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Plenarsitzung

Transkript

Stefan Ruland (CDU):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal ein Antrag frei nach dem Vorbild von Robin Hood. Sie von der Fraktion Die Linke wollen einmal mehr von den vermeintlich Überreichen nehmen und es den Armen geben.

(Hendrik Lange, Die Linke: Ja! - Eva von Angern, Die Linke: Sozialstaatsprinzip halt! Haben Sie irgendwie total aufgegeben!)

Das ist nichts Neues. Es passt zur politischen Logik der Linken, progressive Umverteilungspolitik zu betreiben. Von vermeintlich Überreichen kann man auch deshalb sprechen, da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, und es wird auch immer einer bleiben. Gemäß dem von Ihnen vorgelegten Antrag, werte Kolleginnen und Kollegen von der Linken, beginnt der Begriff der Überreichen bereits bei einem Nettovermögen von 1 Million €. Oder anders ausgedrückt: Sie brechen die Neiddebatte bereits ab einem Nettovermögen von 1 Million € vom Zaun.

(Zuruf von Hendrik Lange, Die Linke)

Kommen wir dazu, was Sie, liebe Linke, in diesem Land für unsere Einwohnerinnen und Einwohner wollen. Sie wollen gestaffelt in den Schritten 1 Million €, 50 Millionen € und ab 1 Milliarde € Steuersätze von 1 %, 5 % bzw. 12 % erheben. Bereits der zweite von Ihnen aufgezeigte Steuersatz ist mit durchschnittlich erreichbaren Renditen nicht so einfach zu erzielen. Das bedeutet, Sie fordern mit Ihrem Antrag ganz konkret den Vermögensverzehr bei   nach Ihrer Definition   Übervermögenden. Ich darf Ihnen aus dem Papier „DIW Berlin -Politikberatung kompakt 211 - Vermögensteuer Die Linke“ aus dem Jahr 2026, Seite 67, zweiter Absatz, Folgendes vortragen:

„Angesichts der hohen Steuersätze des Vermögensteuervorschlags der Linke[n] bestehen insoweit größere verfassungsrechtliche Risiken. Bei Grenzsteuersätzen der Vermögensteuer von 5 % ab 50 Millionen € steuerpflichtiges Vermögen sowie einem Steuersatz von 12 % bei Milliardären greift die Vermögensteuer latent in die Vermögenssubstanz,“

- ich würde behaupten: nicht nur latent; sie greift kräftig in die Vermögenssubstanz  

(Zustimmung bei der CDU und von Jörg Bernstein, FDP)

„zumal wenn die Vermögensportfolios sicherheitsorientiert angelegt sind, mit Renditen von derzeit um die 3 bis 4 % […]“

Den Anleger, der mit einer sicherheitsorientierten Anlage aktuell 3 % bis 4 % erzielen kann, müssen Sie mir noch zeigen. Damit liegt das DIW deutlich hinter den Möglichkeiten des Kapitalmarktes aktuell.

Aber genau das sollten die Menschen in diesem Land wissen.

(Zuruf von Hendrik Lange, Die Linke)

Frau von Locksley und ihre Umverteilungsbande sind bereit, Wohlstand zu gefährden und Kapitalflucht zu befördern.

(Zustimmung)

Die Legende einer europäisch koordinierten Mindestbesteuerung auf Vermögen ab 100 Millionen € ist doch auch nur eine Idee aus Wolkenkuckucksheim. Das zeigt auch der DIW-Hinweis auf Seite 88:

„[…] nur bei […] außensteuerlicher Absicherung bzw. nur in Kooperation mit den OECD-Ländern“

 das ist deutlich mehr als Europa  

„sowie weiteren G-20-Ländern [ist eine Vermögensteuer] sinnvoll einzuführen […]“

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Ob diese Operation weltweit gelingt? - Ich wünsche Familie Locksley und Co. viel Spaß beim Versuchen.

Schauen Sie sich aber auch die Lage im europäischen Kontext an. Spanien, Norwegen und die Schweiz sind drei Länder mit einer echten laufenden Vermögensteuer. Im Jahr 2018 hat Frankreich die Vermögensteuer auf das Nettovermögen beerdigt und durch eine Besteuerung von Immobilienvermögen ersetzt. Da stellt sich doch die Frage: Warum haben sich die Franzosen zu diesem Schritt entschieden, oder? Ich möchte Ihnen die drei entscheidenden Antworten auf diese Frage geben.

Erstens. Die Franzosen hatten eine spürbare Kapitalflucht zu verzeichnen. Viele wohlhabende Franzosen   oder nach Ihrer Definition „überreiche“ Franzosen   hatten einfach Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, z. B. nach Belgien, in die Schweiz oder nach Großbritannien.

