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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung gemäß § 45a GO.LT


Herr Meister für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht bereits am Mikrofon. - Herr Meister, Sie haben das Wort. 


Olaf Meister (GRÜNE): 

Danke, Herr Präsident. - Der Magdeburger Weihnachtsmarkt hat uns in den vergangenen Tagen in Atem gehalten und beschäftigt. Erfreulicherweise ist das akute Problem - so habe ich es verstanden - gelöst. Danke an alle Beteiligten, die dies ermöglicht haben, und zwar sowohl auf Landesseite als auch auf kommunaler Seite. 

Der gesamte Vorgang hat aber große Verunsicherung und Betroffenheit ausgelöst, weil der Staat in seiner Gesamtheit, und zwar egal ob die kommunale Ebene oder die Landesebene, dabei mit Blick auf die Art und Weise, wie er mit dem Weihnachtsmarkt verfahren ist, nicht gut aussah.

Ursachen, meine ich, gibt es viele, aber es wird deutlich, dass wir einerseits keine konkreten Kriterien haben, an denen sich Kommunen orientieren können. Es gibt keine Vorgaben, keine Schwellenwerte. Andererseits gibt es aber konkrete Forderungen, deren Herleitung unklar bleibt. 

Meine Frage an die Landesregierung wäre jetzt: Welche Konsequenzen, welche Lehren zieht man aus diesem Vorgang und wie unterstützen wir Kommunen und Veranstalter im Land bei der Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen und der dazugehörenden Sicherheitstechnik? 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Frau Ministerin Zieschang, bitte. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank für die Frage, Herr Abg. Meister. Das Thema der Sicherheit von Veranstaltungen beschäftigt uns seit vielen Jahren intensiv. Man kann sagen, dass dies seit dem Ereignis auf dem Breitscheidplatz im Jahr 2016 der Fall war. Im Dezember vor fünf Jahren hat in Trier eine Amokfahrt stattgefunden und vor einem Jahr fand die schreckliche Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt statt. Insofern ist die Frage, wie wir die Sicherheit von Veranstaltungen, egal welcher Größenordnung, gewährleisten können, seit vielen Jahren Gegenstand intensiver Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen. 

Welche Handlungsweise haben wir bisher in unserem Land? - Wir haben im Jahr 2012 einen Leitfaden für die kommunale Praxis als Handreichung an die Kommunen ausgereicht. Dieser Leitfaden ist im Jahr 2019 überarbeitet worden. Dieser Leitfaden wird vom Landesverwaltungsamt herausgegeben, allerdings wird er nicht vom Landesverwaltungsamt allein, sondern in enger Abstimmung mit der kommunalen Praxis erstellt. Die Landeshauptstadt Magdeburg bspw. war in die Erstellung und Überarbeitung dieses Leitfadens eng eingebunden. 

Hinzu kommen weitere Handreichungen, die zum Teil bundesweit abgestimmt erstellt worden sind, wie eine Handreichung zu Fragen des Zufahrtsschutzes. Diese Handreichungen sind in Ergänzung allen Kommunen im Land bereits vor einiger Zeit, aber im Mai dieses Jahres noch einmal in einer aktualisierten, überarbeiteten Fassung zur Verfügung gestellt worden. 

Wir haben uns natürlich im Ministerium, im Landesverwaltungsamt, aber auch mit den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Jahr intensiv darüber ausgetauscht, ob dieser Leitfaden auch mit Blick auf die Geschehnisse in Magdeburg womöglich angepasst werden muss. Wir haben bewusst - das fand ich klug - entschieden, man redet zur Hälfte des Jahres, um zu gucken, wie Veranstaltungen nach der Amokfahrt angegangen werden, wie die Absprachen zwischen kommunalen Sicherheitsbehörden und Veranstaltern und wie die Beratung durch die Polizei erfolgen. 

Ich kann Ihnen sagen, ich war relativ offen dafür, diesen Leitfaden zu überarbeiten und an einigen Punkte Dinge zu tun. Das überraschende Ergebnis der Fachleute war: Der Leitfaden ist so gut, wie er ist. Deswegen habe ich mich im Augenblick nicht dazu entschieden, an den Leitfaden heranzugehen, weil gerade von Kommunen und auch von der Polizei, also sprich von denen, die am Ende über das ganze Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen vorbereitet haben und auch weiter vorbereiten, die Rückmeldung kam, dieser Leitfaden ist so, wie er ist, eine gute Handreichung. Es wurde kein Veränderungsbedarf an diesem Leitfaden benannt. 

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch das von der Landeshauptstadt Magdeburg in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, das keine Rechtslücke, keine Regelungslücke für Sachsen-Anhalt feststellt und eben sagt, der Leitfaden ist gut so, wie er ist, und allenfalls anmahnt bzw. als Option aufzeigt, diesen Leitfaden für verbindlich zu erklären. Das ist die eine Seite. 

