Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, der Unterschied zwischen dem, was die Landesregierung tut, und dem, was die AfD-Fraktion tut, wird sehr, sehr deutlich. Sie haben Arbeitsgelegenheiten vor eineinhalb Jahren das erste Mal entdeckt, und ich habe schon vor eineinhalb Jahren darauf hingewiesen, dass Arbeitsgelegenheiten ein Instrument sind, welches die Landesregierung und das Land dort, wo wir es unmittelbar beeinflussen können, schon seit Jahrzehnten praktizieren, nämlich unter anderem in der ZASt in Halberstadt, genauso, wie wir es in Stendal tun.
(Daniel Rausch, AfD: Sehr erfolgreich!)
Insofern verkünden Sie überhaupt nichts Neues. Es ist seit Jahrzehnten die Position des Landes, dass Arbeitsgelegenheiten nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes ein wichtiges Instrument für Ordnung, für Teilhabe und für Akzeptanz sind. Sie helfen, erzwungene Untätigkeit zu vermeiden. Sie geben Struktur im Alltag, fördern die Sprachpraxis und können Konflikten in Unterkünften vorbeugen.
Das, was vonseiten der Landesregierung schon immer gesagt wurde, kann ich gern wiederholen: Wer hier Unterstützung erhält, der kann, soweit es möglich und zumutbar ist, auch etwas für das Gemeinwesen tun. Wie gesagt, das praktizieren wir seit Jahrzehnten in den Erstaufnahmestellen des Landes.
Eines ist für mich aber auch klar: Arbeitsgelegenheiten sind keine regulären Arbeitsverhältnisse. Sie ersetzen keine Fachkräfte. Sie sind gemeinwohlorientiert und zeitlich begrenzt. Deswegen verstehe ich auch Ihren Hinweis nicht, dass jemand, der eine solche Arbeitsgelegenheit angenommen hat, nach kurzer Zeit abgeschoben worden ist. Das eine schließt das andere mitnichten aus, weil die Arbeitsgelegenheit kein Weg sein soll, um letztlich als Fachkraft hier in den Arbeitsmarkt zu migrieren, wenn es keine Aufenthaltserlaubnis gibt und wenn eine Ausreisepflicht besteht.
Wir wissen auch - das haben wir schon vor eineinhalb Jahren festgestellt , dass die Landkreise und die kreisfreien Städte das Instrument der Arbeitsgelegenheit sehr unterschiedlich nutzen. Ich finde, als sehr positiv ist das hervorzuheben, was der Burgenlandkreis macht. Der Burgenlandkreis mit dem Landrat Götz Ulrich ist ein Landkreis, der seit vielen Jahren die Möglichkeit von Arbeitsgelegenheiten intensiv nutzt. Insgesamt ist aber noch deutlich Luft nach oben. Auch das habe ich vor eineinhalb Jahren gesagt.
(Zustimmung)
Jetzt kommt, glaube ich, der große Unterschied zwischen Ihnen und mir. Sie wollen jetzt im Erlasswege regeln, dass die Kommunen tätig werden.
(Siegmund Ulrich, AfD: Ja!)
Man kann natürlich immer in dieser Art und Weise durchregieren oder man arbeitet partnerschaftlich mit den Kommunen bei uns im Land zusammen. Wir entscheiden uns nicht für Zwang und Gleichschaltung, sondern für Kooperation. Genau diesen Weg gehen wir seit vielen Jahren.
Ich habe damals schon darauf hingewiesen - diesen Punkt haben Sie auch aufgegriffen , dass das Land die Kommunen unter anderem mit einem Leitfaden unterstützt, um praxisnahe Hilfestellung zu geben, damit die Landkreise verstärkt Arbeitsgelegenheiten anbieten können.
