Konstantin Pott (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In dieser Woche gab es ein Urteil des Landessozialgerichts zur Rechtsverordnung zur Eingliederungshilfe. Daraus ergeben sich für uns einige Fragen. Deswegen frage ich die Landesregierung, welche Schlüsse aus diesem Gerichtsurteil gezogen werden und welche Auswirkungen das auf die Eingliederungshilfe und den Landeshaushalt hat.
Nach meinem Kenntnisstand fand am Dienstag eine Gesprächsrunde mit Vertretern der Liga statt, weshalb sich die Frage stellt, was diese Gesprächsrunde bzw. diese Verhandlungsrunde ergeben hat.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Pott. - Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Grimm-Benne antworten.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Pott! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit der letzten Frage beginnen. Am Dienstag fand nicht nur eine Gesprächsrunde statt, sondern ein Termin, der mit den Spitzen der Liga und der GK 131 vereinbart worden ist.
Ich habe im Sozialausschuss mehrfach berichtet, dass jetzt Abschlussverhandlungen geführt werden. Eine Verhandlung hat der Staatssekretär Herr Beck am 16. September geführt. Am letzten Dienstag, also am 7. Oktober, fand die sogenannte Endverhandlung statt. An dieser Runde hat nicht nur die Arbeitsgruppe GK 131 teilgenommen, sondern auch die Spitzen der jeweiligen Wohlfahrtsverbände und des privaten Verbandes bpa.
In dieser Runde haben wir siebeneinhalb Stunden getagt, weil wir vereinbart haben, es so wie bei Tarifverhandlungen zu halten und die Gespräche erst zu beenden, wenn eine Einigung und ein Kompromiss gefunden worden sind. Nach mehreren Auszeiten haben wir, wie ich finde, einen Kompromiss gefunden und eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die jetzt den Verbänden vorgelegt wird.
Wenn das Protokoll über diese Sitzung von der GK 131 gefertigt und der Entwurf der Rahmenvereinbarung so vorbereitet worden ist, wie geeint, dann wird ab der nächsten Woche ein formelles Zustimmungsverfahren in den Verbänden starten.
Denn die einzelnen Mitgliedsverbände der Liga müssen von ihren Mitgliedern eine Zustimmung einholen, weil die Rahmenvereinbarung erst dann gezeichnet werden kann, wenn das von allen einstimmig mitgetragen wird.
Wir haben darauf möchte ich Sie nochmal verweisen, Herr Pott mit den Spitzenverbänden der Liga am gestrigen Tag vereinbart, dass wir dazu eine gemeinsame Pressemitteilung herausgeben. Darauf möchte ich verweisen und darauf nimmt auch dpa Bezug. Die war abgestimmt und darin können Sie noch nähere Informationen lesen. - Soweit zur Rahmenvereinbarung.
Nun komme ich zum Urteil des Landessozialgerichtes. Das ist nicht in dieser Woche gefällt worden, sondern schon vor geraumer Zeit. Ich bin denjenigen dankbar, die geklagt haben, dass sie den Prozess, eine neue Rahmenvereinbarung zu schließen, nicht gefährden, indem man nur noch über das Urteil des Landessozialgerichtes spricht.
Das Landessozialgericht hat in einem Musterverfahren mit drei Klägern entschieden, dass die Verfahren zurückverwiesen werden an die Sozialgerichte Dessau-Roßlau bzw. Magdeburg. Es hat für die drei Antragsteller wir befinden uns noch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren den Effekt, dass für sie die Rechtsverordnung, von der sie meinen, dass sie nicht rechtswirksam zustande gekommen ist, ausgesetzt ist.
Da sich die drei Antragsteller die gesamte Zeit schon nicht im Umstellungsverfahren nach der Rechtsverordnung befunden haben, laufen deren Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen weiter, sodass sich an diesem ganzen Rechtszustand aufgrund des Landessozialgerichtsurteil keine Veränderungen ergeben, weder für den Landeshaushalt noch für das jetzige Verfahren und Verhandlungsergebnis.
Ich will etwas noch einmal sehr deutlich sagen: Es haben mehrere Träger ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegenüber der Rechtsverordnung angestrengt. Erstinstanzlich sind alle Verfahren verloren worden. Für die Landesregierung stellt es sich jetzt so dar, dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eine andere Entscheidung getroffen hat als das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Wir prüfen gerade das haben wir auch am letzten Dienstag im Kabinett geprüft , ob wir Rechtsmittel einlegen. Denn wir halten den formalen Fehler, der jetzt dargestellt wird, für nicht richtig und werden mit unseren Anwälten und Prozessbevollmächtigten noch einmal dahin gehend tätig werden.
Da es noch keine abschließende Entscheidung in der Hauptsache gibt, kann es noch überhaupt keine Auswirkungen auf das Vorgehen der Landesregierung haben, sondern es hängt vom weiteren Prozess ab.
Ich sage es einmal deutlich: All das können wir uns sparen, wenn diese Rahmenvereinbarung jetzt trägt. Ich habe den Eindruck, wir sind uns gegenseitig sehr entgegengekommen. Es sind insbesondere solche Punkte wie Öffnungsklauseln enthalten, um ein Angebotsbudget zu fertigen. Es sind bestimmte andere Punkte enthalten, die allerdings verhandelt werden müssen, Herr Heuer, und nicht einfach nur festgelegt werden können. Wir haben wirklich viele Punkte ausgeräumt und hoffen, dass wir insbesondere mit den Personalschlüsseln, die wir jetzt festgelegt haben, eine Einigung herbeigeführt haben.
Wir sind auch in die Zukunft gegangen. Die Präambel ist noch nicht fertig geschrieben, aber die Vertragspartner sind sich einig, dass wir jetzt schnellstmöglich umstellen wollen. Das wollen alle machen und das wird sich auch in diesen Übergangsregelungen festmachen.
Daher spreche ich ein Appell aus: Sie sind ja auch politisch unterwegs und können mit dem einen oder anderen Träger auch noch einmal sprechen. Ich finde, wir müssen zeigen, dass wir als Land in der Lage sind, auch mit den Kommunalen, aber vor allem mit den Spitzen der Wohlfahrtsverbände Kompromisse zu fassen und wieder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
(Zustimmung bei der SPD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort.

