen wurden gebeten, dem Ausschusssekretariat die Namen und Anschriften der schriftlich Anzuhörenden kurzfristig zu melden. Das Ministerium der Finanzen wurde ersucht, dem Ausschuss die dort bereits vorliegenden Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Verfügung zu stellen, was es auch zusagte. Dieser Bitte kam das Ministerium umgehend nach.

Schließlich verständigte sich der Ausschuss für Finanzen darauf, zur abschließenden Beratung alle Ministerien sowie alle Fachausschüsse, mit Ausnahme des Ausschusses für Petitionen, einzuladen. Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs am 1. Dezember 2025 lagen zahlreiche Stellungnahmen verschiedener Institutionen vor, die allen Ausschüssen in den elektronischen Systemen des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt wurden.

Zur Beratung lagen dem Ausschuss auch Änderungsanträge der Fraktion der AfD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion Die Linke sowie der Koalitionsfraktionen vor. Die AfD-Fraktion verfolgt mit ihrem Änderungsantrag das Ziel, den Kommunen die im Sondervermögen vorgesehene Gesamtsumme in Höhe von 2 613 900 000 € in Form eines pauschalen Förderbudgets zuzuleiten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte mit ihren Änderungsanträgen erreichen, den Kommunen 65 % der dem Land zustehenden Mittel zur Verfügung zu stellen, weil diese die größten Infrastrukturbedarfe hätten.
Die Fraktion Die Linke verfolgt mit ihren Änderungsanträgen das Ziel, eine Veränderung der Mittelverteilung an die jeweiligen Ministerien zu erreichen. Die Änderungsanträge der drei Oppositionsfraktionen fanden nicht die erforderliche Mehrheit.

Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen bezogen sich insbesondere auf die Veränderungen der Ansätze im Wirtschaftsplan 52 - Sondervermögen „Infrastruktur“ - für das Jahr 2026 und daraus folgend auch auf Veränderungen im Gesetzentwurf. Dadurch soll die Nutzung von Mitteln des Sondervermögens beispielsweise für Baumaßnahmen wie die Errichtung des „Hauses des Sports“ und des „nationalen Schwimmzentrums“, aber auch für den Bereich der Drohnenabwehr ermöglicht werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

- Bei den Sportfreunden ist besondere Begeisterung festzustellen.

Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen fanden die erforderliche Mehrheit und wurden beschlossen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Als Beratungsgrundlage diente dem Ausschuss für Finanzen in seiner finalen Beratung am 1. Dezember 2025 die zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse. Der in Rede stehende Gesetzentwurf wurde im Ergebnis der Beratung in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit den von mir erwähnten Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun in der Drs. 8/6355 vor.

Der geänderte Wirtschaftsplan 52 ist Bestandteil der Beschlussempfehlung. Ich empfehle Ihnen im Namen des Ausschusses, zunächst über den geänderten Wirtschaftsplan 52 abzustimmen und im Anschluss eine Abstimmung über den vom Ausschuss für Finanzen geänderten Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung herbeizuführen.

Abschließend möchte ich noch einmal ganz besonders herzlich allen danken, die sehr konstruktiv und engagiert an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben, also die Oppositionsfraktionen, die Koalitionsfraktionen, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, aber auch die beteiligten Häuser, insbesondere das Ministerium der Finanzen.

Es war eine sehr intensive, sehr konstruktive und erfolgversprechende Zusammenarbeit. In einer so kurzen Zeit über so viel Geld zu beraten, ist immer ein Stück weit grenzwertig. Dafür wünschen wir uns alle mehr Zeit. Die Kritik an der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ist berechtigt. Umso mehr ist das Ergebnis zu loben und vor allem das Engagement der Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen. - Dafür danke ich sehr herzlich.