Tagesordnungspunkt 8
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5296
Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5365
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/6601
(Erste Beratung in der 87. Sitzung des Landtages am 28.03.2025)
Zu dem Gang der Beratung wird uns nun Frau Kleemann berichten. - Frau Kleemann, bitte schön.
(Zustimmung bei der SPD)
Juliane Kleemann (Berichterstatterin):
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/5296 sowie den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/5365 in der 87. Sitzung am 28. März 2025 zur federführenden Beratung und zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beteiligt.
Mit dem Gesetzentwurf sollen verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung einer zukunftsfähigen Hochschulmedizin des Landes geschaffen werden. Die wirtschaftliche Eigenverantwortung und die Gestaltungsmöglichkeiten der Universitätsklinika sollen verbessert werden. Gleichzeitig soll die erforderliche finanzielle Planungssicherheit für Investitionen der Universitätsklinika gewährleistet werden.
Mit ihrem Änderungsantrag möchte die Fraktion Die Linke unter anderem erreichen, dass allein Ärztinnen und Ärzte über die Prüfungsfähigkeit Studierender entscheiden und nicht Prüfungsämter. Ferner sollen die Studierenden durch eigene ehrenamtliche Prorektorate in die Hochschulleitung eingebunden werden. Die Inklusionsbeauftragten möchte die Fraktion Die Linke mit Sitz und Stimme im Senat berücksichtigen. Außerdem spricht sich die Fraktion Die Linke gegen die Erhebung von Zweitstudiengebühren aus.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat sich in der 43. Sitzung am 23. April 2025 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst und ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Es wurde sich auf die Durchführung einer Anhörung in der 45. Sitzung am 25. Juni 2025 verständigt. Zu dieser Sitzung wurden zehn Fachexperten geladen, unter anderem die Universitätsklinika Halle und Magdeburg, Studierendenvertretungen und die Landesrektorenkonferenz. Im Vorfeld dieser Sitzung gingen 13 Stellungnahmen ein, die in den Vorlagen 1 bis 13 in den Landtagsinformationssystemen bereitgestellt wurden. Nähere Informationen zu der durchgeführten Anhörung können der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 25. Juni 2025 entnommen werden.
Der federführende Ausschuss befasste sich in der 49. Sitzung am 26. November 2025 erneut mit dem Gesetzentwurf. Im Vorfeld ging eine Stellungnahme des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt ein, die in Vorlage 14 vorliegt. Ebenso lag eine Synopse mit Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in Vorlage 15 vor, die sich der Ausschuss zu eigen machte. Weiterhin lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Vorlage 16 vor. Unter anderem spricht sich die Fraktion darin gegen die Abwahlmöglichkeit der Gleichstellungsbeauftragten aus. Ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen lag in Vorlage 17 vor. Im Laufe der Ausschusssitzung wurde eine korrigierte Fassung des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP verteilt, die im Nachgang als Vorlage 18 in den Informationssystemen des Landtages bereitgestellt wurde.
(Hendrik Lange, Die Linke: Das war ein schwieriger Akt!)
Hierzu wurde in der Sitzung ausgeführt, dass Hinweise der Angehörten in dem Änderungsantrag Berücksichtigung fanden. So schlagen die regierungstragenden Fraktionen eine Änderung der Besetzung des Fakultätsrates vor. Weiterhin sprachen sich die Koalitionsfraktionen für Änderungen im Hochschulgesetz im Hinblick auf die Zuständigkeiten für staatliche Prüfungen sowie auf eine einheitliche Haushalts- und Wirtschaftsführung aus.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/5298 wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ebenso bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt.
Zu dem in der korrigierten Fassung vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen fand eine Einzelabstimmung statt. Dieser fand mehrheitlich Zustimmung. Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss den mitberatenden Ausschüssen mit 7 : 4 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen anzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 87. Sitzung am 15. Januar 2026 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Zu dieser Beratung lag ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Vorlage 20 neu vor. Dieser greift die in der Stellungnahme des Landesrechnungshofes adressierten Punkte auf. Dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich zugestimmt.
Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem federführenden Ausschuss mit 7 : 3 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit weiteren beschlossenen Änderungen.
Am 16. Januar 2026 befasste sich der mitberatende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Zu dieser Beratung lag ebenso ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Dieser sieht unter anderem vor, die Möglichkeit der Abwahl der Gleichstellungbeauftragten aus dem Gesetz zu streichen.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/5365 wurde abgelehnt.
(Hendrik Lange, Die Linke: Schade!)
Dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit 8 : 0 : 2 Stimmen zugestimmt.
Im Ergebnis seiner Beratung empfahl der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung dem federführenden Ausschuss mit 8 : 0 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit weiteren beschlossenen Änderungen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt befasste sich in der 51. Sitzung am 11. Februar 2026 erneut mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Die in dem Schreiben vorgebrachten Änderungsempfehlungen machte sich die Fraktion der CDU zu eigen. Mehrheitlich fand der Änderungsantrag die Zustimmung des Ausschusses. Sodann wurde mit 7 : 4 : 1 Stimmen beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes in geänderter Fassung zu empfehlen.
Sehr geehrte Damen und Herren! In der Drs. 8/6601 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt vor. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, und von Marco Tullner, CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Ich danke für den Bericht, Frau Kleemann.

