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Plenarsitzung

Transkript

Gordon Köhler (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand stellt infrage, dass eine starke Kinder- und Jugendhilfe notwendig ist, gerade mit Blick auf Artikel 6 des Grundgesetzes. Der Schutz junger Menschen, die Unterstützung von Familien und der Abbau von bürokratischen Hürden sind Ziele, die wir als AfD ausdrücklich teilen. Auch Maßnahmen wie Ombudsstellen oder Verfahrenslotsen können Familien in schwierigen Situationen helfen. Allerdings möchte ich hierzu etwas Wasser in den Wein schütten; denn durch die Verfahrenslotsen - diesen Punkt habe ich auch schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Januar klargestellt - darf sich mit Blick auf den Bundesgesetzgeber kein doppelter Aufwand entwickeln, wenn bspw. Verfahrenslotsen und Jugendämter zu den gleichen Fällen Briefe schreiben. 

Kurzfassung: Wir können dem Gesetzentwurf Positives entnehmen, aber stellen auch Schwächen fest. Eine erhebliche Schwäche dieses Gesetzentwurfes zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind zahlreiche Formulierungen, die weniger dem Kinderschutz dienen, sondern vielmehr dem Pflegen der eigenen woken Blase. Damit ist unter dem Strich natürlich keinem Kind geholfen. 

Ich möchte noch kurz Bezug nehmen auf die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen, bspw. auf die Vorlage 6 vom 28. April 2025. 

Das war die schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Ich gehe insbesondere auf den Aspekt der Finanzierung der Ombudsstellen, also auf § 30c KJHG, ein. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Rahmenbedingungen zur Ausfinanzierung der Ombudsstellen durch das Land. Der Förderbetrag soll ab dem 1. Januar 2026 um jährlich 2 % dynamisiert werden. Die kommunalen Spitzenverbände sagen zu Recht, bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 % und dem regelmäßg stattfindenden Aufwuchs bei den Tarifen der Beschäftigten ist eben zu befürchten, dass am Ende ein wachsender Kostenanteil wieder bei den Landkreisen und kreisfreien Städten hängenbleibt. Gerade der Blick auf die letzten Jahre verdeutlicht, dass gerade im Bereich der Jugendhilfe da ein ordentlicher Aufwuchs zu verzeichnen war.

Ich komme zum Antrag der GRÜNEN zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung. Dieser Antrag hat sich mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses im Wesentlichen erledigt, da viele Punkte bereits umgesetzt wurden. Hier möchte ich noch kurz einhaken und aus dem Ausschuss selbst berichten. Ich halte es für ein Novum, dass die Fraktion, die den Antrag stellt, ihn für erledigt erklären möchte und dem eine andere Fraktion widerspricht. Ich glaube, zum fairen Umgang gehört es auch, dass man es respektiert, wenn die antragstellende Fraktion das Ganze für erledigt erklären möchte.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Beschlussempfehlung zum Antrag der GRÜNEN werden wir zustimmen und zum Gesetz selbst gibt es von uns eine Enthaltung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Köhler.