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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei dem Thema zahnmedi-zinische Versorgung vergeht so manchem das Lächeln. Der vorliegende Gesetzentwurf, kurz Landzahn-arztgesetz, ist kein Allheilmittel für strukturelle Probleme, aber ein wichtiger Schritt für eine bessere Ver-sorgung.

Der Gesetzentwurf reagiert auf die drohende zahnärztliche Unterversorgung in Sachsen-Anhalt, vor allem im ländlichen Raum. In einigen Regionen ist der Versorgungsgrad bereits heute zu niedrig. Bis zum Jahr 2030 erwartet die Kassenzahnärztliche Vereinigung eine drohende oder akute Unterversorgung in acht der 14 Landkreise und kreisfreien Städte. Bis zum Jahr 2035 werden bis zu 750 neu hinzukommende Zahnärzte und Zahnärztinnen benötigt, um den aktuellen Versorgungsstand aufrechtzuerhalten. 

Die bestehenden Programme der Kassenzahnärztlichen Vereinigung - von Stipendien über Praxisbörsen bis hin zu der Förderung von Vorbereitungsassistenzen - sind gut, aber sie reichen leider nicht aus. Was leistet nun dieser Gesetzentwurf? - Zwei Dinge. Wir haben es schon gehört. Zum einen führt er eine Landzahnarztquote ein. Von den jährlich verfügbaren Studienplätzen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg werden drei Plätze für Bewerberinnen und Bewerber vorgehalten, die sich verpflichten, nach dem Studium zehn Jahre in unterversorgten Regionen zu arbeiten. Zum anderen werden zehn Sti-pendien jährlich für ein Zahnmedizinstudium in Pécs in Ungarn vom Land finanziert. Dies ergänzt die Sti-pendien, die die Kassenzahnärztliche Vereinigung finanziert. Die Absolventen verpflichten sich ebenfalls, nach dem Abschluss in Sachsen-Anhalt zu arbeiten.

Beides sind sinnvolle Instrumente, aber sie lösen das strukturelle Versorgungsproblem nur zum Teil. Ja, dieses Gesetz ist richtig, aber nicht ausreichend, um den zukünftigen Bedarf zu decken. Wir brauchen mehr zahnmedizinische Studienplätze, eine systematische Bindung der Ausgebildeten an das Land, bes-sere Bedingungen für den Verbleib und die Rückkehr. Denn es reicht nicht, Menschen zum Studium oder zur Ausbildung zu bringen. Wir müssen auch dafür sorgen, dass sie im Land bleiben. Das betrifft Lebens-qualität, Praxisgründungen, Familienfreundlichkeit, Planungssicherheit, Arbeitsplätze für Partnerinnen und Partner. Das betrifft auch Bürokratieabbau bei Zulassung, Abrechnung und Niederlassung.

Gleichzeitig dürfen wir den Blick nicht nur auf den Nachwuchs richten. Viele Zahnärztinnen und Zahnärz-te im Land stehen vor dem Ruhestand. Wenn sie keine Nachfolger finden, dann verschwinden die Praxen und mit ihnen die Versorgung. Auch diese Generation muss von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung unterstützt werden: mit flexiblen Übergangsmodellen, Zuschüssen für längeres Arbeiten und besseren Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit in Berufsausübungsgemeinschaften oder zahnmedizini-schen Versorgungszentren. 

Auch brauchen wir eine internationale Anwerbung, begleitet von Sprachkursen, Anerkennungsberatung und struktureller Unterstützung. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass die ausländischen Kolle-ginnen und Kollegen nicht nach der Anerkennung schnell weiterziehen, weil sie sich hier nicht willkom-men fühlen

(Zuruf: Doch!)

oder anderswo bessere Bedingungen suchen. 

Was wir insgesamt brauchen, ist eine klare, ehrliche Strategie für die zahnärztliche Versorgung mit ver-bindlicher Planung, mit langfristiger Finanzierung, mit regionaler Steuerung und mit einem realistischen Blick auf den Fachkräftemangel. Ich setze dabei auch auf die neue Bundesregierung und die Vereinba-rung aus dem Koalitionsvertrag, wonach es heißt - ich zitiere  :

„Dabei definieren wir auch den Versorgungsauftrag und ermöglichen den Ländern, die Bedarfs-planung für Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst vorzunehmen.“ 

Das ist sehr wichtig für unser Land. 

(Zustimmung bei der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf enthält gute und wegweisende Ansätze, die in ih-rer Kombination bundesweit einzigartig sind: Quote und Stipendien. 

Ich empfehle die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Wissenschaftsausschuss und wünsche eine zügige Beratung, damit alle Vor-bereitungen für das kommende Wintersemester getroffen werden können. - Vielen Dank.