In diesem Zusammenhang ist mir aber Folgendes wichtig. Es ist nicht so, dass den Kommunen, die das bislang noch nicht in ausreichendem Maße tun, einfach nur der gute Wille fehlt, sondern es gibt - das gehört zur Wahrheit dazu - auch sehr konkrete Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen müssen, wenn sie Arbeitsgelegenheiten anbieten wollen. Ich will das einfach nur einmal kurz stichwortartig benennen. Sie brauchen erst einmal ausreichend Maßnahmenträger und Einsatzstellen. Sie müssen die Menschen bei den Arbeitsgelegenheiten natürlich auch anleiten und begleiten. Auch dafür braucht es Menschen, die diese Arbeitsgelegenheiten begleiten. Sie müssen Fragen von Arbeitsschutz, Organisation und Haftungsfragen klären. Sie müssen die gesamte Logistik organisieren. Mir wird gerade aus kleineren Gemeinden geschildert, dass die Logistik durchaus ein Thema ist, um dann auch jeweils in der einzelnen Gemeinde eine Arbeitsgelegenheit anbieten zu können.
Das Ganze ist am Ende also mit zusätzlichem Aufwand für Landkreise und kreisfreie Städte verbunden. Umso dankbarer bin ich denjenigen Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich auf genau diesen Weg gemacht haben und Arbeitsgelegenheiten anbieten; denn genau das ist auch mein Anliegen.
Was haben wir jetzt getan? Denn wir wollen, wie gesagt, nicht mit Zwang und mit der großen Keule kommen. Wir haben Ende des letzten Jahres eine Befragung bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt, um ganz konkret zu erfahren, wo es Handlungshindernisse und Herausforderungen gibt und wo wir womöglich auch helfen können. Diese Befragung werten wir gerade aus. Wir sehen jetzt schon, dass manche Kommunen noch erhebliche Hürden sehen, während andere schon deutlich weiter sind. Deswegen wollen wir den Kommunen mit Beispielen guter Praxis - das können auch gute Beispiele aus anderen Landkreisen wie bspw. aus dem Landkreis Greiz sein - konkrete Hilfestellung geben, damit sie die Zahl von Arbeitsgelegenheiten erhöhen können. Denn das ist auch mein Anliegen.
Insofern besteht der große Unterschied darin, dass wir schon seit Jahrzehnten beim Thema Arbeitsgelegenheiten unterwegs sind, während Sie es erst vor eineinhalb Jahren entdeckt haben, und dass wir es kooperativ gemeinsam mit den Kommunen umsetzen wollen.
(Zustimmung)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Zieschang. Frau Dr. Zieschang, es gibt drei Nachfragen - Sie haben sich schon geeinigt? , einmal von Herrn Roi und dann von Herrn Siegmund. - Herr Roi, Sie machen den Anfang?
Daniel Roi (AfD):
Es ist eine Intervention. - Ich habe Ihnen jetzt zugehört. Sie haben gesagt, dass Sie partnerschaftlich miteinander umgehen wollen und nicht auf Zwang setzen wollen. Das Gegenteil dessen, was gerade in der Praxis gemacht wird, ist, dass man auf Freiwilligkeit setzt. Ich kann Ihnen aus Anhalt-Bitterfeld berichten: Der Landrat schreibt die Asylbewerber an, die infrage kommen, und setzt auf Freiwilligkeit. Wir haben in Bitterfeld-Wolfen den Fall gehabt, dass sich von 100 Angeschriebenen einer gemeldet hat. Herr Hövelmann kommt aus Zerbst. Vielleicht kann er auch einmal berichten, wie es in Zerbst ablief. Nach meinem Kenntnisstand hat der Bürgermeister dort zwei Stellen im Tierheim und fünf Stellen im Bauhof geschaffen. Man hat dort landkreisseitig keinen Einzigen gefunden - dort wohnen zwischen 50 und 60 , der sich gemeldet hat, weil man eben auf Freiwilligkeit setzt. Und dann haben wir eine Bürgermeisterin wie die in Köthen, die sagt: Das ist alles nicht umsetzbar, wir brauchen Dolmetscher, wir brauchen Arbeitsgeräte und Schutzkleidung.
