Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag gibt Anlass dazu, sich zu fragen, warum wir in unserem Rechtsstaat ein juristisches Instrument wie die Verbandsklage benötigen. Nun ja, auch wenn sich über ihre Praktikabilität im Einzelnen streiten lässt, ist sie ein Ausdruck eines bedeutenden verfassungsrechtlichen Prinzips: des Schutzes kollektiver Interessen in einer komplexen Gesellschaft.
(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)
So ist die Verbandsklage gerade im Verbraucherschutz, sehr geehrter Herr Kollege Kosmehl, unersetzbar, etwa im Hinblick auf die eine oder andere dubiose AGB-Klausel, irreführende Werbung oder unterlassene Informationen. Unsere Verbraucherschutzzentrale erhält nur mit dieser Klageform die Möglichkeit, Rechtsverstöße zu unterbinden, auch ohne dass jeder einzelne Kunde selbst von Gericht ziehen muss.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Das stärkt unseren Rechtsstaat nicht nur, sondern entlastet ihn damit auch. Zugleich ist allerdings auch nicht wegzureden, dass die Verbandsklage etwa im Umweltrecht oft eher Hindernis als Hilfe ist.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Wir haben auch bei uns im Land gesehen, dass wichtige Infrastrukturprojekte sich verzögern, Verfahren sich ziehen und Vorhaben blockiert werden, die schon längst umgesetzt sein sollten.
(Hendrik Lange, Die Linke: Das geht doch nur, wenn die Planungen nicht gut genug sind!)
Natürlich darf das nicht bedeuten, umweltrechtliche und ökologische Belange außer Acht zu lassen.
(Unruhe bei der CDU)
Aber wir sind uns wohl alle darin einig, dass es immer einen verfassungsrechtlich konsequenten Ausgleich zwischen effektiver Beteiligung und praktikabler Planbarkeit geben muss.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
In solchen Konstellationen darf nicht der eigentliche Zweck der Verbandsklage, nämlich der Schutz von Umweltbelangen, in den Hintergrund treten.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Das zeigt für uns als CDU-Fraktion die Notwendigkeit, sich unter anderem über die konkrete Ausgestaltung der Klagebefugnis zu unterhalten.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU - Zustimmung bei der FDP)
Darum, meine Damen und Herren, lassen Sie uns im Rechtsausschuss darüber beraten, ob bestehende Regelungen reformbedürftig sind. Denn auch, wenn es sich hierbei wieder einmal um ein bundesrechtliches Thema handelt, sind die Auswirkungen der Umsetzung von betreffenden Projekten hauptsächlich hier bei uns im Land zu spüren und müssen somit auch von uns behandelt werden. Ich beantrage, den vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zu überweisen.

