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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Erstes möchte ich mich an meinen Vorredner wenden. Herr Kirchner, erstens, Sie brauchen keine Angst zu haben; Sie wer-den nicht muslimisch bestattet. Zweitens ist es immer toll, wie Sie versuchen, die Zahlen so zu drehen, wie es Ihnen gerade passt. Es ist nun einmal so, dass die Tuchbestattung keine Billigbestattung ist, son-dern eher teurer ist. Mein sehr geschätzter Kollege Ruland hat dazu entsprechende Ausführungen ge-macht. 

(Ulrich Siegmund, AfD: Lenkt aber trotzdem von anderen Inhalten ab!) 

Mit der heutigen Beschlussfassung für ein modernisiertes Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird nicht nur ein wichtiger Schritt für die Menschen in unserem Land Sachsen-Anhalt unternommen, sondern auch für mich ganz persönlich. Denn bereits in der letzten Wahlperiode wurde ein entsprechen-der Versuch unternommen. Damals ist er leider gescheitert. Auch die Deutschland-Koalition hat es sich wahrlich nicht leichtgemacht, dieses Gesetz zu verabschieden. 

Denn wir bewegen uns hier in einem Spannungsfeld zwischen den Anpassungen und den Veränderungen der Bestattungskultur in unserem Land und der Bewahrung von Traditionen auf diesem Gebiet und nicht zuletzt der höchstpersönlichen Auseinandersetzung mit der Frage des Todes und den eigenen Werten. 

Das, was hier heute zur Beschlussfassung vorliegt, ist ein Kompromiss, der versucht, den unterschiedli-chen Belangen gerecht zu werden. Dabei gab es sicher unstrittige Sachverhalte, wie die Notwendigkeit einer würdigen Bestattung aller Stern- und Schmetterlingskinder, dass eine erste Leichenschau an einem geeigneten Ort stattfindet und dass wir Ehrengräber für die Menschen einführen, die als Soldatin oder als Soldat im aktiven Einsatz ihr Leben verloren haben.

(Detlef Gürth, CDU: Und die AfD ist dagegen!) 

Deutlich intensiver wurde darüber diskutiert, wie eine neue Erinnerungskultur etwa für die Entnahme von Asche für Erinnerungsstücke geschaffen werden kann. Es wurden neue Bestattungsformen de-battiert. Auch hierbei gab es sowohl Stimmen dafür als auch dagegen. Ebenso intensiv wurde gerade in meiner Fraktion über die Formen der interreligiösen Öffnung der Bestattungskultur diskutiert. Auch an diesem Punkt haben sich die Koalitionspartner aufeinander zubewegt. 

Es ging aber auch um ganz praktische Fragen, wie z. B., wie die Steinmetze in unserem Bundesland nachweisen können, dass die verwendeten Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Dazu haben wir eine praktikable Lösung gefunden, die vor Ort auch umgesetzt werden kann. Zudem schützen wir das Handwerk vor falschen Unterstellungen.

(Zustimmung bei der CDU)

Auch dem Anliegen, eine zweite Leichenschau auch bei Erdbestattungen vorzunehmen, konnte nachge-kommen werden. Dazu wurde heute bereits einiges gesagt. 

Für uns als CDU-Fraktion war die geforderte Aufhebung der Friedhofspflicht in keiner Weise akzeptabel. Die Bestattung auf privaten Grundstücken oder gar im öffentlichen Raum nach dem Motto „Das war die Lieblingsbank der verstorbenen Person im Stadtpark“ lehnen wir strikt ab. 

(Zustimmung bei der CDU) 

Denn bei aller Individualität der Trauer ist dies doch nichts, was man einer einzelnen Person zuschreiben kann. Weder die berühmte Urne auf dem Kaminsims noch die Urnenbestattung im Garten hinter dem Haus ist für uns vertretbar. 

Ich möchte an dieser Stelle allen ganz herzlich danken, die uns Impulse für diese Debatte geliefert haben. Nicht jeder Vorschlag und nicht jede Idee konnten tatsächlich auch umgesetzt werden, aber sie waren alle Teil der Debatte. Ich bitte um die Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.

Heute ist vielleicht kein politisch einfacher Tag, was das Bestattungsgesetz angeht, aber wir können uns alle sicher sein, wir alle in diesem Hohen Haus werden davon betroffen sein.