Es herrscht also einerseits oftmals eine Verweigerungshaltung. Deswegen wollen wir geregelt haben, dass sie alle den Bedarf ermitteln und melden sollen. Andererseits haben wir das Problem, dass die Hauptverwaltungsbeamten der Landkreise nur auf Freiwilligkeit setzen, und bei Freiwilligkeit meldet sich von den Asylbewerbern niemand. Das ist das Problem. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. Deswegen sollen Sie per Erlass jetzt auch die Landräte anweisen, nicht mehr auf Freiwilligkeit zu setzen, weil das nicht funktioniert. Das ist der Punkt.
In Anhalt-Bitterfeld war der Erste, der in Arbeit gebracht wurde, bei Hannes Loth, weil Hannes Loth als Bürgermeister als Erster einen Bedarf angemeldet hat, und dann hat man sich sozusagen um den einen, der sich gemeldet hat, gestritten. Der kam nämlich aus Wolfen. Der ist dann rübergegangen.
Also, das alles ist eine Katastrophe. Wenn Sie dort Druck hineinbringen wollen, dann müssen Sie wirklich auf eine Arbeitspflicht - wie im Gesetz vorgesehen - umstellen und die Hauptverwaltungsbeamten anweisen, das auch umzusetzen. - Danke.
(Zustimmung bei der AfD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Ministerin.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Sie haben die Freiwilligkeit in einem völlig falschen Kontext dargestellt. Es ist doch völlig selbstverständlich, dass derjenige, der angeschrieben wird, um eine Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen, und der dies auch tun könnte und keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Ähnliches hat, bei unentschuldigtem Fehlen eine Leistungskürzung erfährt. Das ist doch völlig selbstverständlich. Das ist geltendes Recht.
(Zuruf von der AfD: Das wird aber nicht so umgesetzt! - Daniel Rausch, AfD: Ist doch gar nicht umgesetzt! - Weitere Zurufe von der AfD)
- Selbstverständlich wird das umgesetzt. Das wird nicht nur in den Aufnahmestellen im Landkreis Harz und in Stendal umgesetzt. Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel, das auch öffentlich vom Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz deutlich gemacht worden ist, als es damals darum ging, die Sandsäcke nach dem Helme-Hochwasser zu entsorgen. Damals sind auch von ihm mehrere Personen angeschrieben worden. Diejenigen, die unentschuldigt gefehlt haben, sind danach selbstverständlich mit Leistungskürzungen sanktioniert worden.
Der Unterschied zwischen uns beiden ist, dass Sie die Kommunen anweisen wollen, Arbeitsgelegenheiten zu ermöglichen, während ich diesbezüglich in höherem Maße auf Freiwilligkeit setze, auch wenn ich ziemlich deutlich mache, dass ich mir wünsche, dass die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Gemeinden das vor Ort umsetzen. Aber ich weiß um deren Herausforderungen. Deswegen bringt Zwang allein nichts, sondern wir versuchen zum einen, mit dem Leitfaden eine Hilfestellung zu geben. Wir führen jetzt eine Befragung durch, um konkret zu erfahren, wo die Hürden dafür sind, solche Arbeitsgelegenheiten anzubieten, und versuchen dann eben auch, mit Vergleichen und Verweisen auf andere Landkreise oder Städte - dort, wo es funktioniert - Best-Practice-Beispiele an die Hand zu geben, damit Arbeitsgelegenheiten in höherem Maße stattfinden als jetzt.
Ich sage Ihnen auch: Natürlich kann man einen Erlass schreiben, aber ein Erlass allein schafft keinen einzigen Maßnahmeträger. Er schafft auch keinerlei Begeisterung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Deswegen setze ich auf Überzeugungsarbeit und auch auf praktische Hilfestellung vonseiten des Landes, um mehr Arbeitsgelegenheiten im Land zu schaffen.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Roi, ganz kurz.
