Dr. Anja Schneider (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir führen zu diesem Gesetzentwurf die zweite Beratung und haben uns bereits ausführlich zu den Inhalten verständigt. Ich denke - das klang gerade auch an , dass wir uns im Ergebnis weitgehend einig sind. Es ist aber absolut richtig, noch einmal die wesentlichen Aspekte hervorzuheben, damit die Umsetzung schnellstmöglich passiert - wenn möglich, vor dem Jahr 2026.
Die Rolle von Podologen als medizinische Fachkräfte wurde, wie soeben schon erwähnt, in den vergangenen Diskussionen recht umfassend beleuchtet. Angesichts der Schulgeldfreiheit in anderen medizinischen und gesundheitsnahen Berufen sowie der kürzlich eingeführten Ausbildungsvergütung für Pflegeberufe ist die Anpassung der Rahmenbedingungen für die Podologieausbildung mehr als überfällig.
Heute machen wir es amtlich: Ein Beruf, der bislang, vielleicht auch aufgrund des Schulgeldes, nicht zu den attraktivsten zählte, wird hinsichtlich der Ausbildungsbedingungen auf ein vergleichbares Niveau zu anderen Sozialberufen angehoben. Das Ziel ist klar: Insbesondere jungen Menschen, gerade jenen in erster Berufsausbildung, muss der Zugang zur Podologieausbildung erleichtert werden, unabhängig von ihrer finanziellen Lage. Das gilt natürlich auch für Menschen, die sich beruflich umorientieren wollen.
Mit der Beschlussempfehlung, über die wir heute abzustimmen haben, setzen wir ein klares Signal für die Förderung der Podologieausbildung in unserem Land. Der Gesetzentwurf fand bereits in der letzten Plenarsitzung Ihre mehrheitliche Zustimmung und wurde sodann durch Experten noch präzisiert. Die vorgenommenen kleinen Ergänzungen und Anpassungen sind sinnvoll und notwendig, um die gesetzten Ziele schnellstmöglich zu erreichen.
Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 wird jeder Schülerin, jedem Schüler für jeden begonnenen Ausbildungsmonat das Schulgeld bis zu einer maximalen Höhe von 22 500 € für die gesamte Ausbildungsdauer erstattet. Mit dem Gesetz schaffen wir eine spürbare finanzielle Entlastung für die Berufsgruppe, für die Schüler selbst und für deren Eltern. Die Schulgeldfreiheit ist damit eine erhebliche Entlastung.
Ebenso wichtig ist: Wir schaffen Planungssicherheit für die Bildungseinrichtungen. Im Gesetzentwurf wurde eine Evaluation nach fünf Jahren festgeschrieben. Das zuständige Ministerium wird also nach fünf Jahren schauen, wie sich die Ausbildungskosten entwickelt haben, und, falls notwendig, sie anpassen. Dieser Mechanismus unterstreicht, dass wir keine kurzfristige Lösung wollen, sondern dass das Gesetz langfristige Wirkung zeigen soll.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Beschlussempfehlung und dem Entschließungsantrag schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige Sicherung der Podologieausbildung. Die CDU-Fraktion unterstützt die Beschlussempfehlung und bittet um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag. - Vielen Dank.