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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich einmal anschließen an das, was Frau Kollegin von Angern gerade gesagt hat. Als wir uns im Jahr 2002 kennengelernt haben, ist sie in den Landtag eingezogen. - Sie waren gerade dabei, Ihre Prüfungen zu machen und haben, auch mit Ihrem familiären Anspruch, bestanden. 

Ich glaube, dass wir Dinge, die wir erweitern können, mit sehr viel Augenmaß machen müssen und sollten. Gerade bei dem Thema Teilzeitreferendariat - das ist ein Kritikpunkt, den wir als Freie Demokraten haben - sind bei uns noch Fragen offen: Sind ausreichend Stellen vorhanden, damit wir auch weiterhin Einstellungen machen können? Wenn eine Gruppe in Teilzeit geht, verlängern Sie ja sozusagen ihre Anstellung. Sind dann immer noch genügend Stellen da? - Kleiner Spoiler: Das hat das MJ bis jetzt noch nicht geprüft. Das sind aber Fragen, die wir klären müssen, sonst fallen uns unter Umständen neue Anwärter weg.

Dann greife ich ausdrücklich etwas auf, das auch die Kollegin von Angern gesagt hat: Ich halte es auch für richtig, das NS-Unrecht, aber auch das SED-Unrecht als Studienstoff aufzunehmen. Weil sie das Haus der Wannseekonferenz erwähnt hat, würde ich Hohenschönhausen vorschlagen, damit man einmal sieht, wie das sozialistische SED-Unrecht in der DDR gewirkt hat und was Juristen mit DDR-Recht gemacht haben.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben auch zu einem zweiten Teilpunkt, nämlich der Verleihung des Grades des Bachelors of Laws, einige Fragen. Insbesondere - ich sage ausdrücklich, das wird mit den Freien Demokraten so nicht zu machen sein - erscheint uns die Rückwirkung um fünf Jahre für zu lang: Da könnte man auch denken: Warum nicht zehn Jahre? Warum kriegen wir den nicht alle noch verliehen? - Ich will es jetzt nicht ins Lächerliche ziehen, aber das erscheint mir schon nicht begründet, warum wir eine so lange Rückwirkung der Verleihung ermöglichen sollen.

Wichtig ist, dass die Prüfungen abgelegt werden, es braucht also Scheinfreiheit, das heißt, die Zulassung zum ersten Staatsexamen ist möglich. Ich würde auch jeden ermuntern, der das hat, zur Staatsprüfung anzutreten und das erste Staatsexamen zu machen, weil die Möglichkeiten, die einem als Jurist danach im Leben eröffnet werden, mit einem ersten und vielleicht sogar noch mit einem zweiten Staatsexamen viel höher sind, als wenn man sich nur auf den Bachelor zurückzieht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden sehr scharf schauen, wie das bisher in anderen Ländern vonstattengegangen ist. Bisher haben das nur NRW und Sachsen eingeführt; einige Universitäten in Ländern haben es als Einzelregelung. Die großen Länder, bspw. Bayern, verzichten darauf und deren Universitäten sind immer noch attraktiv und bringen genügend Absolventen.

Deshalb werden wir das in den Ausschüssen beraten und dann schauen, dass wir tatsächlich zu einem modernen Juristenausbildungsgesetz kommen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Herr Kosmehl.