Daniel Roi (AfD):
Vielleicht ist es falsch angekommen. Das Problem in Anhalt-Bitterfeld ist, dass der Landrat in dem Brief, den er ihnen geschrieben hat, gefragt hat, ob sie freiwillig arbeiten würden. Das ist das Problem. Er muss in den Brief hineinschreiben, dass sie verpflichtet werden. Dann kann man die Leistung kürzen.
Ich habe gehört, dass sie das jetzt umstellen wollen. Aber wir wollen, dass Sie das jetzt für gesamt Sachsen-Anhalt anweisen. Denn ich kann mir vorstellen, dass in Halle und Magdeburg, wo es andere Mehrheiten gibt, alles wieder so laufen gelassen wird. Herr Meister lacht ja schon. Die Linken wollen nicht, dass hier jemand arbeitet. Deswegen: Weisen Sie bitte alle Hauptverwaltungsbeamten an, dass sie das jetzt verpflichtend machen und dass sie nicht nur einen Brief schreiben: „Habt ihr irgendwie Lust? Würdet ihr freiwillig arbeiten?“. Das ist das Problem in Anhalt-Bitterfeld. Rufen Sie Herrn Grabner an. Der wird es Ihnen sagen können.
Gleichzeitig müssen die kreisangehörigen Gemeinden Arbeitsgelegenheiten schaffen. So lautet unser Antrag. Das ist wichtig, damit dort endlich einmal etwas passiert.
(Zustimmung)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Ministerin.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Ich kenne jetzt die Schreiben vom Landrat nicht. Ich habe zu häufig erlebt, dass Sie hier Schreiben „zitiert“ haben, die am Ende einen ganz anderen Inhalt hatten. Insofern: Für mich machen Arbeitsgelegenheiten in der gesetzlich vorgesehenen Form nur dann Sinn, wenn sie mit der Sanktion einer Leistungskürzung verbunden sind, wenn jemand einfach nicht zur Arbeit antritt.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Siegmund, bitte.
Ulrich Siegmund (AfD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Innenministerin, ich habe eine konkrete Frage.
Gestatten Sie mir die kurze Vorbemerkung, dass Sie sich als Ministerin mit dem Bürgermeister Brohm im Prinzip die Hand reichen können. Sie haben jetzt Ausflüchte gesucht, warum das alles nicht geht. Sie haben von Arbeitsschutzkleidung gesprochen. Bei uns in der Stadt gibt es einen Blaumann, der 30 €, 40 € kostet. Der Asylbewerber kam mit dem Zug oder mit dem Fahrrad. Es musste überhaupt nichts logistisch organisiert werden. Ich muss mich wiederholen: Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.
Ich habe aber eine ganz zentrale Frage. Sie als CDU-Innenministerin haben der Verpflichtung für ganz Sachsen-Anhalt jetzt eine ganz klare Absage erteilt. Sie haben gesagt, Sie setzen auf Freiwilligkeit. Der aktuelle Spitzenkandidat der CDU Sven Schulze sagte im Oktober der „Mitteldeutschen Zeitung“ - ich zitiere , er will, dass es in ganz Sachsen-Anhalt eine Pflicht dazu gibt. Das heißt, Ihre Aussage als Innenministerin steht zu 100 % diametral zur Wahlkampfaussage des aktuellen Ministerpräsidenten Sven Schulze. Deswegen frage ich: Wer von Ihnen beiden hat denn nun recht oder wer haut uns hier die Taschen voll? - Danke schön.
(Zustimmung bei der AfD - Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Ministerin.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Sie konstruieren wieder einmal Dinge.
(Lachen bei der AfD - Zurufe von der AfD: Oh! - Nein!)
