Stefan Gebhardt (Die Linke):
Habe ich das Wort, Herr Präsident?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Ja, klar. Das habe ich doch gesagt.
Stefan Gebhardt (Die Linke):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Ich habe eine Frage zum Thema Musikschulförderung. Wir haben ein Landesmusikschulgesetz, das bestimmte Rahmenbedingungen vorgibt. Wir als Fraktion betrachten mit Sorge die eine oder andere Entwicklung in so manchen Landkreisen. Ich will einmal den Landkreis Harz als Beispiel herausgreifen. Der Landkreis hat offenbar in den letzten Jahren oder in letzter Zeit seine Eigenanteile zur Musikschulförderung im Gegensatz zum Land nicht erhöht. Das hatte zur Folge, dass die jährlichen Elternbeiträge in Höhe von 600 € auf 1 200 € angestiegen sind, also eine glatte Verdopplung innerhalb eines Jahres.
Ich würde gern wissen, welche Position die Landesregierung zu dieser Verdopplung der Elternbeiträge hat und ob sie der Auffassung ist, dass mit solchen Elternbeiträgen auch noch gewährleistet werden kann, dass alle Kinder von einem Musikschulunterricht in einer öffentlichen staatlichen Musikschule profitieren können, und wie das mit unserem Musikschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Minister Robra, bitte.
Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist eine verständliche Frage, lieber Herr Gebhardt, mit der auch ich mich schon seit einiger Zeit beschäftige. Die Musikschulförderung ist auf einem relativ hohen Niveau stabil. Wir wünschen uns alle immer mehr, gerade auch dort, wo es darum geht, junge Menschen, auch Kinder, an die Musik heranzuführen. Die Leistungen unseres Musikschulwesens sind großartig.
Wer wie ich hin und wieder einmal Förderpreise, wie unter anderem den Menahem-Pressler-Preis, verleihen kann und unmittelbar miterlebt, was dort immer wieder nachwächst, der kann für die großartige Arbeit, die in den Musikschulen, in den Kreisen und in den Städten geleistet wird, nur dankbar sein.
Soweit es den Harz betrifft, haben wir uns, habe ich mich positioniert. In welcher Rechtsform die Kreise oder die Oberzentren ihre Kultureinrichtungen organisieren, bleibt ihnen überlassen. Wir haben eine bunte Vielfalt, die von Magdeburg, in dem es unter dem Dach des Intendanten durchaus eigenständige Säulen gibt, bis nach Halle mit der TOOH und auch auf bis zu der kreislichen Ebene reicht. Wenn dort die Musikschulen in einen größeren Verbund einmünden sollen, dann ist das lokale, regionale Verantwortung, mit der ich leben kann.
Wir haben - Sie haben es selbst erwähnt - ein sehr klares Musikschulgesetz, das die Förderung von Musikschulen davon abhängig macht, dass sie sich immer wieder zertifizieren lassen und die Kriterien, die im Musikschulgesetz genannt werden, erfüllen. Das macht ganz wesentlich der Landesverband für Musikschulen, dem ich dafür ebenfalls dankbar bin. An dieser Stelle gibt es relativ geringe Spielräume. Man schafft es oder man schafft es nicht. Wenn man es nicht schafft, dann fällt man aus der Förderung heraus.
Mein Eindruck ist, dass das dem Harzkreis sehr bewusst ist. Ich habe dem Landrat geschrieben, dass es so ist und welche inhaltlichen Anforderungen an die Musikschularbeit im Land Sachsen-Anhalt gestellt werden, um eine Landesförderung erhalten zu können. Natürlich macht mich die Rückführung des kommunalen Anteils besorgt. Wir haben bei den Musikschulen noch nicht wie bei den Theatern ein klares Junktim zwischen den Leistungen des Landes und den Leistungen der Kommune.
Wir haben aber und das ist mein Eindruck aus dem ganzen Land für alle Musikschulen ein sehr starkes Wächteramt der Elternschaft und auch der Kreistage oder der Kommunalparlamente überhaupt in den großen Städten, die sehr darauf achten, dass sich die Musikschulen in dem Spektrum bewegen, das auch einen diskriminierungsfreien Zugang für sozial Schwache ermöglicht. Auch das steht im Gesetz.
Ich habe im Moment keinen Anlass, den Harzkreis von hier aus zu schelten; das fände ich auch unangemessen. Aber ich habe Anlass für das feste Vertrauen und die sichere Erwartung, dass das allen Beteiligten vor Ort klar ist und dass das auch Gegenstand der Gespräche und Verhandlungen bspw. im Kreistag ist.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Herr Gebhardt, bitte.
Stefan Gebhardt (Die Linke):
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage, Herr Minister. Ich will trotzdem einmal nachfragen. Sie haben eben selbst das Wort „Junktim“ in den Mund genommen. Das Land hat in den letzten Jahren sehr vorbildlich immer die eigenen Musikschulmittel für die Kreise dynamisiert, das heißt auch immer die Tarifsteigerungen angepasst und die Mittel im Landesetat jährlich erhöht.
Finden Sie es dann nicht auch logisch oder wünschenswert, dass der Träger der Musikschule in dem Fall ist es nun einmal ein Landkreis nicht nur die Drittmittel vom Land mitnimmt und alles komplett auf die Elternbeiträge umlegt, sondern auch selbst eine Erhöhung seiner eigenen Mittel vornimmt? Finden Sie nicht, dass man für die Elternbeiträge eine Art Obergrenze einführen müsste oder zumindest, wie Sie es gesagt haben, ein Junktim: Wenn das Land erhöht, dann muss der Träger auch erhöhen?
Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):
Ich freue mich darüber, wie flüssig Sie den Begriff der Obergrenze hier in die Debatte einführen, in diesem Zusammenhang.
(Hendrik Lange, Die Linke: Ach, bitte, Herr Robra!)
Grundsätzlich war und ist es meine Linie bei den Theatern, Orchestern usw. zeigen wir das auch , in den längeren vertraglichen Bindungen beide Seiten zu verpflichten, ihren Anteil zu erbringen. Das läuft stabil. Das sind Rechtsverpflichtungen für beide Seiten. Das macht es natürlich auf der kreislichen Ebene leichter, mit dem Argument umzugehen, dass das eigentlich freiwillige Leistungen sind. - Ich will das jetzt nicht verlängern, Ihnen allen ist bewusst, was das bedeutet.
Bei den Musikschulen haben wir das bisher nicht. Aber ich kann jeder Landesregierung wirklich nur ins Stammbuch schreiben, auch für die Musikschulen solche längerfristigen Verträge haushaltsrechtlich abzusichern. Dann funktioniert das auch. Dann kann man do ut des schreiben: Wir geben unter der Bedingung, dass ihr gebt; wir dynamisieren unter der Bedingung, dass ihr auch dynamisiert.
Wie gesagt, dort, wo wir wirklich sehr viel Geld bewegen diese annähernd 40 Millionen € für die Theater, Orchester usw. , ist das etabliert, dort haben wir das. Bei den Musikschulen bewegen wir uns insofern noch immer im traditionellen Einzelförderverfahren, zusammengebunden durch das sehr wichtige Musikschulgesetz. Aber es wäre ein wichtiges Ziel für die Kulturpolitik, das auch auf die Musikschulebene und dann auch auf die Bibliotheken auszurollen.
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Rüdiger Erben, SPD - Stefan Gebhardt, Die Linke: Okay!)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Robra.