Ich bin froh und dankbar, dass trotz der schrecklichen Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen unterschiedlichster Art und Weise stattgefunden hat. Wir sind ein Land mit einer ausgeprägten Festivalsaison. Die großen Festivals, bspw. im Ferropolis oder in Pouch, haben stattgefunden. Es haben viele große Stadtfeste in unseren Städten stattgefunden. Es haben viele Dorffeste und Veranstaltungen stattgefunden. 

Mir ist dabei sehr wohl bewusst, dass die Verantwortung für die Veranstalter, für die kommunale Sicherheitsbehörde und auch für die beratende Polizei in jedem Einzelfall groß ist, weil man sich bei jeder einzelnen Veranstaltung anschauen muss, welcher Art die Veranstaltung ist, mit wie vielen Besuchern zu rechnen ist, wie sind die örtlichen Gegebenheiten, welchen Zweck hat die Veranstaltung? All das sind Fragestellungen, mit denen sich alle Veranstalter auseinandersetzen mussten. 

Ich habe das Gefühl gehabt, dass das in einer großen gemeinsamen Verantwortung von vielen, und zwar von den Veranstaltern bis hin zu den kommunalen Sicherheitsbehörden und der beratenden Polizei, erfolgt ist. 

Wenn ich meinen Blick in andere Länder schweifen lasse, dann sehe ich natürlich, dass dort im Laufe des Jahres Veranstaltungen in Größenordnungen abgesagt worden sind. Diese Rückmeldung habe ich aus Sachsen-Anhalt bislang nicht erhalten - punktuell ja, aber nicht in Größenordnungen. Ich habe gestern eine Begegnung mit vielen Bürgermeistern gehabt, bei der mir genau dieses Bild bestätigt wurde. 

Insofern sage ich, dass es unterschiedliche Handreichungen und Hilfestellungen gibt. Ich bin offen dafür, zu gucken, was verbessert werden kann. Aber man sollte es sehr stark so handhaben, dass man die konkreten Anforderungen der Menschen vor Ort, also aus der kommunalen Praxis heraus, betrachtet; denn sie müssen es am Ende umsetzen. 

Insofern habe ich im Augenblick das Gefühl, dass wir mit dem Leitfaden das anbieten, was viele andere Bundesländer anbieten, und dass damit eine gute Handhabung gegeben ist. - Danke. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Herr Meister, Sie haben eine Nachfrage? 


Olaf Meister (GRÜNE): 

Ja, ich habe eine Nachfrage. - Es gab an dem Vorgang, dass das größte Volksfest im Norden Sachsen-Anhalts zehn Tage vor seiner Eröffnung vor dem Aus steht, durchaus Manöverkritik. Dieser Vorgang hat die Leute emotional bewegt. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann gibt es aber eigentlich keinen Änderungsbedarf an den Handlungen und an den Richtlinien. Meinen Sie nicht doch, dass wir diesbezüglich darüber ins Gespräch kommen müssen, wie dies zukünftig gestaltet wird? Das Ergebnis, das jetzt vorliegt, ist Ergebnis der Dinge, die Sie besprochen haben, und das war nicht gut. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Abg. Meister, es ist nicht so, dass uns dieses Thema erst seit wenigen Tagen bewegt. Vielmehr - das sage ich ganz offen - beschäftigt uns das Thema im Innenministerium, es beschäftigt uns im Landesverwaltungsamt, es beschäftigt uns in den Landkreisen und es beschäftigt uns in den Städten und Gemeinden, und zwar seit dem 20. Dezember, intensiv. 

Die Rückmeldung, die ich bislang bekommen habe, und gerade auch nach einer intensiven Beratung, die das Landesverwaltungsamt mit Praktikern anberaumt hat, ist - diese habe ich erst gestern sehr konkret von Bürgermeistern erhalten  , dass die Handreichungen, die wir zur Verfügung stellen, eine Hilfestellung sind. Es ist nicht signalisiert worden, dass darüber hinausgehende schriftliche Hilfestellungen erwünscht sind. 

Die andere Frage betrifft am Ende die gelebte Praxis. Wie findet Beratung statt? Ich habe sehr deutlich eingefordert, dass die Polizei ihrer beratenden Aufgabe intensiv nachkommt. Ich habe das Gefühl, dass dies in diesem Jahr, und zwar gerade mit Blick auf die Vorbereitung der Weihnachtsmarktsaison, intensiv erfolgt ist. 

Als Land hat man es nicht in der Hand, wenn eine Kommune die Fachaufsicht um Stellungnahme bittet und als Frist den 7. November setzt. Das habe ich nicht in der Hand.