Kathrin Tarricone (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben es gesagt: Vor zwei Jahren haben die GRÜNEN einen ähnlichen Antrag eingebracht, mit dem sie die Vorlage eines Klimaschutzgesetzes ersucht haben. Heute haben sie uns dieses vorgelegt. Es ist erwartbar, wie wir reagieren.
(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Wenn der Ausschuss nicht reagiert!)
Ich will das auch gern begründen. Ein Klimaschutzgesetz auf der Landesebene ist eben keine gute Idee. Emissionen machen an den Grenzen Sachsen-Anhalts nicht Halt und auch Menschen und Güter machen das glücklicherweise nicht. Für das Klima ist es völlig unerheblich, aus welchem Lebensbereich eine Tonne CO2 stammt.
Ich mache einmal ein Gedankenspiel: Wenn wir Strom aus einem Braunkohlekraftwerk in Sachsen beziehen, sind die dabei entstehenden Emissionen dann unsere, oder gehen die Sachsen-Anhalt nichts an? Wenn wir ein E-Fahrzeug laden, dann zählen die Emissionen für den Verkehr, oder nicht? Das sind Fragen, die sich nicht zufriedenstellend beantworten lassen, beim besten Willen nicht.
Die weitaus bessere Idee ist der europäische Emissionshandel,
(Zustimmung bei der FDP)
der ausgeweitet werden muss, und zwar nach marktwirtschaftlichen Konzepten. Das wird die Lösung sein.
Der Gesetzentwurf beschreibt Reduktionsziele; das hat Herr Aldag vorgestellt. Die Fragen, ob diese allerdings praktikabel sind und - ich drücke mich moderat aus - den Wohlstand unseres Landes nicht völlig unterordnen, bleiben offen. Die GRÜNEN machen in ihrem Gesetzentwurf nichts anderes. Die Reduktionsziele sollen irgendwie mit Maßnahmen nach einem Klimaschutzplan der Landesregierung umgesetzt werden. Dieser soll Minderungsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Abfall- und Wasserwirtschaft enthalten. Nicht so dramatisch, oder? Dann schreibt die Landesregierung eben mal was auf.
Aufgepasst, bitte! - Denn wenn die Ziele nicht erreicht werden, muss das verantwortliche Ministerium innerhalb von drei Monaten Maßnahmen einleiten, die die Erreichung des Zielpfades sicherstellen.
Aufgepasst! - Das Land hat aber nun einmal kein Recht, Emissionen direkt zu beschränken. Wie stellt also bspw. das Verkehrsministerium sicher, dass das Ziel erreicht wird? Für das generelle Verhängen von Fahrverboten oder Geschwindigkeitsbeschränkungen würde auch mit dem Klimaschutzgesetz die Rechtsgrundlage fehlen. Das Gesetz selbst enthält keine zusätzliche Handhabe zur Durchsetzung der Reduktionsziele. Man könnte vielleicht Straßen sperren, Sperrungen verlängern, Straßenreparaturen einstellen oder Schwertransporte nur noch an den Hauptverkehrszeiten genehmigen, dann läuft weniger Verkehr. Eine liberale Ministerin würde nach reichlicher Abwägung ganz sicherlich zu dem Schluss kommen, dass auch der Klimaschutz nicht pauschal über alle anderen Rechtsgüter einer freiheitlichen Gesellschaft gestellt werden darf.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)
Der Landtag könnte jedenfalls nicht viel tun. Er wäre nach dem Willen der GRÜNEN aber über all das, was passiert, in Kenntnis zu setzen. Womöglich ist der Gesetzentwurf aber so ernst nun auch wieder nicht gemeint; denn den GRÜNEN geht es hierbei vor allem nur um Symbolik. Aus diesem Grund brauchen wir kein Gesetz. Zu diesem Ergebnis kamen auch meine Vorredner, so auch der Minister. Ich bin herzlich dankbar, dass Sie das noch einmal so präsent herausgestellt haben. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir eben kein Gesetz brauchen, um ambitionierte Ziele zu erfüllen.
(Beifall bei der FDP)
Mehr als zwei Jahre lang haben viele verschiedene Protagonisten zusammengesessen. Herr Aldag, Sie und ich waren dabei. Wir haben uns sehr intensive Gedanken gemacht. Kluge Ideen sind herausgekommen. Diese sind aufgeschrieben worden. Der Ressortplan wurde erstellt und er wird - auch das hat der Minister gesagt - gerade evaluiert.
(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Aber es wird nicht umgesetzt!)
Erste Botschaften besagen, dass wir vorankommen. Dass wir uns natürlich immer mehr Mühe geben, dass wir uns auf nichts ausruhen können, ist einfach so. Aber warten wir doch einfach einmal mit großer Freude diese Evaluierung ab; denn die Bilanz sieht wahrscheinlich gar nicht so schlecht aus, wie Sie es vermuten. Das geht ganz ohne Gesetz. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