Sie konstruieren schon wieder Freiwilligkeit in einem völlig anderen Zusammenhang. Ob ich eine Arbeitsgelegenheit, die mir angeboten wird, ablehne oder nicht, ist vielleicht erst einmal freiwillig. Aber wenn jemand nicht zur Arbeit erscheint, obwohl er dazu aufgefordert worden ist, dann erfährt er eine Leistungskürzung. Insofern gibt es einen ganz klaren Automatismus: In dem Augenblick, in dem jemand aufgefordert wird, einer Arbeitsgelegenheit nachzukommen, und keine Entschuldigung wegen gesundheitlichen Einschränkungen oder Ähnlichem hat, folgt die Sanktion auf dem Fuß, sprich, die Leistungskürzung. Genau das sehen wir landesweit so vor. Es handelt sich sowieso um Bundesrecht. Von der Möglichkeit der Leistungskürzung wird in Sachsen-Anhalt in dem Augenblick, in dem jemand unentschuldigt fehlt, Gebrauch gemacht.
Ob die Gemeinden jetzt im Einzelnen Arbeitsgelegenheiten anbieten? - Ich wünsche mir das in höherem Maße. Deswegen geben wir Hilfestellung, damit es den Landkreisen und den kreisfreien Städten in höherem Maße möglich ist. Ich sehe, dass sich einige Landkreise schon intensiv auf den Weg gemacht haben. Wir setzen das in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowohl in Halberstadt als auch in Stendal seit Jahren, seit Jahrzehnten intensiv um. Wir arbeiten intensiv daran, dass noch weitere Landkreise und kreisfreie Städte folgen.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Siegmund.
Ulrich Siegmund (AfD):
Frau Ministerin, Sie haben jetzt über den zweiten Schritt gesprochen. Sie haben darüber gesprochen, was passiert, wenn man der Arbeitsverpflichtung nicht nachkommt. Das ist etwas komplett anderes.
Der Ministerpräsident hat der „MZ“ gegenüber verkündet, er möchte, dass in ganz Sachsen-Anhalt eine Arbeitsverpflichtung angeboten wird. Das heißt, dass das in jeder Kommune verpflichtend ist. Das beantragen wir heute. Sie sagen, das möchten Sie nicht. Sie setzen auf Freiwilligkeit. Es geht darum, dass erst einmal überhaupt eine Stelle angeboten wird.
Das ist etwas komplett anderes. Hierzu vertreten Sie aktuell, indem Sie auf die Freiwilligkeit der Kommunen setzen, einen hundertprozentig anderen Standpunkt als Herr Sven Schulze gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ im Oktober, der nämlich eine flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber einführen wollte. Diesem Vorhaben haben Sie jetzt eine Absage erteilt.
Also, ich verstehe nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Wer von Ihnen beiden hat jetzt recht? Gibt es jetzt in jeder Kommune eine Verpflichtung, so wie wir sie beantragen? Oder werden Sie weiter auf Freiwilligkeit setzen? Denn dann wären das, was er in der „MZ“ gesagt hat, hundertprozentige Fake News.
(Zustimmung bei der AfD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Ministerin.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Am Ende werden die Arbeitsgelegenheiten vor Ort angeboten. Wir arbeiten weiter daran, dass die Landkreise und kreisfreien Städte solche Arbeitsgelegenheiten anbieten. Aber wir geben eben auch sehr konkrete Hilfestellungen. Wir hören eben auch sehr genau nach, wo der ein oder andere womöglich eine Schwierigkeit sieht, wo wir aber aufgrund von Erfahrungen in anderen Landkreisen auch gut sagen können, diese Hürde ist zu überwinden, um damit einen tatsächlichen Erfolg zu haben und mehr Arbeitsgelegenheiten anzubieten.
Einfach nur zu sagen, wir machen das mit Druck, ist, glaube ich, zu einfach. Denn wenn die Landkreise und kreisfreien Städte konkrete Hindernisse benennen, dann arbeite ich lieber gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten daran, diese Hindernisse zu beseitigen, um am Ende den Effekt zu haben, den ich haben möchte, dass es mehr Arbeitsgelegenheiten gibt als bislang.

