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Plenarsitzung

Transkript

Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich an die Berichterstattung unseres Ausschussvorsitzenden Detlef Gürth anschließen. Zunächst bin ich froh, dass der Vorschlag der Landesregierung, nämlich die Aufteilung - ich erinnere: 60 % an die Kommunen und 40 % für den Landesarm  , mehr oder weniger Bestand hat, auch nach den intensiven Beratungen.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Stefan Ruland, CDU)

In wenigen Punkten hat sich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens doch noch einiges verändert. Es ist nachjustiert worden mit der Folge, dass wir insgesamt eine Verlagerung haben zulasten des Reservebetrages. Wir haben jetzt minus 78 Millionen €. Es verbleiben aber immer noch 140,6 Millionen €.

Insoweit hat sich auch noch eine Veränderung ergeben bezogen auf den Wirtschaftsplan für das Jahr 2026. Nunmehr werden nämlich 456 Millionen € veranschlagt. Das ist ein Plus gegenüber dem Entwurf von 23 Millionen €.

Und - das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen -: Wenn mehr Mittel benötigt werden, ist das möglich. Denn diese Vorgehensweise, die wir vorgeschlagen haben und die heute zur Abstimmung steht, ermöglicht es, die Mittel nachzujustieren. Insoweit sind gute Voraussetzungen geschaffen, damit dieses Geld nunmehr auch eingesetzt werden kann.

Da ist mein Appell an alle - sei es, sage ich einmal, die kommunale Seite, sei es die Landesverwaltung  , dass wir so schnell wie möglich die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um der Infrastruktur und der Wirtschaft unseres Landes entsprechende Impulse zu geben.

(Beifall bei der CDU)

Was hat sich in der Beratung im Finanzausschuss nach der Einbringung am 13. November 2025 zusätzlich verändert? Zum einen gibt es die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die einheitliche Vereinbarung ist nun wirksam. Nachdem letzte Woche auch der Bundesfinanzminister diese unterschrieben hat, sind nun alle 17 Unterschriften darunter mit der Folge, dass diese Vereinbarung geschlossen wurde. Das war ja die Voraussetzung dafür, um das Infrastruktur-Sondervermögen hier überhaupt umsetzen zu können.

Ich hatte schon in der Einbringung darauf hingewiesen, dass wir das Verfahren so schlank wie möglich halten und nicht über die Anforderungen des Bundes hinausgehen wollen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Bundesregierung tatsächlich an die Verabredungen gehalten hat - bis auf ein Thema, das ich nachher noch kurz ansprechen werde.

Die Berichterstattung ist aus meiner Sicht sehr wohl überschaubar.

Wir selbst haben bis zum 31. Dezember dieses Jahres dem Bundesfinanzministerium den zentralen Ansprechpartner zu melden; der ist das Finanzministerium dieses Landes. Darüber hinaus haben wir bis zum 31. März des nächsten Jahres zu melden, welche Maßnahmen im nächsten Jahr beabsichtigt sind.

In diesem Zusammenhang können Kommunen, die schon ab dem 1. Januar 2025 mit den Maßnahmen begonnen haben, auch diese im Rahmen des Sondervermögens umsetzen. Aber sie müssen diese vorher bei der Investitionsbank als zentralem Ansprechpartner für die Kommunen und für den Landesarm, für die Verwaltung des Landes, nämlich für die Landesministerien, melden. Das ist aus meiner Sicht überschaubar. Auch hierfür werden wir Ihnen aufzeigen, wie diese Meldung zu erfolgen hat.

In dem Zusammenhang hatten wir am 4. Dezember dieses Jahres auf eine Einladung meines Hauses alle Bürgermeister und Landräte zu einer Veranstaltung im Finanzministerium eingeladen, um Fragen zu klären. Es war eine Hybridveranstaltung mit insgesamt 169 Zuschaltungen. Im Saal selbst waren, glaube ich, weitere 40 bis 50 Personen anwesend. Wir konnten in zwei Stunden wirklich sehr, sehr viele Fragen klären. Darüber hinaus wird es ein entsprechendes Portal seitens der Investitionsbank geben. Es wird entsprechende Hilfestellungen geben, sodass wirklich, ich sage einmal, große Transparenz geschaffen wurde. Wir denken, dass wir tatsächlich auch sehr, sehr viel im Vorfeld machen konnten, damit auch die Kommunen sehr schnell tätig werden können.