Zweitens. Das einstige ISF, also das einstige französische Vermögensteuergesetz, belastete Unternehmensbeteiligungen und produktives Kapital. Die Steuer auf Betriebsvermögen schwächte Investitionen und Wachstum.

Drittens. Frankreich hat aufgrund des ISF Standortnachteile im europäischen Wettbewerb identifiziert und mit den Änderungen im Jahr 2018 abgestellt.

Ein Blick auf Seite 93 des DIW-Papiers lässt darauf schließen, dass die Franzosen mit den drei Kernerkenntnissen auf dem richtigen Pfad unterwegs waren und bis heute sind. Denn dort kann man lesen:

„Generell kann eine solch ambitionierte Vermögensteuer wie der hier analysierte Vorschlag der Linke[n] unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen das Investorenvertrauen in den […] Wirtschaftsstandort deutlich belasten. Soweit sie im Inland verbleiben, dürften superreiche Unternehmer und Investoren ihre Portfolios verstärkt im Ausland investieren, um sie langfristig von der inländischen Besteuerung abzuschirmen, wenn sie doch noch ins Ausland übersiedeln. Internationale Großinvestoren dürften einen Umweg um Deutschland machen, soweit sie mit ihrem Engagement vermögensteuerpflichtig zu werden drohen. In- und ausländische Großunternehmen oder institutionelle Investoren wären zwar nicht unmittelbar von der Vermögensteuer betroffen, sie könnten aber befürchten, dass die wiederbelebte Vermögensteuer […] auf Kapitalgesellschaften ausgeweitet wird, wie das bei der alten Vermögensteuer bis 1996 der Fall war.

Hier drohen erhebliche wirtschaftliche Risiken.“

Man muss sich nicht alles zu eigen machen, was der französische Staat zu bieten hat. Aber müssen wir versuchen, einen Fehler, der in einem befreundeten Nachbarstaat bereits korrigiert wurde, hier in Deutschland zu wiederholen? - Meine Antwort und die der CDU-Fraktion lautet eindeutig: Nein, das brauchen wir nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Die richtige Antwort auf Ihren Antrag wäre eine Bundesratsinitiative, um das Vermögensteuergesetz endlich aufzuheben. Leider sehe ich insbesondere aufgrund der Einstellung unserer sozialdemokratischen Partner für das Land Sachsen-Anhalt keinen Raum für eine solche Initiative. Auch wenn die Vermögensteuerfantasien der Sozialdemokraten deutlich moderater erscheinen, bleibt es ein Irrweg, den wir als CDU nicht unterstützen werden.

Auch wenn ich wenig Hoffnung habe, dass wir mit den bereits genannten Argumenten bei der Linken oder den Sozialdemokraten durchdringen,


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Kommen Sie bitte zum Schluss.


Stefan Ruland (CDU):

beantrage ich eine Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Es gibt zwei Fragen. Wenn Sie diese beantworten wollen     Herr Gallert, bitte.

(Beifall bei der Linken)


Stefan Ruland (CDU):

Die hat er ja schon gestellt. Ich weiß schon, was er fragen will.


Wulf Gallert (Die Linke):

Ich mache es ein bisschen anders. Herr Ruland, Sie sagten, wenn es nach der CDU ginge, würden Sie noch weitere Steuern senken, wenn ich Sie richtig interpretiert habe.


Stefan Ruland (CDU):

Ja.


Wulf Gallert (Die Linke):

Jetzt haben wir aber auch die Situation, dass wir hier im Land eine Reihe von Sondervermögen haben, dass die Bundesregierung ein Sondervermögen in erheblicher Größe aufgelegt hat. Das ist eigentlich das Zugeständnis, dass der Staat mit seinen ganz normalen Steuereinnahmen unterfinanziert ist. Sonst brauchten wir diese Sondervermögen nicht.

Dann erklären Sie mir doch bitte einmal, warum es in der Verantwortung der CDU-Regierungen im Land und im Bund nicht gelungen ist, den Staat mit Steuern auszufinanzieren, sodass Sie jetzt gezwungen sind, in die Verschuldung zu gehen und Sondervermögen zu erheben.

(Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Bernstein, an dieser Stelle möchte ich sagen: Sie als Lehrer sind doch auch für Aufmerksamkeit. - Danke. - Herr Ruland, bitte.


