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Plenarsitzung

Transkript

Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Amtsveranlagung ist kein neues, Olaf Meister. Die Steuerverwaltung dieses Landes ist schon längst tätig geworden.

(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU)

Man müsste sich allerdings mit dem Thema ein klein bisschen näher auseinandersetzen. Dann könnte man feststellen, in welcher Problemlage wir uns hier befinden.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielleicht einmal ein Hinweis zu dem Thema Österreich. Wir haben uns   zu der Zeit war übrigens Hessen noch gar nicht bekannt   im Mai dazu entschieden gehabt, nach Österreich zu fahren, um uns dort die Veranlagungszahlungsgeschehen anzuschauen - im Übrigen auch unter Begleitung des Präsidenten der Steuerberaterkammer des Landes Sachsen-Anhalt. So haben wir uns im Ministerium das Finanzamt angeschaut. Wir waren unter anderem auch in der Steuerberaterkammer und wir haben auch mit dem Bundesrechnungshof gesprochen.

Das Steuerrecht in Österreich ist ähnlich wie das Steuerrecht bei uns, allerdings leider nicht eins zu eins übertragbar. Zum Beispiel die Renteneinkünfte sind - wenn man sich damit beschäftigt, stellt man das fest - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Lohnsteuer darauf wird durch denjenigen erhoben, der die Rente auszahlt. Gibt es mehrere Renten, dann macht es derjenige oder die Rentenanstalt, die auch die höhere Rentensumme auszahlt. Das haben wir leider nicht.

Was ich allerdings mitgenommen habe   das kann ich auch in der Deutlichkeit sagen  , ist, dass die Spenden digital erfasst und den Ämtern, der Finanzverwaltung, zugespielt werden. Es gibt keine Papierform mehr. Das habe ich auch noch einmal gegenüber dem Kreis der Finanzminister deutlich gemacht, die im Übrigen am 14. Januar zusammenkommen werden, um genau dieses Thema weiter zu vertiefen.

Zu Deutschland. Es gibt seitens der Steuerabteilungsleiter und -abteilungsleiterinnen eine entsprechende Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema Typisierung und Pauschalierung beschäftigt. Denn das, was die Verwaltung hat, was Olaf Meister hier vorgestellt hat, ist tatsächlich nicht sehr viel. Sie hat die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie hat das Thema der Renteneinkünfte, die hier bei uns nicht durch den Lohnsteuerabzug schon vorab, sage ich einmal, besteuert werden. Sie hat die Sozialausgaben und die Krankenversicherungsbeiträge. Das war es.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

- Spenden, ja. Auch die kennen wir nur zum Teil. - Um tatsächlich zu einer Erleichterung zu kommen, die weit über das hinausgeht, was Sie hier vorgeschlagen haben, müssten wir weitergehen und unter anderem überlegen - dazu gibt es entsprechende Vorschläge  : Inwieweit kann ich eine Pflichtveranlagungsgrenze anheben, um im Ergebnis weniger Fälle zu haben? Wie kann ich möglicherweise eine Arbeitstagepauschale einführen usw.? Das führt aber dazu, dass wir auch Steuerausfälle haben. Deshalb beschäftigen wir uns damit mit den Finanzministerinnen und den Finanzministern, um zu schauen, welche Vorschläge wir annehmen können, um die Einnahmeseite nicht zu vernachlässigen.

Jetzt kommen wir zu Hessen. Um es klar zu sagen: Wir reden in Hessen von weniger als 7 000 Fällen, die handverlesen ausgesucht wurden, weil Pflichtveranlagungsfälle nicht vom Steuerberater begleitet werden. Man hat sie ausgesucht. Im Übrigen wussten alle anderen Länder nichts davon. Wir haben ein Konsensverfahren. Wir haben dann gesagt: Okay, bitte lasst das weiterlaufen, damit wir diese Erfahrungen mit einbeziehen können. Denn wir sind unter der Federführung des Bundeslandes Bayern schon längst so weit, dass wir das im nächsten Jahr in einer ganz anderen Größenordnung, nämlich Millionen Fälle, als Pilotprojekt laufen lassen wollen, um zu gucken, wie wir dort ein Stück weiterkommen. Das ist der Anfang.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich will noch sagen: Ich halte nichts mehr von Alleingängen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Die sind teuer, die sind kompliziert. Wir befinden uns in einem Konsensverfahren - übrigens Bundesauftragsverwaltung  , um einheitlich vorzugehen. Nur so kommen wir weiter. Genau das werden wir jetzt machen - deshalb auch der Alternativantrag, den ich ausdrücklich unterstütze.

Hinsichtlich des Zeithorizonts kann ich Ihnen sagen, dass es im nächsten Jahr sehr, sehr schnell weitergeht. Dann müssen wir gucken, wie wir damit zurechtkommen und unter anderem natürlich auch, um letztlich den nächsten Schritt zu machen, nämlich zur Typisierung und Pauschalierung zu kommen. Wie gesagt, wir sind weiter als das, was von der grünen Seite vorgetragen wurde. Ich kann an dieser Stelle nur um Unterstützung des Alternativantrags werben. - Danke für die Aufmerksamkeit.