Ich habe schon darauf hingewiesen, dass es keine Richtlinien geben wird. Wir machen das mit Bescheiden. Diese Bescheide enthalten als Nebenauflagen das, was uns der Bund an die Hand gegeben hat. Damit ist auch das klassische Zuwendungsrecht ausgeschaltet mit der Folge, dass auch keine baufachlichen Prüfungen mehr erforderlich sind. Im Grunde genommen haben wir all das getan, was man machen kann, um so schnell wie möglich hierbei tätig werden zu können.

Ich denke, wir haben damit auch heute hier alles noch einmal dargelegt. Die Einzelheiten aus dem Wirtschaftsplan können Sie nachlesen.

Ich kann daher auf den Antrag der Linken unter TOP 12 b eingehen. Ich kann nur darauf hinweisen, dass die darin geforderte Umwidmung von Verpflichtungsermächtigungen für den Schulbau, die ab dem Jahr 2028 für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden sollen, haushaltsrechtlich unzulässig ist. Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Doppelhaushalt 2025/2026 zweckgebunden für die Schulbauförderung ausgebracht worden und eine Deckungsfähigkeit bzw. eine Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen für andere Zwecke ist nicht zugelassen.

Selbstverständlich kann sich der Haushaltsgesetzgeber im kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren dazu neu positionieren, die Mittelbedarfe für den Schulbau und den Schulbaubereich neu abwägen und, wenn gewollt, eine solche Flexibilität des Mitteleinsatzes vorsehen. Im Ergebnis ist dieser Antrag jedoch aktuell abzulehnen.

Nach meiner Stellungnahme möchte ich noch einmal kurz auf die Berichterstattung des Finanzausschusses eingehen. Da kann ich mich kurzfassen. Wie bereits gesagt, ist dies die Stunde des Parlaments. Ich bitte Sie, das Gesetz zu verabschieden und den Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 festzustellen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Richter, warten Sie, es gibt eine Frage von Frau von Angern. - Die können Sie, Frau von Angern, jetzt stellen können. Bitte sehr.


Eva von Angern (Die Linke):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Finanzminister, vielleicht nur eine Sache zu dem, was Sie eben gesagt haben. Wir müssen das natürlich nachprüfen lassen. Es ist ein zulässiges Instrument, sonst hätten wir es heute nicht eingebracht.

Wir empfinden es als wichtig, dass es noch in dieser Wahlperiode ein deutliches Signal in Richtung der Schulsozialarbeitenden gibt, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass es auch nach dem Schuljahr 2027/28 weitergeht.

Ich habe aber noch eine andere Frage zu Ihren Ausführungen. Stichwort: digitale Veranstaltungen mit den Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen. Ich habe mit einigen von ihnen nach der Veranstaltung gesprochen. Es muss wohl doch eine, vorsichtig ausgedrückt, digitale Katastrophe gewesen sein. Viele waren sehr daran interessiert, ihre Fragen beantwortet zu bekommen. Deswegen eine ganz banale Frage: Können Sie schon sagen, wann das Protokoll der Veranstaltung fertig ist? Dann wissen zumindest die Bürgermeisterinnen, die sich aus Verzweiflung irgendwann abgeschaltet haben, was Sie gesagt haben und welche Rahmenbedingungen jetzt gelten. Denn sie haben tatsächlich ein großes Interesse daran, das Geld auf die Straße zu bringen. Das finde ich auch richtig. Deswegen haben wir ja auch zugestimmt, dass das relativ schnell durchs Parlament geht. Aber wir müssen den kommunalen Vertreterinnen auch die Chance geben, zu wissen, wie das funktioniert. Deswegen: Wann ist das Protokoll von dieser Veranstaltung verfügbar, damit es zumindest nachgelesen werden kann?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Frau von Angern, es gibt kein Protokoll, sondern eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten. Diese können Sie alle über das entsprechende Format der IB nachlesen. Das Format wird auch immer wieder ergänzt, unter anderem durch Informationen, die uns der Bund aufgrund von Fragen anderer Länder zur Verfügung stellt. Ich habe auch gehört, dass es zum Teil Schwierigkeiten gab. Wir hatten selbst ein Thema, weil wir nicht davon ausgingen, dass in der Größenordnung tatsächlich Nachfragen kommen. Sie können davon ausgehen, dass all das über die IB abzurufen ist und wir es entsprechend ergänzen werden. Wir haben damit schon angefangen. Auch hier im Landtag hatten wir schon eine Veranstaltung mit Bürgermeistern. Also: An der Transparenz und der Beantwortung von Zweifelsfragen soll es auf keinen Fall scheitern. Wie gesagt, es ist ein sehr einfaches Verfahren, das sofort beginnen kann.