Stefan Ruland (CDU):

Das weicht jetzt ein bisschen von der Frage ab, die Sie vorher angekündigt haben,

(Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)

- ja, selbstverständlich  , aber auch diese möchte ich nicht unbeantwortet lassen. Es ging um die Frage, ob wir ein Einnahmen- oder Ausgabenproblem haben. - Selbstverständlich haben wir ein strukturelles Ausgabenproblem. Wer versucht, das wegzudiskutieren, der liegt falsch.

(Beifall bei der CDU)

Die Staatseinnahmen sind erwiesenermaßen gestiegen. Das ist insoweit okay. Das Problem ist, dass die Ausgabenseite viel, viel schneller gewachsen ist als die Einnahmen. Genau darin liegt das strukturelle Problem. Daran sehen Sie,   daraus machen wir als CDU auch kein Geheimnis   dass der Sozialstaat eine wesentliche Komponente dieses rasanten Ausgabenwachstums darstellt. Das ist kein Geheimnis, das ist unsere typische CDU-Position.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Dieses Loch mit neuen Steuern einfach zukippen zu wollen, das ist Sozialromantik oder Verteidigungspolitik nach Ihrem Gusto. Das ist aber nicht die Lösung. Ich habe bereits gesagt: Wenn Sie jemanden mit einem sicheren Anlageportfolio mit 12 % besteuern, dann können Sie die Uhr dafür stellen, wann sein Vermögen aufgezehrt ist. Ja, wir wissen: Sie wollen keine Milliardäre. Ich habe immer gehofft   zum Glück ist es auch so  , dass Sie das nicht rein physisch meinen, sondern nur beim Kontostand. Aber das würde dahin führen. Sie befördern Vermögensverzehr vom Feinsten.

(Zuruf von Eva von Angern, Die Linke - Guido Kosmehl, FDP: Herr Riexinger!)

- Ja, diese unsägliche Diskussion über den einen Beitrag eines Linken wollte ich hier gar nicht ins Feld führen.

Wir haben strukturelle Ausgabenprobleme. Natürlich kann es ein Weg sein, die Einnahmen zu optimieren. Ob eine Vermögensteuer der richtige Ansatz ist, ist fraglich, zumal ein befreundeter Staat bewiesen hat, dass genau das nicht funktioniert. Die internationale Koordination mit den G-20- und den OECD-Staaten wird nicht funktionieren. Dafür muss man kein Methusalem sein, um das vorherzusehen. Deswegen ist und bleibt es eine Schnapsidee.

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Kosmehl, bitte.


Guido Kosmehl (FDP):

Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Kollege Ruland, ich will jetzt gar nicht darüber diskutieren, ob Robin Hood das richtige Bild war. Aber an einer Stelle Ihrer Rede bin ich hellhörig geworden   vielleicht können Sie dazu noch einmal etwas sagen  , nämlich bei der Frage der Abschaffung des Vermögensteuergesetzes. Das ist schließlich auch eine Bürokratieerleichterung, Stichwort: „One in, one out“-Regel.

In der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags gab es einen Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Aufhebung des Vermögensteuergesetzes, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, damals noch in Regierungsverantwortung, leider abgelehnt hat. Ist das jetzt eine neue Position der Union, die Sie heute vorgetragen haben? Oder befinden Sie sich erst am Anfang des Kampfes um die Abschaffung dieses Gesetzes in der CDU?


Stefan Ruland (CDU):

Vielen Dank, Herr Kollege Kosmehl. Zunächst einmal: Wir in der CDU sind unglaublich selbstreflektiert.

(Zurufe von Marco Tullner, CDU, und von Guido Heuer, CDU)

Ja, ich weiß, dass wir seinerzeit gegen das Artikelsetz der FDP gestimmt haben. Es ist mir nicht mehr zu 100 % erinnerlich, aber es gab damals auch die Sorge: Wenn man eine bundesgesetzliche Regelung abschafft und damit die konkurrierende Bundesgesetzgebung wegfällt, dann könnten die Länder eigene gesetzliche Regelungen machen und könnten landesrechtlich eine eigene Vermögensteuer umsetzen.

Ich sage: Selbst wenn das so wäre, dann würde Sachsen-Anhalt zum Steuerparadies der vermeintlich Superreichen und der Großinvestoren werden. Na, herzlich willkommen! Sollen auch die Bundesländer um uns herum eine Vermögensteuer erheben. Sachsen-Anhalt wird investoren- und unternehmerfreundlich bleiben

(Kathrin Tarricone, FDP: Genau!)

und dann haben wir eine richtige Win-Win-Situation geschaffen.

(Guido Kosmehl, FDP: Super! - Jörg Bernstein, FDP: Sehr gut! - Zustimmung bei der FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.