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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 19

Beratung

Wohnarmut verhindern - Mietpreissteigerungen entgegenwirken

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6009


Einbringer ist Frau Hohmann. - Frau Hohmann, Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Monika Hohmann (Die Linke): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen-Anhalt zählt zu den Bundesländern in Deutschland, die vor besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Vor dem Hintergrund geringer Einkommen und Vermögen sind die Mietkosten für viele Menschen in dieser Region oftmals existenziell. Die hohe Belastung durch Mieten stellt nicht nur ein finanzielles Problem dar, sondern hat auch weitreichende soziale und psychologische Auswirkungen.

In Sachsen-Anhalt sind die durchschnittlichen Einkommen im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrig. Viele Haushalte kämpfen momentan mit stagnierenden oder sinkenden Löhnen, während die Mietpreise in einigen Regionen stetig ansteigen. Diese Kluft führt dazu, dass ein erheblicher Teil des monatlichen Einkommens für Wohnraum aufgewendet werden muss. Für Familien und Alleinerziehende wird es zunehmend schwierig, die Grundbedürfnisse, wie Nahrungsmittel, Bildung und Gesundheitspflege neben den hohen Mietkosten zu decken.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie komme ich zu diesem Befund? Ich möchte einige Zahlen nennen. Zum 31. Dezember 2024 hatten wir in Sachsen- Anhalt 45 610 Haushalte, die Wohngeld bezogen haben, darunter 30 355 Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern. Das ist ein Anteil von knapp 67 %. Gleichzeitig stieg der Anteil von Senioren und Seniorinnen im Grundsicherungsbezug von 7 000 im Jahr 2021 auf 11 000 im Jahr 2024 an. Und, meine Damen und Herren, die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen.

Einen dritten Befund möchte ich in diesem Zusammenhang ebenfalls nennen. Von den 619 139 Rentnerinnen und Rentnern bezogen zum Stichtag 31. Dezember 2023  46 %, also fast die Hälfte, eine Rente von weniger als 1 200 €.

Im Jahr 2024 waren von den 835 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 150 000 im Niedriglohnsektor beschäftigt. Das ist beinahe jeder fünfte Beschäftigte. Das ist traurige Wahrheit in Sachsen-Anhalt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die hohen Mietkosten in Relation zu den geringen Einkommen führen nicht nur zu finanziellen Engpässen, sondern auch zu einem erhöhten Stresslevel bei den betroffenen Familien. Wohnverhältnisse werden oft prekär, da das Streben nach bezahlbarem Wohnraum häufig in überfüllte   das gilt gerade für Familien mit mehreren Kindern   und schlechtere Wohnbedingungen mündet. Dies kann langfristig negative Auswirkungen auf die Lebensqualität, die Gesundheit und die soziale Integration der Betroffenen haben.

Um der Problematik der hohen Mietkosten in Sachsen-Anhalt entgegenzuwirken, sind gezielte politische Maßnahmen erforderlich. Dazu zählt unter anderem die Förderung von sozialem Wohnungsbau. Dazu gab es von meiner Fraktion in den letzten Jahren mehrere Anträge. Ein Antrag führte zum Erfolg, nämlich der Antrag zur Erarbeitung einer Richtlinie zum sozialen Wohnungsbau.

Leider hatte diese Richtlinie von Anfang an Schwächen. So führte sie zu keinem einzigen Antrag. Nach dieser Erkenntnis wurde das zuständige Ministerium beauftragt, die Richtlinie zum sozialen Wohnungsbau zu überarbeiten. Leider mussten wir feststellen, dass die Überarbeitung bis heute andauert, und dass schon seit zwei Jahren.

Auf der Internetseite des Ministeriums findet man folgende Aussage - ich zitiere  : „Die Förderrichtlinien zum selbst genutzten Wohneigentum sowie die Mietwohnungsbaurichtlinien befinden sich derzeit in Überarbeitung. Eine Förderung ist nach der Überarbeitung wieder möglich.“

Wenn man sich anschaut, wie die Bundesgelder gerade für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen-Anhalt genutzt worden sind, dann ist es ein trauriges Beispiel. Seit dem Jahr 2021, also seitdem wir diese Bundesgelder bekommen, haben wir sie regelmäßig in Größenordnungen zurückgegeben. Bis zum Jahr 2024 wurden Fördergelder in Höhe von ca. 160 Millionen € zurückgegeben. Ich glaube, wenn wir das Jahr 2025 hinzurechnen, dann werden wir die 200-Millionen-Euro-Marke überschreiten.

Die Bundesregierung hat dem Bundestag im Juni 2025 einen Bericht über die Verwendung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau durch die Länder im Jahr 2024 vorgelegt. Dies ist eine sehr interessante Studie. Aus diesem Bericht geht hervor, dass Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland keine einzige Wohneinheit mit Bundesmitteln gefördert hat, und zwar weder im Neubau von Mietwohnungen noch im Bereich von selbstgenutztem Wohneigentum. - Klasse!

Ich fand zudem eine sehr interessante Zahl in dieser Studie. Danach ist es dem Land gelungen, 5 712 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau zu fördern. An dieser Stelle musste ich überlegen. Auf der einen Seite geben wir Gelder zurück, haben nichts, und auf der anderen Seite haben wir auf einmal 5 712 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau gefördert.

Ich musste wirklich überlegen, wo das Land diese Wohneinheiten geschaffen hat. Mir fiel dann ein, dass es eventuell das Aufzugsprogramm gewesen sein könnte; denn das ist mietpreisgebunden. Das heißt, das Aufzugsprogramm haben wir als sozialen Wohnungsbau genutzt?

(Zurufe von der CDU: Nein!)

Das ist schwierig nachzuvollziehen. Ich vermute, die Ministerin wird ausführen, wo die 5 712 Wohneinheiten entstanden sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf ein weiteres Problem aufmerksam machen. Es geht um die Entwicklung der Kosten der Unterkunft. In vielen Fälle reichen die von den Jobcentern bewilligten Kosten der Unterkunft nicht, um die tatsächlichen Aufwendungen für die Wohnung zu decken. Erwerbslose Bedarfsgemeinschaften oder auch Empfänger von Grundsicherungsleistungen müssen den Überhang aus dem Regelsatz decken oder sich um eine kostengünstigere Wohnung bemühen und umziehen.

So geht es derzeit vielen Menschen sowohl in Mansfeld-Südharz als auch im Harzkreis. Ursache ist eine neue KdU-Richtlinie. In der „Mitteldeutschen Zeitung“, vom 18. August stand in unserem Regionalteil im Harz ein Artikel mit der Überschrift: Vermieter fürchten Folgen. - Darin teilen die Wohnungsunternehmen mit, dass es so gut wie keine Wohnungen in den Harzorten gibt, die die Vorgaben der Richtlinien einhalten.

Als Folge sind die Kosten entweder aus dem Regelsatz zu finanzieren oder es sind ggf. Mietschulden zu machen oder man gerät in die Obdachlosigkeit. Bei letzterem haben wir ebenfalls einen Anstieg vom Jahr 2023 zu Jahr 2024 zu verzeichnen. Meine Damen und Herren! Sie sehen, wir haben hier eine Menge zu tun.

(Jörg Bernstein, FDP: Nein!)

Wir können uns nicht mehr darauf ausruhen, dass wir über genügend leerstehenden Wohnraum verfügen. Wenn wir keine Segregation wollen, müssen wir handeln. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.