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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes in Sachsen-Anhalt (ErwPrüfLRH LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/5919

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/6353

(Erste Beratung in der 96. Sitzung des Landtages am 11.09.2025)


Auch diesen wird uns jetzt der Abg. Herr Ruland vorstellen.


Stefan Ruland (Berichterstatter):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 8/5919 in der 96. Sitzung am 11. September 2025 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie für Inneres und Sport beteiligt.

Durch den Gesetzentwurf soll dem Landesrechnungshof ein eigenständiges Prüfrecht für die überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden eingeräumt werden. Ferner soll der Landesrechnungshof berechtigt werden, in die Prüfrechte des Landes und der Kommunen einzutreten, um ebenfalls die Leistungserbringung durch einen vertraglich gebundenen Dritten prüfen zu können, soweit dieser Leistungen nach SGB VIII, SGB IX oder SGB XII für das Land oder eine Kommune erbringt.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 82. Sitzung am 18. September 2025 mit diesem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Bis zur nächsten Beratung im Rahmen der 83. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 30. Oktober 2025 gingen dem Ausschuss Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und des Landkreistages Sachsen-Anhalt zu. Ferner lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor.

Durch diesen Änderungsantrag sollte das Wirksamwerden der Regelung des § 98 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes um zwei Jahre auf den 1. Januar 2028 verschoben werden. Damit sollte den vom Städte- und Gemeindebund geäußerten, erheblichen Bedenken gegen den Termin des Inkrafttretens Rechnung getragen werden. Nach erfolgter Beratung wurde dieser Änderungsantrag mit 8 : 0 : 4 Stimmen angenommen und im Anschluss der so geänderte Gesetzentwurf mit 11 : 0 : 1 Stimmen den mitberatenden Ausschüssen zur Annahme empfohlen.

In der 56. Sitzung am 26. November 2025 befasste sich der mitberatende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit dem Gesetzentwurf sowie mit der vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 9 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Der ebenfalls mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 48. Sitzung am 27. November 2025 mit dem Gesetzentwurf sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung. Nach erfolgter Beratung und Einzelabstimmungen zu den Artikeln, schloss er sich mit 10 : 0 : 2 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.

Zur abschließenden Beratung im Rahmen der 86. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 1. Dezember 2025 lagen neben den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse ebenfalls die einvernehmlich mit den einreichenden Fraktionen abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Im Ausschuss wurden erneut die Meinungen zu den Bedenken gegen die beabsichtigte Regelung, dem Landesrechnungshof die Möglichkeit einzuräumen, in die Prüfrechte des Landes bei der Leistungserbringung durch Dritte im Bereich des SGB VIII, des SGB IX oder des SGB XII eintreten zu können, ausgetauscht. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungen durch die vorläufige Beschlussempfehlung sowie der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgenommenen Änderungen zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 1 : 1 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/6353 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen empfehle ich Ihnen, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.