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Plenarsitzung

Transkript

Kristin Heiß (Die Linke):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich mache es ähnlich wie Herr Dr. Schmidt und beziehe mich auch auf drei Kernpunkte des Gesetzes.

Diese GKV-Sache treibt auch uns um. Auch wir finden es total sinnvoll, dass Beamtinnen und Beamte, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, jetzt die Hälfte erstattet bekommen. Das ist fair, und das ermöglicht es auch allen anderen, die das wollen, dies jetzt zu tun.

Herr Dr. Schmidt hatte das mit dem Weihwasser erwähnt. Ich kann mich auch daran erinnern. Es war im Jahr 2017. Wir hatten damals schon einen Antrag für genau diese Regelung eingebracht. Damals gab es noch das sogenannte Hamburger Modell, weil die Hamburger damals die Einzigen waren, die das eingebracht haben. Inzwischen haben es acht Bundesländer. Wir werden dann, soweit ich weiß, das neunte Bundesland, das diese Lücke schließt. Das ist ein guter und richtiger Weg und darum stimmen wir diesem auch zu.

Allerdings sehen wir einen zweiten Punkt ein wenig kritischer und der macht uns auch Sorgen. Es geht um die geplante Beleihung der Beihilfebearbeitung an eine andere, externe öffentliche Stelle. Das heißt, die Landesregierung möchte die Beihilfe nicht mehr von ihrem eigenen Landespersonal machen lassen,

(Stefan Ruland, CDU: Was?)

sondern sie möchte damit jemand anderen beauftragen. Das sehen wir tatsächlich kritisch; denn hierbei geht es um hochsensible Gesundheitsdaten und zentrale Fürsorgeaufgaben. Das aus der Hand zu geben, ohne dass wir genau wissen, wer das zukünftig macht

(Stefan Ruland, CDU: Ach, Frau Heiß!)

und unter welchen Bedingungen, das finden wir tatsächlich kritisch. Auch in der Anhörung gab es eine große Anzahl kritischer Stimmen dazu. Der Deutsche Beamtenbund, der DGB, die Landesdatenschutzbeauftragte und auch der Rechnungshof warnen vor Intransparenz und unklaren Zuständigkeiten, auch vor Datenschutzrisiken. Das sehen wir ähnlich.

Das Finanzministerium ist uns hierbei noch Antworten auf diverse Fragen schuldig geblieben, z. B.: Welche Stelle soll denn konkret beauftragt werden? Das sollen wir erst nach der Verabschiedung des Gesetzes erfahren. Wie wird die Sicherheit hochsensibler Gesundheitsdaten denn überhaupt gewährleistet? Und warum liegt keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dazu vor, obwohl das richtigerweise auch der Landesrechnungshof gefordert hat?

Daher: Die Beihilfe ist für uns eine zentrale Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Wenn man diese teilweise auslagert, braucht es aus unserer Sicht maximale Klarheit und Transparenz. Beides fehlt uns hierbei.

Allerdings finden wir den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr sinnvoll. Darum haben wir uns dazu entschlossen, diesem Gesetz in Gänze zuzustimmen. Wir erwarten aber in den nächsten Finanzausschusssitzungen Antworten auf unsere Fragen zum Thema Ausgliederung der Beihilfebearbeitung. - Vielen Dank.