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Plenarsitzung

Transkript

Ist es besser? - Gut, wunderbar. Die Unterbrechung ist vorbei. Wir beginnen um 15:31 Uhr und steigen in den unterbrochenen Tagesordnungspunkt 6 wieder ein.


noch: Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung

d)    Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt mit den Anlagen zu den §§ 53 Abs. 5 und 86b

Antrag Landtag - Drs. 9/1

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 9/11

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 9/16


Der Ältestenrat hat nunmehr eine Beschlussempfehlung in der Drs. 9/16 vorgelegt. Ich frage die Fraktionen: Möchten Sie zu der Beschlussempfehlung eine Debatte führen   es könnten fünf Minuten Redezeit vorgeschlagen werden   oder besteht kein Bedarf?

(Ulrich Siegmund, AfD, meldet sich)

- Hier vorne, Kollege Siegmund.


Ulrich Siegmund (AfD):

Da der Beschlussvorschlag einstimmig war, denke ich, ist keine Debatte notwendig.


Präsident Tobias Rausch:

Stößt das auf Widerspruch? - Das ist nicht zu erkennen. Dann können wir so verfahren. Damit gibt es keine Aussprache, aber wir haben noch einen Berichterstatter. - Der Kollege Köhler, bitte, als Berichterstatter.


Gordon Köhler (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Abgeordnetenkollegen! In der heutigen Sitzung haben wir den Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Drs. 9/11 an den Ältestenrat überwiesen, welcher in der Sitzungsunterbrechung tagte.

(Zurufe: Mikro!)


Präsident Tobias Rausch:

Entschuldigung. - Kann man das Mikrofon ein bisschen lauter machen? Ist das möglich, das Mikrofon ein bisschen lauter zu machen? Oder die Akustik?

(Christian Hecht, AfD: Es kommt nicht richtig an! - Weitere Zurufe)


Gordon Köhler (Berichterstatter):

Andernfalls könnte ich natürlich etwas lauter sprechen. Ist es so besser? - Gut. Dann würde ich noch einmal beginnen.

In der heutigen Sitzung überwies das Plenum den Änderungsantrag der Fraktion der AfD an den Ältestenrat. Die Drucksachennummer lautet 9/11. Die Sitzungsunterbrechung wurde von dem Ältestenrat genutzt, um genau diese Vorlage zu besprechen.

Der Änderungsantrag betrifft § 4 unserer Geschäftsordnung, wobei über das Wahlverfahren für die Wahl der Vizepräsidenten diskutiert wurde. Zum Teil wurde sich gegen die Zählung von Neinstimmen ausgesprochen, wenn mehr als zwei Kandidaten zu wählen sind. Als Argument wurde vorgebracht, die Zählung von Neinstimmen lasse ein positives Ergebnis unwahrscheinlicher werden und stehe damit der Arbeitsfähigkeit des Hohen Hauses entgegen. Ferner wurde darüber diskutiert, wie viele Wahlgänge durchgeführt werden sollten.

Im Ergebnis einigte sich der Ältestenrat zu Absatz 2 Satz 2 des Änderungsantrags auf die Formulierung, dass aus der Mitte des Hauses die Fraktionen jeweils ein Mitglied für die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten vorschlagen. Die beiden letzten Sätze des Absatzes 2 werden gestrichen. Dem Absatz 4 wird der Satz angefügt, dass in einer Sitzungsperiode maximal drei Wahlgänge stattfinden sollen. Auf Vorschlag der Landtagsverwaltung wurde der letzte Satz in § 4 Abs. 4 aufgenommen, um klarzustellen, dass die Beschränkung auf drei Wahlgänge nicht gelten kann, solange nicht ein Vizepräsident gewählt ist.

Der Ältestenrat hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung insgesamt mit 8 : 1 : 2 Stimmen beschlossen. Ich bitte Sie im Namen des Ältestenrates, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.